Wenn der Postmann 2x klingelt - meine persönliche Hausdurchsuchung

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Kommentar von Manuel Bonik am 09.05.2016 10:51:
Die behalten die Geräte, die du ohnehin nicht mehr haben willst, und das war es? Bist du zu irgendwas verurteilt worden? Kommt da noch was?

Kommentar von nurmalos am 09.05.2016 11:43:
Das wollte ich auch gerade schreiben. Zu dem Fazit fehlt, ob das Verfahren abgeschlossen wurde und was für Dich persönlich heraus gekommen ist? Oder ob da immer noch ermittelt wird? :wink:

Kommentar von Maxx am 09.05.2016 11:44:
Hi,
ich denke nicht das sich die Sache erledigt hat (es sei denn sie hat einen Einstellungsbescheid von der Staatsanwaltschaft bekommen). Wenn jemand „nur“ hochgeladen hat, und nicht über 1000 Dateien wird das Verfharen vermutlich eingestellt (gegen Auflagen). Aber wenn man so ein Projekt betreibt kommt mindestens ne Geldstraße raus, wenn nicht sogar Bewährungsstrafe…

Kommentar von thomas am 09.05.2016 11:53:
lol, über die Autorin kann man nur lachen. Alles falsch gemacht was nur geht, genau deswegen spricht man bei diesem Fall von den „ahnungslosen Hausfrauen“. Das soll keinen Bezug zu deinem Beruf darstellen, sondern wie du dich angestellt hast…

Kommentar von Kalle am 09.05.2016 11:54:
Mir wurde mein Rechner wegen Hacker-Tätigkeiten weggenommen und ich habe seit dem nichts mehr von denen gehört. Das war glaube ich 2014 und ist nun über 2 Jahre her.

Sicherlich kann noch etwas kommen, aber das kann Jahre dauern.

Kommentar von Larissa am 09.05.2016 12:07:
Ich möchte mich dazu nicht öffentlich äußern, sorry,

Kommentar von EiTeeXperte am 09.05.2016 14:26:
Interessant,
Wer hat den bei Euch eigentlich die Dateien eingestellt?
Ich würde ja auf den „technischen Berater“ von Spiegelbest tippen, aka Rivalon/Herr Kaspar.
Da wäre die lustige, OK nicht für Euch, Situation das derjenige welcher das Forum technisch aufgezogen und alle überwacht hat, derjenige wäre welcher die Urheberrechtsverletzungen begangen hat.
Diese Variante würde ich als zumindest pikant bezeichnen, da der ja mit WF aus München zusammengearbeitet hat, so zumindest der Eindruck. Da die, die Verlage kurz vor der Razzia ins Boot geholt haben, könnte man eigentlich von einer freiwilligen Zurverfügungstellung der Leselizenzen zumindest für die Forenmitglieder ausgehen, da die Verbreitung mit Billigung der Verlage erfolgte. Wenn eventuell auch nur als rückwirkende Billigung. Zumindest hätten die Verlage und Herr Kaspar der unautorisierten Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials in erheblichen Umfang Vorschub geleistet. Kennt jemand den Inhalt des Vertragswerkes, welches WF kurz vor der Durchsuchung hektisch hat allen relevanten Verlagen zukommen lassen? Anders würde es sich bei den Indies darstellen, da die ja niemand gefragt hat. Die könnten gegenüber dem Einsteller der Ebooks und den Forenmitgliedern Schadensersatz fordern. Das ist in der Praxis eher unwahrscheinlich, da die erstmal alle kennen, die Verfehlung beweisen und die Kosten der Verfahren vorstrecken müssten, um dann 5,99 pro Ebook plus Verfahrenskosten zu bekommen. Die Meinung und Billigung der betroffenen Verlagsautoren wurde vermutlich ebenfalls nicht eingeholt.

Ich frage deshalb, weil ich da einen vom Börsenverein kenne dem ich das, sollte es so sein, sehr gerne genüsslich unter die Nase reiben würde.

