YouTube: Videoportal nicht zur E-Mail-Adressen-Herausgabe verpflichtet

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Der BGH urteilte, YouTube müsse keine E-Mail- oder IP-Adressen von Nutzern, die illegal Filme hochgeladen haben, herausgeben.

Los geht’s, Youtube wird das neue Kino.to :joy:

Träum weiter :wink: Aber gut, es gibt dort ja viele alte Schätzchen ungekürzt.