Kommentare zu folgendem Beitrag: In-App-Käufe: Kind klickt, Vater zahlt – 33.748 Euro futsch!
Ein Siebenjähriger zockt für 33.748 € im Google Play Store. Das LG Karlsruhe urteilt, Eltern haften für unautorisierte In-App-Käufe.
Ein Siebenjähriger zockt für 33.748 € im Google Play Store. Das LG Karlsruhe urteilt, Eltern haften für unautorisierte In-App-Käufe.
Der Kläger, ein erfahrener Softwareunternehmer
Gerade er hätte doch wissen müssen, wie der Hase im Netz läuft!
Und selbst, wenn er naiv gehandelt hat, ist das keine Entschuldigung dafür, dass er das Gerät einem siebenjährigen überlässt, ohne seinen Account zumindest vorher auf einen verpflichtenden Login umzustellen! Aber bei soviel Dummheit hätte es auch nicht verwundert, wenn er dem Kind das Passwort gegeben hätte…
Da sich der ganze Vorfall in einem Zeitraum von über 1,5 Jahren ereignete, wo dies nicht auffiel, kann man sich gut ausmalen, wie das Verhältnis des Vaters zum Kind bzw. sein Verhältnis zu Geld überhaupt ist.
Sehe ich haargenau auch so.
Die Beklagte argumentierte weiter, dass der Vater keine realistische Kontrolle über das Konto ausgeübt habe. Angesichts des Alters seines Sohnes sei es nicht glaubhaft, dass dieser sich an mündliche Absprachen über Kontonutzung gehalten habe. Auch die Uhrzeiten der Käufe, teils zu später Stunde, sprächen dagegen, dass ausschließlich das Kind gehandelt habe. Zudem hätten sich viele der gekauften Spiele und Zusatzinhalte nicht an Minderjährige, sondern an ein älteres Publikum gerichtet.
Vlt. hat das Kind ja mal was gekauft, aber ich glaube kaum das in einer Lern-und App für Kinder Inhalte im Wert von knapp 35.000€ zu kaufen gibt. Aber an der ganzen Sache ist was faul, vielleicht war der Vater nachts auch einfach nur In Tiktok Livestreams unterwegs und hat teure Geschenke an Frauen verschickt virtuell und frei nach dem Motto man kann es ja mal versuchen sein Geld wiederzubekommen. Wer weiß das schon…
Jap, deswegen ja auch im Urteil →
Auch die Uhrzeiten der Käufe, teils zu später Stunde, sprächen dagegen, dass ausschließlich das Kind gehandelt habe.
a) Das Kind soll herhalten, jemand anderes wars.
b) Man sollte, obwohl man das im Hinterkopf hat den Eltern möglichst alle Stricke daraus drehen die IRGENDWIE möglich sind weil sie ihr 7 jähriges Kind unbeaufsichtigt am Handy schalten und walten lassen.
OOODER
ging das Geld vielleicht an seine eigene Software im Playstore? Wollte er das Geld wieder, aber möglichst so, dass der Empfänger(auch er) es auch behält? Indem er Google die Schuld gibt und am ende sein Geld verdoppelt?
Der sollte das doppelte blechen, entweder für Finanzielle Inkompetenz oder für betrügerische Absicht.
Alleine die Behauptung, er hätte 1,5 Jahre seine Kreditkartenabrechnungen nicht angeschaut…
Nach 1,5 Jahren fallen dem fehlende 33k Euro auf?
Die Zeiten werden schlechter. Also war es wohl die Frau, die wissen wollte wo das Geld für einen Neuwagen der unteren Mittelklasse hin ist und der Sohnemann musste einen für’s Team einstecken.
Wie auch immer, generell sehe ich an dem Urteil auch nichts verkehrtes. Man muss halt auch die Gegenseite sehen, und die hat ja augenscheinlich jede einzelne Rechnung verschickt und die entsprechenden Zugangsdaten wurden ja vom Vater herausgerückt.
Denn wenn das auch schon nicht mehr reicht, auf was für Kunststücke müssen wir als „normale“ Kunden uns dann einstellen, wenn wir in Zukunft online etwas kaufen wollen?
Auch sehe ich nicht, was das für „Besondere Hinweispflichten“ sein sollen.
Weiss doch jeder bereits, dass man Kindern keine Kreditkarten in die Hand drücken soll.