Filedo.net: ein neuer Sharehoster auf hoher See


Kommentare zu folgendem Beitrag: Filedo.net: ein neuer Sharehoster auf hoher See

So einen Hoster gab es schon mal, hat nur wenige Monate gehalten. Wenn Sie auch dann noch auf deutschen Servern hosten, 3-6 Monate und der Hoster ist weg vom Fenster.

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Das wirkt wie ein Schulprojekt aus den Ferien.

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nicht unbedingt, wenn sie es mit den Links wie MEGA halten, könnte es sogar erfolgreich sein. Sie sehen durch die Verschlüsselung halt nicht was drin ist. Könnte sogar gut gehen, nur Firma in Deutschland… Naja wir werden es sehen. DDownload war auch zuerst deutsch. Der Coder war sogar in der Tarnkappe

Und da liegt das Problem. Sie wissen nicht, was drinnen ist, erhalten Abuse usw. können darauf nicht reagieren. Behörden beschlagnahmen die Server, was in Deutschland ein Klacks für die ist. Und schon haben die Behörden, was Sie wollen.

Aber mir ist das egal, ich zahle mittlerweile für meine Serien, Filme usw.

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Genau, der DMCA ist ein US-amerikanisches Gesetz und gilt eigentlich nur in den Vereinigten Staaten. Hierzulande spricht man von „Notice & Takedown“. Dabei wird der Betreiber lediglich darauf hingewiesen, dass illegale Inhalte auf seinen Servern liegen könnten. Seit dem Inkrafttreten des Digital Services Act sind Betreiber jedoch verpflichtet, Inhalte einzeln zu prüfen – selbst wenn es sich um Milliarden von Uploads handelt.

Behörden können nach eigenem Ermessen Server beschlagnahmen und sicherstellen. In der Vergangenheit kam das häufiger vor, wie beispielsweise bei ImageBanana. Dort reichte eine einzelne Meldung an die Polizei in Sachsen aus, um wegen eines einzigen CP-Bildes einzugreifen. Dabei wird das gesamte Geschäft oft nicht verschont, sondern schlichtweg lahmgelegt.

https://tarnkappe.info/artikel/rechtssachen/imagebanana-wegen-kinderpornos-nicht-erreichbar-18438.html

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Richtig
Das Problem ist nur, dass ein Hosting-Anbieter im OCH Bereich bei Milliarden an Files bzw. PB an Files das Prüfen einfach nicht mehr kontrolliert ausführen kann. Ich denke, ich weiß es aber nicht, korrigiert mich, wenn ich falsch liege, war auch mit einer der Gründe, warum Share-Online als Beispiel genauso wie Rapidshare damals dem Untergang geweiht waren. Ja, wir wissen, Rapidshare hat den Stecker von selber gezogen, bevor die Behörden im Rechenzentrum oder bei ihnen vor der Tür standen.

Bei Milliarden an Petabyte usw. hast du unendlich viele Takedown Meldungen, die kannst du mit einem 3-4 Mann Betrieb niemals alle bearbeiten.

Ich habe aber leider nicht soviel Ahnung von dem ganzen.

Was mich viel mehr interessiert: wie ist denn die DL-Rate beim Freeloading (also ohne Premium)?

100 kbit war sie bei mir gewesen

Really?

Angaben gem. § 5 TMG

Filedo UG (haftungsbeschränkt)
Sendplatz 7
48629 Metelen
Deutschland

Im Leben ist das niemals ihre Adresse. Direkt nebenan ist eine Rechtsanwaltskanzlei, also noch offensiver, kann man nicht nach Knast rufen.

Will das Projekt nicht schlecht reden, dafür fehlt mir der tiefere technische und vorallem juristische Background. Super wenn jemand was wagt. Hoffe aber, das fällt den Leuten nicht auf die Füße, weil sie zu „blauäugig“ gedacht haben.

Aber „aus dem Bauch heraus“ fühlt sich das echt nach einem aus der Zeit gefallen 1995 Projekt sehr EDV gegabter Schüler aus einer spontanen Laune heraus an, um nicht „Bierlaune“ zu sagen.

Nun haben wird aber nicht mehr 1995 und die Rechtsprechung und Haftung der Betreiber für digitale Dienste ist eine völlig andere und die Bestrebungen der EU sind groß das weiter zu verschärfen und alle in der „Lieferkette“ mit in Haftung zu nehmen.

Kann mir zudem nicht vorstellen, dass das Geschäftsmodell am „Reisbrett“ funktioniert, wenn man nur mit Nutzern gerechnet hat, die „legale Daten“ damit teilen. Mir wird da der „Selling Point“ von dem Dienst nicht klar.

