Nach der Razzia: Was droht den Nutzern von LUL.to?

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 01.07.2017 06:07:
Die Provider sind lediglich dazu verpflichtet die Anschlussinhaber der IP-Adressen der letzten 7 Tage preiszugeben, auch gegenüber den Ermittlungsbehörden. Selbst wenn sie ältere IP-Adressen zuordnen könnten, müssen sie das nicht tun.

Kommentar von Takeshi Kovacs am 01.07.2017 06:29:
Ich erinnere mich leider auch nicht mehr an die Details des Registrierungsvorganges, aber man musste sich zumindest mit einer Email-Adresse anmelden. Aber allein aus der Anmeldung bei lul.to dürfte einem niemand einen Strick drehen können.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Amazon-Gutscheine dem Käufer zuzuordnen sind. Würde mich schwer wundern, wenn die Gutschein-Codes bei Amazon nicht gespeichert sind. Allerdings steht noch immer die Frage im Raum, ob allein die Zahlung für bestimmte Titel schon den Straftatbestand der Urheberrechtsverletzung darstellt. Natürlich läßt einen der gesunde Menschenverstand VERMUTEN, dass einem Kauf auch ein Download folgte. Es war aber möglich, einen gekauften Titel gar nicht, einmal oder beliebig oft herunterzuladen. Mit dem Kauf hat man zunächst erstmal gewissermaßen den Download-Link freigeschaltet.

Wenn nun tatsächlich ein Download zweifelsfrei anhand der IP-Adressen nachgewiesen werden muss, dürfte es in vielen Fällen in Anbetracht der verstrichenen Zeit schwierig sein, wenn sich die jeweiligen Provider an die gesetzlichen Regelungen gehalten haben.

Kommentar von Takeshi Kovacs am 01.07.2017 06:35:
Richtig, bei Kabelprovidern hat man mitunter lange die selbe IP. Aber spätestens wenn sich die MAC-Adresse des angeschlossenen Routers ändert, bekommt man eine neue. :wink:

Kommentar von Grübler am 01.07.2017 09:13:
Was ich mich die ganze Zeit frage - woher hatten die Betreiber eigentlich die ganzen eBooks und MP3 Dateien?

Vor allem die, die es auf dem Markt eigentlich noch gar nicht gab? Riecht doch irgendwie danach, als gäbe es Angestellte in den Verlagen, die sich ein kleines Taschengeld nebenbei verdient haben. Vielleicht der ein oder andere Autor auch selbst ,

Kommentar von Kunstsoldat am 01.07.2017 09:22:
Audbile wollte vor zwei Jahren tatsächlich ein Flatratemodell angehen. Dagegen hat sich aber der Börsenverein gewehrt.

https://www.golem.de/news/hoerbuch-flatrate-beschwerde-gegen-amazon-tochter-audible-eingereicht-1509-116401.html

Kommentar von Esther am 01.07.2017 09:50:
Ich weiß es auch nicht, man musste eine funktionierende Mailadresse angeben - aber es ist nicht verboten sich auf einer Piratenseite zu registrieren. Zudem hat es sicher Leute gegeben, die dem Anbieter der Mailadresse irgendeine Adresse aus dem Telefonbuch gegeben haben. (Als Spiegelbest das tat, wurde ein Bernd Fl., der nicht einmal einen Internetanschluss hatte mit einer Hausdurchsuchung „beglückt“.)

Der Amazon-Gutschein besagt auch nicht viel, so etwas kann man nach Belieben weiterverkaufen oder verschenken, wenn man das möchte. Der Käufer eines Gutscheins ist nicht automatisch dafür verantwortlich, was damit gekauft wird.

Ich weiß nicht, ob IP-Adressen überhaupt gespeichert wurden. Wenn ja: WIe viele dieser Daten sind verwertbar - ein Operabrowser integriert VPN, bei einem Torbrowser stellt sich die Frage gar nicht erst. Außerdem stammen diese Daten von den Betreibern. Ist die Datensammlung von Kriminellen - falls es eine gibt - überhaupt vor Gericht verwertbar?

Wir machen jetzt am besten das, was Lars schon empfohlen hat: Wir warten ab und gehen zum Anwalt, falls wirklich etwas kommt. Bisher hat man sich nie die Mühe gemacht gegen Nutzer zu ermitteln. Nur bei Uploadern ist das anders.

Kommentar von Esther am 01.07.2017 09:53:
Danke für die Info.

Weißt du zufällig auch, ob die Daten, die die Piraten gesammelt haben - falls sie welche gesammelt haben - vor Gericht verwertbar sind? Auch das leuchtet mir nicht recht ein.

Kommentar von Esther am 01.07.2017 09:57:
Das ist auch unverständlich. Die Leute haben sich wohl einfach sicher gefühlt. Und einige waren wirklich zu naiv. Mein süßer kleiner Schatz von 11 Jahren gehört auch dazu. Er hat ein Amazon-Konto auf Guthabenbasis, dessen Guthaben nur ich auffüllen kann. Er meinte seine Bücher gäbe es anderswo billiger. Er wäre im Ernstfall nicht strafmündig, müsste theoretisch aber Schadenersatz leisten.

Kommentar von Esther am 01.07.2017 11:04:
https://www.laenderdaten.de/kuerzel/internetkennungen.aspx

.to ist die Länderkennung von Tonga. Dort sind anonyme Server zulässig, das ist für Piraten attraktiv. Das wissen wahrscheinlich sehr viele Leute - aber muss das wirklich jeder wissen?

Spotify mag Mängel haben und verbesserungsbedürftig sein - aber es hat Piraterie unattraktiv gemacht. Mit Strafverfolgung war das zumindest bisher nicht zu erreichen.

