Kommentare zu folgendem Beitrag: In-App-Käufe: Kind klickt, Vater zahlt – 33.748 Euro futsch!
Ein Siebenjähriger zockt für 33.748 € im Google Play Store. Das LG Karlsruhe urteilt, Eltern haften für unautorisierte In-App-Käufe.
Ein Siebenjähriger zockt für 33.748 € im Google Play Store. Das LG Karlsruhe urteilt, Eltern haften für unautorisierte In-App-Käufe.
Der Kläger, ein erfahrener Softwareunternehmer
Gerade er hätte doch wissen müssen, wie der Hase im Netz läuft!
Und selbst, wenn er naiv gehandelt hat, ist das keine Entschuldigung dafür, dass er das Gerät einem siebenjährigen überlässt, ohne seinen Account zumindest vorher auf einen verpflichtenden Login umzustellen! Aber bei soviel Dummheit hätte es auch nicht verwundert, wenn er dem Kind das Passwort gegeben hätte…
Da sich der ganze Vorfall in einem Zeitraum von über 1,5 Jahren ereignete, wo dies nicht auffiel, kann man sich gut ausmalen, wie das Verhältnis des Vaters zum Kind bzw. sein Verhältnis zu Geld überhaupt ist.
Sehe ich haargenau auch so.
Die Beklagte argumentierte weiter, dass der Vater keine realistische Kontrolle über das Konto ausgeübt habe. Angesichts des Alters seines Sohnes sei es nicht glaubhaft, dass dieser sich an mündliche Absprachen über Kontonutzung gehalten habe. Auch die Uhrzeiten der Käufe, teils zu später Stunde, sprächen dagegen, dass ausschließlich das Kind gehandelt habe. Zudem hätten sich viele der gekauften Spiele und Zusatzinhalte nicht an Minderjährige, sondern an ein älteres Publikum gerichtet.
Vlt. hat das Kind ja mal was gekauft, aber ich glaube kaum das in einer Lern-und App für Kinder Inhalte im Wert von knapp 35.000€ zu kaufen gibt. Aber an der ganzen Sache ist was faul, vielleicht war der Vater nachts auch einfach nur In Tiktok Livestreams unterwegs und hat teure Geschenke an Frauen verschickt virtuell und frei nach dem Motto man kann es ja mal versuchen sein Geld wiederzubekommen. Wer weiß das schon…
Jap, deswegen ja auch im Urteil →
Auch die Uhrzeiten der Käufe, teils zu später Stunde, sprächen dagegen, dass ausschließlich das Kind gehandelt habe.
a) Das Kind soll herhalten, jemand anderes wars.
b) Man sollte, obwohl man das im Hinterkopf hat den Eltern möglichst alle Stricke daraus drehen die IRGENDWIE möglich sind weil sie ihr 7 jähriges Kind unbeaufsichtigt am Handy schalten und walten lassen.
OOODER
ging das Geld vielleicht an seine eigene Software im Playstore? Wollte er das Geld wieder, aber möglichst so, dass der Empfänger(auch er) es auch behält? Indem er Google die Schuld gibt und am ende sein Geld verdoppelt?
Der sollte das doppelte blechen, entweder für Finanzielle Inkompetenz oder für betrügerische Absicht.
Alleine die Behauptung, er hätte 1,5 Jahre seine Kreditkartenabrechnungen nicht angeschaut…
Nach 1,5 Jahren fallen dem fehlende 33k Euro auf?
Die Zeiten werden schlechter. Also war es wohl die Frau, die wissen wollte wo das Geld für einen Neuwagen der unteren Mittelklasse hin ist und der Sohnemann musste einen für’s Team einstecken.
Wie auch immer, generell sehe ich an dem Urteil auch nichts verkehrtes. Man muss halt auch die Gegenseite sehen, und die hat ja augenscheinlich jede einzelne Rechnung verschickt und die entsprechenden Zugangsdaten wurden ja vom Vater herausgerückt.
