Versteckte Kamera im Untermietzimmer: Wann wird der heimliche Blick zur Straftat?


Kommentare zu folgendem Beitrag: Versteckte Kamera im Untermietzimmer: Wann wird der heimliche Blick zur Straftat?

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Kennt irgendwer möglichkeiten eine kamera ausfindig zu machen, oder hat einige der zahlreichen tuts probiert .
Angeblich über die reflection der kamera linse soll [[mit einem smartphone oder speziell dafür gemachten geräten]] möglich sein eine cam zu finden

Es gibt eigentlich zwei Möglichkeiten:

  1. Über die Linsenreflexion
  2. Über die abgestrahlten Funkwellen, die zur Kommunikation genutzt werden

Das wäre das Szenario von Punkt 1. Das kann man machen, wenn man ungefähr vermutet, wo im Raum sich die Cam befindet. Da das „Scannen“ aber nutr per Infrarotsignal wirklich sinnvoll ist, fällt das Telefon eher flach! Da ist jede TV-Fernbedienung, die über Infrarotlicht sendet die bessere Alternative. Oder man kauft für kleines Geld einen speziellen „Scanner“. Bekommste sogar bei Amazon. Zum Bspl.:

https://www.amazon.de/IAKTD-Kamera-Detektor-Aufsp%C3%BCren-versteckter-Kameras-Schwarz/dp/B0DGG942D5

Selbst dieser billige Detector sollte es zuverlässig schaffen, beide oben genannten Suchmöglichkeiten zu bedienen.

Heutzutage machen Überwachungskameras ja nur Sinn, wenn man ein Live-Bild (Stream) erhält, welches man auch live abgreifen kann! Das bedeutet aber dann auch, dass die Cam eine Verbindung zu einer Gegenstelle aufnehmen muss. Per Kabel eher nicht! :wink:
Da diese Kameras meist im Mini-Format vorliegen und deshalb deren Akku nicht sehr groß ist, ist die Sendeleistung per Funk natürlich eingeschränkt. Professionelle Spionage-Cams funken natürlich viel weiter und stärker. Den Ausgangspunkt dieser Funkwellen (Wlan, NFC, Blutooth, GSM oder 3G / 4G usw) lassen sich mit solch einem Detector finden. Natürlich findet dieser auch andere Funkquellen im gleichen Raum und darüber hinaus. Solch ein "Bllig-Detector ist zwar justierbar zu bestimmten Frequenzen, aber man darf keine Wunder erwarten! Dazu gehört einfach ein wenig Übung und Erfahrung, um damit zielsicher suchen zu können…

Hier noch ein besserer Detector mit mehr Möglichkeiten. Trotzdem muss man wissen, dass echte Profigeräte so ab 500€ aufwärts angesiedelt sind. Der bessere Detector hier kostet einen Fuffi…da muss man schon ein paar Abstriche machen. Solange du nicht beim Geheimdienst arbeitest, kann man schon damit die Überwachung aufklären - wie gesagt, mit Übung an praktischen Beispielen.

https://www.amazon.de/dp/B09FPTVLNK/ref=sspa_dk_hqp_detail_aax_0?psc=1&sp_csd=d2lkZ2V0TmFtZT1zcF9ocXBfc2hhcmVk

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https://youtu.be/QBrxjO6tIK0
https://youtu.be/43753YgrY9s

Wolfgang Rudolph, der vielen noch aus TV-Zeiten bekannt sein dürfte, zeigt hier, wo Kameras drin stecken können und wie man sie findet.

Eine Aufnahme muss den intimen Kernbereich betreffen – Alltagsverhalten wie Putzen oder Sitzen im konkreten Fall reicht nicht aus.

Lol! Wenn jemand zufällig an seinem Laptop „sitzt“ und online banking macht. Dürf das gefilmt werden, wenn der Jenige was dabei an hat?

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Kannste ja machen…musst nur dafür sorgen, dass der Moni beim Online-Banking ein Nacktfoto als Background von dir präsentiert…dann musste nicht frieren dabei! Und alles ist SAFE
^^

Ich finde das Urteil absolut cringe!
Es bleibt konsequenzlos wenn eine fremde Privatperson heimlich eine Kamera in meinen eigenen 4 Wänden installiert und mich beobachtet? Also alleine das ist für mich schon ein skandalurteil!
Und dann auch noch in einem Zimmer in dem mein Bett steht? Wo es Zwangsläufig iwann zu intimsten Momenten kommt? … Ich gehe gerade echt kaputt!

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Bitte nicht die Fakten falsch darstellen. Erstens war es keine fremde Privatperson, sondern der Hauptmieter der Wohnung. Damit erübrigt sich auch die Aussage zu den „eigenen 4 Wänden“, denn der Kläger ist einfacher Untermieter.

Es gibt durchaus legitime, bzw. nachvollziehbare Fälle, in denen der Hauptmieter eine Kamera aufstellen kann.
Das sehe ich hier zwar nicht, wenn die Kamera z. B. direkt aufs Bett zeigt - das ganze Problem an der ganzen Geschichte ist aber, dass der Kläger die Kamera zu schnell gefunden hat. Einen Tag und ein XHamster-Besuch später und schon wäre der ganze Fall anders ausgegangen. So entscheiden aber rechtliche Nuancen, die es glücklicherweise gibt, im Positiven, wie im Negativen, sodass wir hier eben keine strafbare Handlung haben, wenn die Aufnahmen einem z. B. nur beim Lesen zeigen.

Also: Verwerflich? Absolut!
Strafrechtlich relevant? Nein.
Dumm gelaufen? Definitiv. Die beiden werden wohl keine besten Mietfreunde mehr werden. :wink:

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Das funktioniert nur dann, wenn die Kamera auch sendet. Es gibt ja genug Geräte, die „nur“ auf einer eingesetzten SD-Karte aufzeichnen.

Naja…event. bei irgendwelchen Cams, die du im Pearl-Katalog bestellst?! Also die Kameragröße, die überhaupt noch Platz hat für eine Micro-SD…
Ich meinte solche Spy-Cams die sogar noch ein paar Millimeter kleiner sind im Quaderformat. Die bekommt man dann natürlich nicht für 49,90€ sondern eher so ab 300-400 Euronen aufwärts! Und NICHT bei Pearl usw.
BTW: Das Aufzeichnen von Streams kostet immer viel mehr Akku, als das pure Senden im Live-Mode!
:wink:

Aber mal im Ernst jetzt… ich finde es schon mehr als bedenklich, dass man also nun so ohne weiteres eine Kamera installieren bzw. hinstellen kann und das sogar noch heimlich und aufnehmen kann/darf und es dann nur auf die Aufnahmen drauf ankommt. Das kann es doch nicht sein!!! Alleine das Aufstellen an sich muss doch schon strafbar sein, denn egal wie man es wendet, es ist und bleibt doch ein Eingriff in meine Privatsphäre und scheinbar, abhängig vom Bild Material sogar ein Eingriff in meine Intimsphäre!

Man, was ich die Überwachung heutzutage doch hasse!

Ja, der Artikel hinterlässt bei mir auch viele offene Fragen.

Würde mich wunder nehmen, ob man das in der Schweiz vor Gericht auch so sieht.

Allerdings behandelt dieser Gerichtsfall nur das Strafrecht. Hier frage ich mich, ob man das auch zivilrechtlich hinnehmen muss.