Kommentar von Samson am 09.05.2016 14:31:

Und zum Schluss möchte ich noch etwas zu dem Mythos der Hausfrauen schreiben. Wie kam es hier eigentlich zu diesem Gerücht? Jeder von uns hat einen ordentlichen Beruf und geht einer geregelten Arbeit nach. Wie Spiegelbest schon schrieb, betrieben wir das Forum ausschließlich in unserer Freizeit und als Hobby und niemals als Fulltime-Job. Keiner von uns ist eine Hausfrau!
Ist Hausfrau sein denn eine Beleidigung oder etwa kein "ordentlicher" Job? Eine Hausfrau, hätte gar keine Zeit, ein solches Forum zu betreiben. Denn im Gegensatz zu deiner "geregelten" Arbeit, ist das tatsächlich ein Fulltime-Job.

Kommentar von betroffener am 09.05.2016 15:53:
Hi,
da ich damals von der Razzia betroffen war (boerse.bz) kann ich was sagen: ich habe ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen in der Stand, dass das Verfahren nach 153a StPo eingestellt wird, wenn ich mit der Beschlagnahmung einverstanden bin (war ich. bleibt ja nichts anderes übrig). Schreiben aufgesetzt und 4 Wochen später bekam ich ein schreiben, dass das Verfahren entgültig eingestellt wird.
Nen Einstellungsbescheid bekommt man immer… soweit ich weiß…

Kommentar von Hans Wurst am 09.05.2016 15:55:
Nun gut, ich bin froh, dass nicht jeder ein Experte in kriminellen Dingen ist. Solch ahnungslosen Vertreter muss man deswegen nicht gleich als „Hausfrauen“ abstempeln und sie damit beleidigen.

Kommentar von Anna am 09.05.2016 16:09:
lol Du schreibst hier so einen TEXT und willst dich nicht zu äussern? Wie kann man nur ohne VPN in dieser Szene Online sein? Selbst die DNS muss geändert werden. Das ist das A&O. @nurmalos ich denke das sie Straffreiheit bekommt damit sie noch mehr User verkauft. @Larissa korrigiere mich wenn ich mich irre, aber das du noch immer keine Strafe bekommen hast macht mich stutzig. Du kannst gerne meine IP aus diesem Post loggen wird dir aber nichts bringen. @Lars und diese Frau lässt du hier schreiben? Nichts gegen dich aber so?

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 09.05.2016 16:14:
Sie haben doch aufgrund der Durchsuchung alles, was sie wollten, wie ich das verstanden habe. Warum sollen sie sich jetzt plötzlich beeilen?

Kommentar von Anna am 09.05.2016 16:29:
Sie müssen sich nicht beeilen. Sie bekommen ja nach und nach was sie wollen. Hast du ihr angeboten hier zu schreiben, oder hat sie dich gefragt?

Kommentar von sinus am 09.05.2016 17:33:
Werte Kommentatoren, viel mit der Justiz habt ihr alle scheinbar nicht, also unterlasst diese Verleumdungen und oder Anspielungen. Larissa, Hausfrauen ist weder eine Beleidigung noch eine Herabstufung sondern nur eine Umschreibung dessen, das du kein IT Nerd bist. Was eben auch entschuldigt da völlig unbedarft heranzugehen. All die die dies verurteilen sind meist die, die die Newbies so derart in das Messer laufen lassen haben.
Außerdem wie aus weiteren Quellen bekannt ist, steht das gesamte verfahren auf Messerschneide eben, wegen dem Verhalten und Vorgehen des Ermittlers.
Auswertungen von digitalen Datenträgern hängt von der Menge der Daten, nicht jedoch der gesamt Speicherkapazität ab. Da kann die Forensik schon sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

Ich finde gut, das Sie den Artikel verfasst hat. An Lars seiner Stelle wäre es nun von Vorzug dazu einen passenden Artikel zu verfassen, wie man es hätte Richtig machen können. Was aber nicht muss, es gibt schon all zu viele Anleitungen.