Denn wenn das auch schon nicht mehr reicht, auf was für Kunststücke müssen wir als „normale“ Kunden uns dann einstellen, wenn wir in Zukunft online etwas kaufen wollen?
Auch sehe ich nicht, was das für „Besondere Hinweispflichten“ sein sollen.
Weiss doch jeder bereits, dass man Kindern keine Kreditkarten in die Hand drücken soll.
Das stinkt einfach nur. Keinem Normalverbraucher würde so etwas nicht auffallen. Da verschwindet fast das halbe netto Haushaltseinkommen und man will so etwas nicht gemerkt haben? Manche Leute gucken vielleicht nicht so häufig oder ungern auf ihren Kontostand, aber das ist dann einfach fahrlässig. Das Gericht hat völlig richtig geurteilt.
Wenn das Kind immer wieder für Roblox, Fortnite und Co Geld ausgegeben hat. Ok. Meinetwegen. Da kann man anscheinend relativ schnell viel Geld ausgeben. Aber die Vermutung, Geld bei Only Fans und Co für Frauen eingeworfen zu haben halte ich für wahrscheinlicher. Wobei das bei den Verwendungszwecken interessant werden würde. An wen ging das ganze Geld?
Würde sogar sagen da ist was Mega- Faul. So wie der „Daddy“ das geschildert, hat es sich mit Sicherheit nicht zugetragen. Seinen 7 jährigen Sohn die „Schuld“ auferlegen, ist sogar mehr als schäbig…
Ich finde der Vater soll sich in Grund und Boden schämen, und die Summe mit Zinseszins begleichen.
Ohnehin scheint es ja keinen „normalen“ getroffen zu haben, also bei mir würde die Karte bereits nach paar Transaktionen sagen, „No Limit, lieber Freund…“
Und gibt es nicht zu jedem Kauf noch zusätzlich eine Email-Bestätigung, einen tatsächlichen „Download“ etc.? Habe das Gefühl, da lügt sich einer die Tasche voll…
PS. Der Kläger, ein erfahrener Softwareunternehmer
Also ganz ehrlich, bei diesem Softwareunternehmer würde ich überhaupt nix kaufen. Schon aus Prinzip! Der weiß auch natürlich ganz genau, das sein Sohn nicht auf der Anklagebank sitzen, wird bzw. verhört werden kann…
Alles merkwürdig.
würg…
Mein „Mitleid“ für diesen „Software-Unternehmen“ hält sich, sehr, sehr in Grenzen… Stellt euch vor, der Typ wäre mit der Nummer durchgekommen! Unfassbar!
Eigentlich müsste der noch die doppelte Strafe zusätzlich zahlen. Für Kindesvernachlässigung und auch dafür, dass er über einen langen Zeitraum seine Ausgaben im Konto nicht überprüft…Denke es trifft keinen armen Menschen. Wahrscheinlich versucht er den Verlust noch von der Steuer abzusetzen
Der hat Pornos geschaut die Kohle kosten (Only & Co.). Sohnemann war die Ausrede damit seine Frau sich nicht scheiden lässt. Das wäre noch teurer geworden. Und sein Sohn hat ihn jetzt lebenslang in der Hand…
Der Kläger, ein erfahrener Softwareunternehmer, hatte das Konto ursprünglich zu geschäftlichen Testzwecken unter einer E-Mail-Adresse seines Unternehmens eröffnet.
Wenn er sich geschäftlich nur halb so dämlich, wie zuhause angestellt hatte, wird sein Netto-Haushaltseinkommen um ein vielfaches höher ausfallen!
Der Vater hat sich noch kurz gemeldet:
MEINE STELLUNGNAHME
Als Kläger möchte ich zu dem Fall eine persönliche Erklärung abgeben und einige Hintergründe erläutern.
