Kommentare zu folgendem Beitrag: Webinar ist geschützte Marke – sind Abmahnungen wirksam?
„Webinar“ ist seit 2003 als Wortmarke angemeldet. Laut dem Juristen Dr. Maximilian Greger müssen sich Betroffene aber keine Sorgen machen.
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„Webinar“ ist seit 2003 als Wortmarke angemeldet. Laut dem Juristen Dr. Maximilian Greger müssen sich Betroffene aber keine Sorgen machen.
Unglaublich was man alles abmahnen kann. Geld regiert die Welt, gell?
Darfst du Welt und Geld überhaupt in einem Satz zusammen benutzen?? Was sagt hier das Markenrecht dazu…?!
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