Angabe der Polizei, das wenn Geräte nicht wieder gewollt werden, bzw darauf verzichtet wird, ein verfahren eingestellt wird ist unzulässig. Auch muss die Polizei alle Geräte, auf denen keine Verstöße nachgewiesen werden können aushändigen. Ebenso ist eine Hausdurchsuchung auf Wunsch nur mit Zeugen durchzuführen, die man selbst ernannt hat. Man muss die neutralen mitgebrachten Zeugen nicht akzeptieren. Desweiteren dürfen lediglich Räume durchsucht werden, die derjenige Betritt (auch durchgangsräume) nicht aber weitere Räume (die der Mitbewohner Eltern etc).

Androhungen wie „wenn sie jetzt keine Aussage machen müssen sie zur Wache“ ist nicht korrekt, dies gilt nur sofern eine Verdunklungsgefahr ausgeht, welche ich im konkreten Fall nicht sehe. Außerdem können Aussagen unabsichtlich Falsch oder sich selbst belastend sein, sofern sie im Affekt gemacht werden, was hier ein solcher Fall wäre,

Wenn in einem Verfahren absolut kein öffentliches Interesse vorliegt und oder die Fakten und Beweise & vllt gar ein Geständnis vorliegt, kann es passieren das Sie direkt ein Urteil mit z.B. einer Geldstrafe erhält.

Was viel schwerwiegender in diesem Fall ist, das nun die Verwerter ein anrecht haben eine Zivilklage gegen alle beschuldigten zu führen und da ggf auf Schadenersatz verklagt werden. Denn dazu muss nur einem ein Verfahren angestrebt worden sein, dann ist eine Zivilklage zulässig, es muss nicht zu einer Verhandlung kommen.

So und liebe VPN Freunde, mit VPN oder gar DNS change was für ein Bullshit! Es gibt weit bessere und effizientere Mittle zur Verschleierung und sofern IP6 Standard ist, siehst sowieso noch schwerer aus. Aber baut Ihr mal auf euren möchtegern Saftymist VPN Rulez… Wenn es für euch Reicht ok, aber lasst das jedem sein !

Kommentar von EiTeeXperte am 09.05.2016 17:33:
Ist OK.

Kommentar von maxx am 09.05.2016 18:06:
Hi,
in einer Zivilklage müssen die Rechteinhaber die Schuld beweisen. Bei einer Einstellung nach 153a StPo wird die Schuldfrage gar nicht beantwortet… Das Nachweisen der Schld ist sehr schwierig bis unmöglich. Daher werden die sich die Mühe nicht machen. Da ists einfacher Abmahnungen zu schreiben wegen Torrent/P2P. . Da holen die sich die Beweise selber.

Kommentar von Anna am 09.05.2016 18:07:
IPv6 ist noch nicht pflicht. Was redest du hier? Wenn du mit Tor unterwegs bist dann bitte, aber wenn du sagst das VPN und DNS ändern nicht gut ist dann bist du kein Szene User! Man muss sich schützen, so oder so!

Kommentar von EiTeeXperte am 09.05.2016 20:20:
Ich stimme Dir in den meisten Punkten zu.
Alle bisher öffentlich zugänglichen Fakten ergeben allerdings ein recht eigenartiges Bild.
Man könnte fast von einer Anstiftung zu einer Straftat von Seiten des „Ermittlers“ ausgehen.
Das es vollkommen naive Personen erwischt hat spricht sehr für diese These.
Das naiv meine ich nicht abwertend.
Ohne dessen Tätigkeit hätte es das Forum in der Form nicht gegeben.
Die Betroffenen haben schon fast mein Mitgefühl.
Das heißt nicht das ich billige was die da getrieben haben.

