Kommentar von sinus am 09.05.2016 17:33:
Werte Kommentatoren, viel mit der Justiz habt ihr alle scheinbar nicht, also unterlasst diese Verleumdungen und oder Anspielungen. Larissa, Hausfrauen ist weder eine Beleidigung noch eine Herabstufung sondern nur eine Umschreibung dessen, das du kein IT Nerd bist. Was eben auch entschuldigt da völlig unbedarft heranzugehen. All die die dies verurteilen sind meist die, die die Newbies so derart in das Messer laufen lassen haben.
Außerdem wie aus weiteren Quellen bekannt ist, steht das gesamte verfahren auf Messerschneide eben, wegen dem Verhalten und Vorgehen des Ermittlers.
Auswertungen von digitalen Datenträgern hängt von der Menge der Daten, nicht jedoch der gesamt Speicherkapazität ab. Da kann die Forensik schon sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.
Ich finde gut, das Sie den Artikel verfasst hat. An Lars seiner Stelle wäre es nun von Vorzug dazu einen passenden Artikel zu verfassen, wie man es hätte Richtig machen können. Was aber nicht muss, es gibt schon all zu viele Anleitungen.
Angabe der Polizei, das wenn Geräte nicht wieder gewollt werden, bzw darauf verzichtet wird, ein verfahren eingestellt wird ist unzulässig. Auch muss die Polizei alle Geräte, auf denen keine Verstöße nachgewiesen werden können aushändigen. Ebenso ist eine Hausdurchsuchung auf Wunsch nur mit Zeugen durchzuführen, die man selbst ernannt hat. Man muss die neutralen mitgebrachten Zeugen nicht akzeptieren. Desweiteren dürfen lediglich Räume durchsucht werden, die derjenige Betritt (auch durchgangsräume) nicht aber weitere Räume (die der Mitbewohner Eltern etc).
Androhungen wie „wenn sie jetzt keine Aussage machen müssen sie zur Wache“ ist nicht korrekt, dies gilt nur sofern eine Verdunklungsgefahr ausgeht, welche ich im konkreten Fall nicht sehe. Außerdem können Aussagen unabsichtlich Falsch oder sich selbst belastend sein, sofern sie im Affekt gemacht werden, was hier ein solcher Fall wäre,
Wenn in einem Verfahren absolut kein öffentliches Interesse vorliegt und oder die Fakten und Beweise & vllt gar ein Geständnis vorliegt, kann es passieren das Sie direkt ein Urteil mit z.B. einer Geldstrafe erhält.
Was viel schwerwiegender in diesem Fall ist, das nun die Verwerter ein anrecht haben eine Zivilklage gegen alle beschuldigten zu führen und da ggf auf Schadenersatz verklagt werden. Denn dazu muss nur einem ein Verfahren angestrebt worden sein, dann ist eine Zivilklage zulässig, es muss nicht zu einer Verhandlung kommen.
So und liebe VPN Freunde, mit VPN oder gar DNS change was für ein Bullshit! Es gibt weit bessere und effizientere Mittle zur Verschleierung und sofern IP6 Standard ist, siehst sowieso noch schwerer aus. Aber baut Ihr mal auf euren möchtegern Saftymist VPN Rulez… Wenn es für euch Reicht ok, aber lasst das jedem sein !