Zweite Hausdurchsuchung trotz gleichen Tatverdachts zulässig


Kommentare zu folgendem Beitrag: Zweite Hausdurchsuchung trotz gleichen Tatverdachts zulässig

Zweite Hausdurchsuchung als Überraschung? Ein neues Urteil erklärt, wann Ermittler erneut zugreifen und beschlagnahmen dürfen.

Januar, März…Mai hui die waren ja schnell, da ist bei anderen noch nicht mal das handy ausgewertet und hier ist schon 2 mal durchsucht und vom Landgericht auch was da :slight_smile: wie viel steuern wurden denn da hinterzogen?

gute frage, aber warscheinlich nicht so viel. wenn man an cumex denkt, dann wissen wir ja das man sogar gesetze ändert damit die täter keine probleme bekommen und da ging es um milliarden. also würde ich davon ausgehen wenn der typ so krass drangsaliert wird sind das bestimmt nur 5000 euro oder so in der richtung, auf jeden fall wenig halt XD

1 „Gefällt mir“

Man weis es doch, bescheisst du den Staat oder zahlst deine GEZ nicht, zählst du als schwerst kriminell und landest im Zweifel sogar im knast.

Dagegen lässt das Durchgreifen bei Messerdelikten eher eine Bagatelle vermuten, so oft wie da die Täter wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

definitiv, den krassesten fall den ich mit bekommen hatte war:

ein schwarzer hat innerhalb von 48 stunden drei mal polizisten mit dem messer angegriffen. das bedeutet sie müssen ihm ja danach einen schönen tag gewünscht haben. hätte sie ihn auf das revier geholt und geschaut was man tut hätte das so viel zeit beansprucht das ich denke das die drei mal in der kurzen zeit nicht möglich sind.

1 „Gefällt mir“

Zurück zum eigentlichen Thema, bitte !!!

Hat man eine Hausdurchsuchung wegen eines Drogendelikts durchgeführt und nichts gefunden, weil man vergessen hat, einen Drogenspürhund mitzunehmen, darf man nochmal mit Hund wiederkommen.

1 „Gefällt mir“

Nein, genau dies nicht!
Kann man dem Richter aber Beweise vorlegen, dass ein starker Verdacht vorliegt dass nach der ersten HD Drogen in dieser Wohnung vorzufinden sind, durch z. Bsp. weitere Observationen, dann kann dem stattgegeben werden. Z. Bsp. weil der mutmassliche Taeter vor der ersten HD vorgewarnt wurde, oder die Ermittler rechtzeitig gesehen hat wie sie sich vor der Wohnung formatiert haben und dann in letzter Minute die Drogen im Klo runtergespuelt hat.

Aber wir brauchen uns nix vorzumachen, sowas wie eine zweite HD zu genau dem selben Fall kommt in der Realitaet nur ganz selten vor und erst recht nicht bei dem kleinen Drogendealer der 200g Weed und ein paar g anderer Drogen zu Hause lagert.
Da muss es schon um richtige Kaliber gehen, also Koepfe von Drogenringen die man beim ersten Mal nicht erwischt hat oder eben Steuerhinterziehung in Millionen Hoehe.

Es sollte wohl auch jedem klar sein, der auch wirklich schuldig ist, dass nur wenn bei einer HD nix gefunden wird, gleich aufgehoert wird zu ermitteln. Ist die Beweislast stark genug durch andere Erkenntnisse der Ermittlungen wird man diese nicht gleich fallenlassen und auch weiterermitteln.
Gibt es neue Erkenntnisse gibt es immer die Moeglichkeit auch eine zweite HD zu beantragen. Aber auch hier muss genau wie beim ersten Mal erst ein Richter das zulassen.
Wurde beim ersten Mal schon nix gefunden, wird sich dieser die Gruende fuer eine zweite Durchsuchung noch viel gruendlicher anschauen, und diese nur genehmigen wenn die Beweislast schon sehr stark ist, alleine schon um sich die Peinlichkeit einer Beschwerde zu ersparen welche dann auch immer die Oeffentlichkeit erreichen wird.
Dass einer ersten HD selbst bei kleinsten Anfangsverdacht meist stattgegeben wird, steht ganz ausser Frage, eine Wiederholung mit genau dem selben Anfangsverdacht wird dagegen viel schwieriger.
Dann gibt es auch Fälle wie bei Ghandy selber. Hier hatten die beiden HDs erst einmal nix miteinander zu tun. Sie hatten zwei verschiedene Ausloeser unabhaengig voneinander, ob nun berechtigt oder nicht steht hier auch wieder auf einem ganz anderen Blatt.
Du kannst heute eine HD haben wegen Verdacht auf handeln von Drogen, morgen wegen betreiben eines IPTV Servers und uebermorgen wegen eines Posts in Sozial Media.

Meine Erfahrungen mit Richtern sind, dass sie alles ungeprüft unterschreiben.

2 „Gefällt mir“

Gibt ja auch keinerlei Konsequenzen wenn rechtswidrig

Ein Beweis dafür, dass z.B. diese Richter nicht von Zwölf bis Mittag nachdenken! In Zeiten, in denen diese Justiz heutzutage schon mit den anhängigen und zu erwartenden Verfahren völlig überfordert ist, sollten diese eigentlich keine Schritte unternehmen, welche diese Verfahren noch künstlich aufblasen und noch größer machen, als sie eh schon sind!