Server und Unternehmenssitz in Deutschland/der EU ist ja praktisch wie sich auf dem „goldenen Servierteller“ den Behörden auszuliefern, sollten illegale Inhalte gehostet werden (was sich ja nicht vermeiden lässt, wenn die Nutzer munter uploaden können).

Da kommen wir zu dem Problem. Sollte der Dienst in der Szene Anklang finden, werden die Jungs wohl schlecht hinterherkommen den Löschanfragen zufriendstellend nachzukommen und es wird wohl ganz schnell unangenehm werden.

Kann mir da gut vorstellen, das bei der ganzen Konstellation bei einem Juristen wohl alle „Alarmglocken“ läuten würden. Vielleicht hat jemand mit diesem Background bei der Planung gefehlt?!

Kann mir jetzt einfach nicht vorstellen, das die Betreiber mit Serverstandort Deutschland da nicht total ins rechtliche Risiko gehen.

Oder schlägt deren technische Aufbau mit der Verschlüsselung dem aktuell geltenden EU-Recht etwa geschickt ein „Schnippchen“?

Bin mir sicher, das ist die richtige Adresse. Laut OSINT ist alles plausibel und der Geschäftsführer ist Mitglied im Dart- und Trinkverein :dart::beer:

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Eine UG kann derzeit jeder mit nur 1 € Mindestkapital gründen – das ist heutzutage nichts Außergewöhnliches.

Der Haftungsschutz selbst ist formal gleich, da auch die Gesellschafter einer UG grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften. Allerdings macht das geringe Startkapital die UG weniger robust in finanziellen Krisen.

Die Durchgriffshaftung kann sowohl bei einer UG als auch bei einer GmbH eintreten, allerdings nur unter bestimmten, rechtlich klar definierten Umständen. Diese Ausnahme hebt den Schutz der Haftungsbeschränkung auf und betrifft die Gesellschafter persönlich. Wenn ein Gesellschafter oder Geschäftsführer absichtlich schädigende Handlungen begeht, wie Betrug oder Veruntreuung, haftet er persönlich.

Eine Urheberrechtsverletzung kann als Betrug angesehen werden, wenn jemand absichtlich vorgibt, die Rechte an einem Werk zu haben, um damit Geld zu verdienen, z. B. durch den Verkauf gefälschter Lizenzen, oder ein Werk absichtlich ohne Erlaubnis verbreitet wird, um andere zu täuschen und daraus finanziellen Vorteil zu ziehen.

(ohne Rechtsberatung)

Ich bin kein Anwalt, das ist stellt also auch keine Rechtsberatung dar:

Die geringe Einlage nützt dem Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) gar nichts. Die Klage oder Einstweilige Verfügung oder Abmahnung spricht man dann einfach sowohl gegen ihn als auch gegen die juristische Person (UG) aus. Das ist mir vor vielen Jahren selbst einmal so ergangen, recht kurz nach Gründung der Tarnkappe.

Und um den Druck zu erhöhen, ruft dann ein Rechercheur der Creditreform (Wirtschaftsauskunftei) an, weil sie einen Auftrag für eine schriftliche Auskunft von Dir als Person und Deiner Firma haben. Die Person fragt Dich dann nach allen möglichen Details des Unternehmens. In meinem Fall war das ebenfalls so, da lag dann der Zusammenhang zur Abmahnung auf der Hand. Natürlich wollte der Mitarbeiter der Creditreform am Telefon nicht verraten, wer ihn beauftragt hat.

Bitte, vergesst das mit der Haftung von nur einem Euro. Die adressieren ihren Brief einfach parallel an Geschäftsführer und Firma, fertig ist die Laube. Du kannst ja wohl kaum einen Zusammenhang zwischen Dir und der Firma vor Gericht erfolgreich abstreiten. Das steht ja schließlich im Handelsregister drin.

Es gibt Leute, die kaufen eine nahezu inaktive GmbH und versuchen dann als Geschäftsführer die andere GmbH einzusetzen, damit die private Haftung raus ist. Ich kann aber nichts darüber sagen, ob das gelingen kann. Ich sage mal vom Bauchgefühl her: ganz klar NEIN!

Und wieso hast du Creditreform Rede und Anwort gestanden und nicht einfach auf den Handelsregistereintrag verwiesen? Denen hätte ich die kalte Schulter gezeigt.

Wenn du als Firma wirtschaftlich handelst, kannst du aber bis auf Ausnahmen, nicht als Geschäftsführer voll finanziell in die Verantwortung genommen werden. Dann wäre das Konstrukt der GmbH überflüssig.