Von außen betrachtet mag einem der Fall fahrlässig, grotesk oder sogar unwahr vorkommen. Ich verstehe alle Beteiligten sehr gut, man fragt sich selbst häufig selbst, wie es allen Ernstes zu einer solchen Situation kommen konnte.
Die Fakten: Die rund 1.200 Transaktionen, um die es in diesem Verfahren ging, lassen sich in zwei völlig unterschiedliche Phasen unterteilen.
In der ersten Phase - über einen Zeitraum von zwei Jahren - wurden etwa zehn kleinere Käufe getätigt, meist Lern-Apps oder kleine Spielgeschenke. Diese Käufe habe ich als Erwachsener selbst getätigt. In der zweiten Phase, nach einer familiären Trennung, lebte mein Sohn mit seiner Mutter in einem getrennten Haushalt. Ich habe ihm in dieser Zeit ein Tablet überlassen - mit der ausdrücklichen Anweisung, keine Käufe vorzunehmen. Das Gerät war räumlich vollständig von mir getrennt. Dass auf diesem Gerät weiterhin eine Zahlungsmethode hinterlegt war, war mein Versäumnis. Ich hatte sie zuvor von einem Geschäfts- auf ein Privatkonto umgestellt und damals keine Prepaid-Lösung eingerichtet. Rückblickend wäre das wahrscheinlich der richtige Schritt gewesen.
Die späteren Käufe fanden ausschließlich in fünf Spielen (FIFA, Brawl Stars, etc.) statt, und ausschließlich von besagtem Tablet, was Google zweifelsfrei wissen könnte / müsste. Es handelte sich dabei durchgehend um In-App-Käufe virtueller Währungen. Andere Käufe oder Inhalte wurden nicht getätigt. Über diese Tatsachen kann kein Zweifel bestehen und diese wurde vom Gericht auch in der Anhörung ausdrücklich bestätigt.
Zu der naheliegenden Frage, warum diese Zahlen über so lange Zeit nicht aufgefallen sind:
Es ist keineswegs so, dass ich in Geld schwimme. Ich habe in dieser Zeit sehr viel Geld aufgewendet, um die familiäre Trennung so reibungslos wie möglich zu gestalten. Diese Phase war ein persönlicher Ausnahmezustand.
Die Google-Käufe wurden über eine Kreditkarte abgerechnet, die ohnehin regelmäßig im Minus war, da darüber auch berufliche Auslagen und Flüge liefen. Ich habe mir die Abrechnungen in dieser Zeit schlicht nicht im Detail angesehen – auch, weil Beträge um 1.000 Euro über die Jahre hinweg kein ungewöhnlicher Ausschlag waren. Erst als die Summen im letzten Monat auf rund 3.000 Euro anstiegen, fiel der Vorgang auf. Das war der Moment, in dem ich die Unregelmäßigkeiten bemerkte und den Fall vollständig aufgearbeitet habe.
Mir ist bewusst, dass ich als Vater in der Verantwortung stehe - gegenüber meinem Sohn und meinen eigenen Finanzen. Dennoch sehe ich auch eine große, gesellschaftliche Verantwortung bei den Plattformbetreibern. Denn dieser Fall steht stellvertretend für ein strukturelles Problem:
Tausende Kinder tätigen jeden Tag In-App-Käufe über Google oder Apple - ohne dass es verlässliche Sicherheitsmechanismen oder effektive Warnsysteme gibt. Wenn täglich hunderte oder gar tausende Euro in virtuelle Güter fließen, ohne dass eine Sperre greift oder ein Hinweis erfolgt, ist das kein Einzelfall, sondern ein systematisches Versagen. Dieses Verfahren mag zwar in seiner Größenordnung besonders sein - aber es ist bei Weitem kein Einzelfall.
Ich habe den Fall nicht vor Gericht gebracht, um Geld zurückzubekommen, daher habe ich auch im Vorfeld Vergleiche abgelehnt. Ich habe den Fall angestoßen, um eine Diskussion anzustoßen - über Verantwortung, Verbraucherschutz und digitale Ethik.
