Kommentar von Lars Sobiraj:
Pressemitteilung der GVU von heute:
Aktuelle Studie der EU-Kommission leidet an Schönheitsfehlern
Stellungnahme des GVU-Geschäftsführers Dr. Matthias Leonardy zur Publikation „Online Copyright Enforcement, Consumer Behaviour, and Market Structure“
Berlin, 19. Mai 2015. „Online Copyright Enforcement, Consumer Behaviour, and Market Structure“ heißt eine jetzt von der gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission veröffentlichte Studie. Darin kommen die Autoren zu dem Schluss, die Abschaltung von kino.to habe zwar einen signifikanten, aber nicht nachhaltigen Effekt auf die illegale Online-Nutzung. Das strafrechtliche Vorgehen gegen solche illegalen Angebote rechne sich zudem volkswirtschaftlich nicht.
Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU), hat die Studie genauer unter die Lupe genommen. Sein Fazit: „Die Studie leidet an einigen Schönheitsfehlern.“ Insbesondere bemängelt Leonardy unrealistische Erwartungen und einen verengten Blickwinkel.
Unrealistische Erwartungen an Kriminalitätsbekämpfung
„Das Grunddilemma der Studie liegt darin, dass die Autoren, ohne das explizit auszuweisen, offenbar davon ausgehen, Antipiracy-Maßnahmen seien nur dann ‚effektiv‘, wenn sie endgültige Lösungen des Piracy-Problems bewirkten. Das ist aber eine unrealistische Erwartung zur Nachhaltigkeit von Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung, die nur enttäuscht werden kann. Das Nachrücken von kriminellen Nachahmern mit Klon-Seiten wie ‚kinox.to‘ ist dementsprechend gar nichts Überraschendes, sondern entspricht schlicht ökonomischer Logik von Wirtschaftskriminellen. Die Studie erhebt so zu einem Problem, was schlichtweg der Kriminalitätsbekämpfung immanent ist: Kein Strafverfolger und kein Geschädigter darf sich auf juristischen Erfolgen ausruhen, sondern muss immer wieder nachlegen. ‚Klappe zu, Affe tot‘ ist keine realistische Erwartung bei Content Protection, denn auch die illegale Konkurrenz schläft nicht.“
Auch im Übrigen sei die Studie von Peukert et al. mit einigen methodischen Fehlern behaftet, so Leonardy weiter:
Kleinrechnen der Effekte
„Zunächst werden die Effekte der Schließung des Systems kino.to kleingerechnet. Der von den Autoren beobachtete Rückgang um 30% ‚in overall piracy consumption during the four weeks directly following the [kino.to] intervention‘ und die Steigerung der Nutzung von lizensierten Filmplattformen um 2,5% ist keineswegs so marginal, wie sie es glauben machen wollen. Vielmehr ist das angesichts der hohen Nutzungsrate von von kino.to & Co. ein ganz beachtlicher Effekt: Denn wie das Landgericht Leipzig in seinem Urteil gegen den Kino.to-Chef feststellte, gehörte dieser Piraterie-‚Marktführer‘ bis Juni 2011 zu den 50 meist benutzten Webseiten in Deutschland mit allein zeitweise über 4 Millionen Zugriffen täglich (Az. 11 KLs 390 Js 191/11); die ‚overall piracy consumption‘ liegt entsprechend noch höher.“
Andere Formen der Sekundärverwertung ignoriert
„Leider haben die Autoren des Weiteren ihre Betrachtung der monetären Effekte dabei zudem auch noch verengt und dabei den gesamten übrigen Home-Entertainment-Sektor außer Acht gelassen. So verzeichneten beispielsweise die stationären Videotheken in Deutschland im Monat der nach der kino.to-Schließung eine durchschnittliche Steigerung im DVD/Blu-Ray-Verleih um 17,9 Prozent gegenüber dem Vormonat.“
Kriminalitätsbekämpfung keine Vergeudung von Steuermitteln
Bedauerlich sei schließlich auch, führt Leonardy weiter aus: „dass die Autoren sich offenbar nicht die Mühe gemacht haben, bei den ‚costs of the intervention‘ die eigenen Aufwendungen der betroffenen Filmbranche für Content-Protection, die für die öffentliche Hand kostenreduzierend sind, zu erfassen. Stattdessen wird pauschal behauptet: ‚Anti-piracy interventions involve large amounts of public resources’. Das suggeriert, hier würden Steuermittel vergeudet. Dass aber im Übrigen Kriminalitätsbekämpfung – um nichts anders geht es hier – eine öffentliche Aufgabe ist, dürfte unbestritten sein. Das gilt auch im Urheberrecht.“