Kommentar von tzurtsgrzktukhysr am 01.07.2017 13:19:
> Ist die Datensammlung von Kriminellen – falls es eine gibt – überhaupt vor Gericht verwertbar?

Ein guter Anwalt würde in der Verteidigung vermutlich schon an der Serverzeit ansetzen. Wie genau ist diese wirklich? Bei der Vergabe von dynamischen IPs beim Provider kann im Extremfall eine einzige Sekunde Zeitversatz bewirken, dass ein falscher Anschlussinhaber und nicht der tatsächliche Rechtsverletzer ermittelt wird.

Das AG Bochum hat es da mal in einem anderen Fall auf den Punkt gebracht, wie WBS trefflich darlegt:

Zitat: „Denn das Gericht hatte Zweifel daran, ob wirklich die richtige IP-Adresse – und somit der richtige Anschlussinhaber – ermittelt worden war. […] Dies kommt dadurch, weil dynamische IP-Adressen häufig wechseln können. Von daher muss sichergestellt werden, dass die Zeitmessung bei der Ermittlung der Tat genau synchron verläuft mit der Zeitmessung des Providers. Ansonsten besteht das Risiko, dass der Provider auf Anfrage des Rechteinhabers den falschen Anschlussinhaber angibt.“

Quelle:

Kommentar von Jim Pandzki am 01.07.2017 13:25:
Esther, was meinst du, wieviele Server stehen in Tonga?
Und müssen die Rechenzentren auf Tonga nicht unglaublich Angst vor dem Anstieg des Meeresspiegels haben?
Im Ernst…
Natürlich ist das Tonga, aber die Abkürzung und Nähe zu Torrents ist erwünscht.
Der Vermarkter der .to Domains verzichtet auf eine Registrierung des DomainihabeRs.
Die Server stehen ganz woanders. Im keinem Fall auf Tonga sondern sehr häufig in Westeuropa oder den USA.

Kommentar von Mitra am 01.07.2017 14:30:
Amazon Gutscheine sind doch wohl nur dann nachzuverfolgen, wenn man den Code übers Internet gekauft hat - wenn man die Gutscheine aber z. B. an der Tankstelle gekauft hat und bar bezahlt - das dürfte wohl schwer werden.

Kommentar von Esther am 01.07.2017 14:51:
Das wäre sehr spekulativ.

Aber vor allem in der Anfangsphase der E-Books haben Piraten auch Bücher gescannt und weiterverbreitet.

Solche Bücher gibt es aber auch bei den Edelpiraten von Libgen, die erst seit kurzem Werbung schalten und keine Downloadgebühren verlangen. Ohne Werbung kann man damit nicht viel verdient haben - aber einigen Leuten war die Idee einer Welt mit weniger Zensur und mehr Chancengleichheit offenbar symapthisch genug um zu spenden. Es ist nicht einmal auszuschließen, dass ein Land, das die Wettbewerbschancen seiner Studenten verbessern will beide Augen zudrückt. Außerdem kämen naürlich auch Bibliothekare als Betreiber oder Helfer von Betreibern in Frage, das müssen nicht zwingend Verlagsangestellte oder Autoren sein.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Natürlich ist es dennoch verboten solche Seiten zu betreiben oder von ihnen Bücher herunterzuladen. Bei Lul.to wissen wir außerdem nicht wie viel Geld tatsächlich damit gemacht wurde. Dazu müsste man die Kosten kennen.

Kommentar von BlauAuge am 01.07.2017 14:56:
Ja, sie wären vor Gericht verwetbar.

Uns was leuchtet Dir schon ein? ^^ Wir alle haben Deinen IQ noch recht gut in Erinnerung.

Kommentar von Kerstin am 01.07.2017 14:58:
Hallo
Hatte noch 7,38 Euro Guthaben auf meinen LUL Konto.
Hab jetzt mal eine mail an poststelle.lka@polizei.sachsen.de mit meiner Amazon email
geschrieben, zwecks Rückererstattung.
Wie meint ihr stehen meine Chancen, dass ich meine Kohle wiederbekomme?
Finde es ja irgendwie eine Frechheit das die mir einfach mein Guthaben sperren.

Lg Kerstin

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 01.07.2017 15:10:
Diesen Kommentar müsste ich eigentlich ausdrucken, um ihn mir an die Wand zu hängen. Einfach köstlich und hoffentlich ironisch gemeint!!! :slight_smile:

Kommentar von BlauAuge am 01.07.2017 15:45:
Ja, (zensiert) .to heißt: die Domain ist auf Tonga registriert.

Das heißt aber nicht, daß die physikalischen Server auch dort stehen, gelle!?!

(Rest wegen Beleidigungen zensiert)

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 01.07.2017 15:58:
BlauAuge: Erste und zugleich letzte Warnung an Dich! Weitere Beleidungen werde ich nicht dulden, dann schalte ich von Dir einfach gar nichts mehr frei. Got it? Geschützt werden hier nicht nur die Autoren. Vor Beleidigungen und Herabsetzungen wird hier jeder so gut es geht bewahrt.

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 01.07.2017 15:59:
Das ist richtig. Aber es gibt immer Unwissende, die die Gutscheine eben nicht bar irgendwo erwerben und somit problemlos identifizierbar wären.

Kommentar von Anon am 01.07.2017 16:08:
Auf eine Email reagieren die nicht. Das musst du schon per Einschreiben mit Rückschein machen!

Also Lars, davon mal ab wollte ich ein fettes

DANKE

loswerden für die fundierte Berichterstattung in dem Fall.

Mach bitte weiter so!