Denn heute können selbst einfachste statistische Verfahren erkennen, ob ein ungewöhnliches Kaufverhalten oder gar ein Suchtmuster vorliegt. Ebenso ließe sich mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellen, ob ein Konto durch ein Kind genutzt wird. Die technischen Mittel sind längst vorhanden - sie werden nur nicht genutzt.
Ich hatte gehofft, dass das Gericht Google in die Pflicht nehmen würde, Mindestmaßnahmen zum Schutz von Minderjährigen einzuführen. Stattdessen wurde nun ein Präzedenzfall geschaffen, der die Haftung einseitig auf Eltern überträgt - auch dann, wenn keine realistischen Kontrollmöglichkeiten bestehen. Ich lehne jede Schuldverschiebung ab, die Eltern allein verantwortlich macht, während milliardenschwere Plattformen weiter an unkontrollierten Mikrotransaktionen verdienen.
Ich habe den angebotenen Vergleich von Google abgelehnt, weil ich keinen weiteren Fall wollte, der still beigelegt wird. Ich wollte Öffentlichkeit schaffen - für ein Thema, das unzählige Familien betrifft.
Ich möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass ich anonym bleiben möchte - nicht aus Angst oder Scham, sondern um meinen Sohn und meine Angehörigen zu schützen. Sie sollen nicht in eine öffentliche Debatte hineingezogen werden, die sie nicht betrifft. Sollte sich daraus jedoch eine gesellschaftliche Diskussion entwickeln, wie Google und andere Plattformen Milliardenumsätze mit Kindern erwirtschaften, bin ich bereit, öffentlich dafür einzustehen.
Ich empfinde die Gesprächskultur in Deutschland jedoch als schwierig. Oft wird derjenige, der auf Missstände aufmerksam macht, zuerst angegriffen, während viele andere glauben, alles besser zu wissen - bis sie selbst betroffen sind. Das halte ich für bedauerlich. Denn am Ende kämpfen wir alle für dasselbe Ziel: dafür, dass das Wohl unserer Kinder und unseres Gemeinwohls über den Profitinteressen einiger weniger Konzerne steht.
Mein Sohn trägt keinerlei Schuld an diesem Geschehen. Ich allein trage die Verantwortung dafür, ihn in eine solche Lage gebracht zu haben.
Ich werde mich mein Leben lang bei ihm entschuldigen - und ich werde die Aufgabe haben, mit ihm intensiv über Kaufverhalten, Geld und digitale Verantwortung zu sprechen.
Denn letztlich geht es genau darum: dass wir alle aus solchen Fällen lernen - als Eltern, als Gesellschaft und als Technologieunternehmen.
In 2 Tagen endet die Widerspruchsfrist. Falls Sie als Anwalt daran interessiert sind, hier doch noch einen Wandel herbeizuführen, kommentieren Sie bitte.
Danke fürs Lesen,
passen Sie auf sich auf!
Da er seinen Benutzer direkt nach dem Abschicken gelöscht hatte, wurde der Post in die Warteschlange geschoben.
Dort kann ich ihn wegen dem fehlenden Bezug nicht klassisch freigeben!
Wir reden hier von.einem 7 jährigen" dessen Vater
der eine ausdrückliche Anweisung gibt, keine Käufe vorzunehmen!
Als könnte das „Kind“ das begreifen, was ihm gesagt wird.
Wer das Tablet so einstellt, das dieses überhaupt möglich wird, handelt mehr als grob fahrlässig. - Wenns denn so überhaupt gewesen bzw. passiert ist… / gibt immer verschiedene Versionen, je nachdem wen man fragt.
Hier der Vater.