Das mit den zivilrechtlichen Forderungen sehe ich aus schon genannten Punkten als sehr schwierig an.
Selbst wenn der Herr Kaspar nicht für den Upload verantwortlich sein sollte.
Es wäre ihm ein leichtes gewesen das Treiben dort zu unterbinden.
Zumindest am Anfang hatte er laut dem Spiegelartikel das Ganze ohne behördliche Legitimation betrieben.
Ich sage betrieben, da er wenn er die alleinige technische Administration inne hatte, der eigentliche Besitzer der Plattform war. Die Verlage wurden erst ins Boot geholt, als die Sache schon lief.
Deshalb fände ich es eben sehr interessant was in dem ominösen Schreiben von WF an die Verlage steht.
Sollte da irgendwo ein Klausel drin sein, das Herr Kaspar und WF einen Generaldispens haben wollen, für das was da so getrieben wurde, würde das die These stützen das da was faul ist.
Sollten die Verlage so was unterschrieben haben, schränkt das deren rechtliche Möglichkeiten auf jeden Fall ein.
Zusätzlich kann man jeden nur immer die individuelle Schuld anlasten. Wer dort „nur“ für die Forumsedikette verantwortlich war wird nicht mit Sippenhaft rechnen müssen.
Die Frage ist eben wer die ganzen Dateien eingestellt hat. Für die Anderen ergeben sich vermutlich kaum weitreichendere Konsequenzen.
Bei den Downloadern hat man erhebliche Kosten und ein nicht unerhebliches Verfahrensrisiko.
Beweise mal das Max Mustermann dort Datei XYZ runtergeladen hat.
Die haben, wenn überhaupt, doch nur eine Adresse welche einer IP zugeordnet wurde.
So blöd, das dort jemand sich mit Realnamen angemeldet hat ist niemand, denke ich zumindest :-).
Theoretisch kann jemand in dem Forum angemeldet sein und keine einzige Datei gezogen haben.
Das anklicken weiterführender Links belegt nicht zwingend einen Download.
Es sei den, Herr Caspar hat noch einen Downloadserver betrieben und alles mitgeschnitten.
Das wäre allerdings ebenfalls kriminell, denke ich zumindest.
Zusätzlich ist überhaupt nicht klar, wer bei einem Mehrpersonenhaushalt oder bei einem gewerblichen Anschluss wirklich die Dateien gezogen hätte.
Die Rechteinhaber müssen jeweils für sich klagen. Bei den Meisten dürften recht geringe Streitwerte zusammenkommen so das sich ein Prozess nicht lohnt. Was kostet ein Buch? Bei P2P wird ja der Upload sanktioniert. Hier machen die reinen Downloader das Werk nicht wieder öffentlich zugänglich.

Ich bin optimistisch, das wir spätestens in eineinhalb Jahren wissen werden wie sich das Ganze zugetragen hat. So öffentlich wie die Ganze Sache bisher abgehandelt wurde, da findet sich mit Sicherheit noch jemand der den einen oder anderen Fakt noch ergänzen wird :-).
Solange kann man trefflich spekulieren, hach macht das Spaß.

Kommentar von EiTeeXperte am 10.05.2016 08:14:
Lange Verfahrensdauern sind vollkommen normal.
Ich habe ein zivilrechtliches Verfahren das schon über zehn Jahre läuft.
Aktuell habe ich vor dem Oberlandesgericht gewonnen und die Gegenseite will sich nun vergleichen. Lustigerweise genau zu den Konditionen welche ich ganz zu Anfang angeboten hatte, einfach um meine Ruhe zu haben.
Hier in dem Fall, wird es wohl so sein das die noch ca eineinhalb Jahre ermitteln und dann das Verfahren einstellen. So zumindest mein Gefühl. Die wollten SB und haben den mit großer Wahrscheinlichkeit nicht bekommen. Hätten sie den wäre der Erfolg in die Welt hinausposaunt worden. Es ist eigentlich eine große Peinlichkeit, was das bekannte Vorgehen und das Ergebnis betrifft.