FINDE DEN FEHLER
Macht es die Sache besser? Finde nicht…
Überzeugt mich die Story vom Vater? Nein
PS. Allerdings sollte die „ELTERN“ vermehrt kontrollieren was die KIDS am Tablet/Handy/PC machen… / Da gibt es sicher große Defizite!
Naja…anscheinend hat der Papi hier mitgelesen? Der Verdacht wurde ja thematisiert. Wenn er wirklich der betreffende Vater war heute Mittag, halte ich sein Statement schon für echt - warum sonst hätte er dies schreiben sollen, ihn kennt doch niemand hier, hätte ihm das Geschreibe hier doch am Poppes vorbeigehen können…?!?
Hier ein LINK zum URTEIL…
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001622669
Soll sich jeder seine Meinung denken…
tatsächlich würde das Statement zum Urteil passen, obwohl es steht
schon paar Tage „online“. gibt ja Trittbrettfahrer und soo…
Im Zeitraum vom 02.02.2021 bis zum 21.09.2022 kam es zu 1.210 weiteren Einkäufen über das Konto des Klägers über einen Gesamtbetrag in Höhe von zumindest 33.748,00 Euro. In verschiedenen Monaten kam es dabei jeweils zu einem Transaktionsvolumen von mehreren tausend Euro. Die Einkäufe bezogen sich ganz überwiegend auf den Erwerb von Spielen oder Spielinhalten zu Einzelpreisen zwischen 0,99 Euro und 109,99 Euro.
Teures Gaming…
Die mündliche Verhandlung hat am 04.09.2025 stattgefunden. In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht den Kläger informatorisch angehört und den Sohn des Klägers als Zeugen vernommen.
JA, schlimm genug, das der „Junge“ mit zum Gericht muss… !
Das gibt es alles. Man muss es aber auch einrichten.
ER hat ein Tablet mit einer Kreditkarte verknüpft und ER hat dieses Tablet dann aus der Hand gegeben.
Jetzt rumzunölen Google oder sonstwer müsste ihn noch mehr bei der Hand nehmen ist doch Kokolores.
Ja, genau das brauchen wir.
Irgendwelche Algorithmen die mir das Konto schliessen und ich erst nachweisen muss, dass ich nicht süchtig bin sondern DEN SCHEISS EINFACH KAUFEN WILL.
Was soll sowas?
Manche zocken auf der Rennbahn, manche im Casino, manche sogar im Lottoladen.
Und andere wiederum buttern tausende von Euros in dämliche Spiele, entweder um Zeit zu sparen oder einfach nur um Skins zu kaufen oder P2WIN zu nutzen.
Kann man von halten, was man will, aber ES GEHT NIEMANDEN WAS AN!
Die Gesetze sind gut genug, wie sie sind.
Dem Dümmsten kann nämlich auch Gott nicht helfen.
Trotzdem war seine Taktik dämlich so vorzugehen, mich interessiert welchen Vergleich Google angeboten hatte, vielleicht wäre es besser gewesen diesen zu nehmen. Weil die Kreditkarte jeden Monat sowieso schon minus belastet war und dieses Minus immer stabil war und plötzlich jeden Monat um 300-500% ansteigt und das geht monatelang so da sollten die Alarmglocken früher läuten und man sollte die Karte einfach sperren lassen. Das ist der einfachste Weg.
So bleibt er jetzt nicht nur auf den 34.000€ sitzen, nein, er zahlt auch noch die gegnerischen Anwaltskosten + Gerichtskosten obendrauf. Gehen wir vom Streitwert der 34.000€ in der Erstistanz aus sind das für ihn nochmal rund 1500€ Gerichtskosten + die Anwaltskosten der Gegenseite und die scheppern dann nochmal richtig rein da kann er locker nochmal 3000-5000€ drauflegen.
Falls er in die zweite Instanz geht und nochmal verliert kommen dann nochmal rund 2000€ Gerichtskosten + Anwaltskosten der Gegenseite auf ihn zu.