Studie: Abschaltung von Kino.to durch die Justiz war sinnlos

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Kommentar von der Beobachter wieder:
Die Studie war sinnlos.

Vertanes Geld. War die Prämisse tatsächlich, dass die Abschaltung eines Portals die gesamte Szene trockenlegt?

So behämmert kann doch nicht mal eine Wissenschaftler sein.

Wer vorher nichts bezahlen wollte, der ist einfach zu einem Konkurrenten gewechselt. Was für eine Erkenntnis.

Außerdem gibt es ja durchaus Beziehungen des alten Portals zum Nachfolger. Das wird hoffentlich bald im Prozess behandelt.

Ich trauere dem Geld hinterher, dass für diese Studie ausgegeben wurde.

Nach der Logik, dass sich Antipiraterie nicht lohnt (da nicht wirtschaftlich), dürfte es keinerlei Kriminalitätsbekämpfung geben.
Verkehrskontrollen kosten auch Geld. Die bringen aber nichts, die Leute fahren danach wieder zu schnell usw.

Kruder, wissenschaftlicher Schwachsinn.

Kommentar von michel:
nein
doch
nein
doch
wow
wer hätte das gedacht

solange dieses faschisten gesocks sich nicht an die digitale welt inkl preisgestaltung anpasst, wird es ewig so weiter gehen.
das begreifen diese von angst geprägten analogen primatengehirne nur leider nicht, da sie nicht wahr haben wollen, dass die goldenen zeiten der abzocke längst vorbei sind und auch nie wieder kommen werden, jedenfalls nicht für die eigentlichen absahner, also nicht des eigentlichen künstlers!

einfach mal in das puppentheater in berlin und brüssel schauen, wo 3/4 dieser absolut unwissenden rechtverdreher am werkeln sind.

aber, jedes volk bekommt die politiker die sie verdient!

Kommentar von Lars Sobiraj:
Pressemitteilung der GVU von heute:

Aktuelle Studie der EU-Kommission leidet an Schönheitsfehlern

Stellungnahme des GVU-Geschäftsführers Dr. Matthias Leonardy zur Publikation „Online Copyright Enforcement, Consumer Behaviour, and Market Structure“

Berlin, 19. Mai 2015. „Online Copyright Enforcement, Consumer Behaviour, and Market Structure“ heißt eine jetzt von der gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission veröffentlichte Studie. Darin kommen die Autoren zu dem Schluss, die Abschaltung von kino.to habe zwar einen signifikanten, aber nicht nachhaltigen Effekt auf die illegale Online-Nutzung. Das strafrechtliche Vorgehen gegen solche illegalen Angebote rechne sich zudem volkswirtschaftlich nicht.

Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU), hat die Studie genauer unter die Lupe genommen. Sein Fazit: „Die Studie leidet an einigen Schönheitsfehlern.“ Insbesondere bemängelt Leonardy unrealistische Erwartungen und einen verengten Blickwinkel.

Unrealistische Erwartungen an Kriminalitätsbekämpfung

„Das Grunddilemma der Studie liegt darin, dass die Autoren, ohne das explizit auszuweisen, offenbar davon ausgehen, Antipiracy-Maßnahmen seien nur dann ‚effektiv‘, wenn sie endgültige Lösungen des Piracy-Problems bewirkten. Das ist aber eine unrealistische Erwartung zur Nachhaltigkeit von Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung, die nur enttäuscht werden kann. Das Nachrücken von kriminellen Nachahmern mit Klon-Seiten wie ‚kinox.to‘ ist dementsprechend gar nichts Überraschendes, sondern entspricht schlicht ökonomischer Logik von Wirtschaftskriminellen. Die Studie erhebt so zu einem Problem, was schlichtweg der Kriminalitätsbekämpfung immanent ist: Kein Strafverfolger und kein Geschädigter darf sich auf juristischen Erfolgen ausruhen, sondern muss immer wieder nachlegen. ‚Klappe zu, Affe tot‘ ist keine realistische Erwartung bei Content Protection, denn auch die illegale Konkurrenz schläft nicht.“

Auch im Übrigen sei die Studie von Peukert et al. mit einigen methodischen Fehlern behaftet, so Leonardy weiter:

Kleinrechnen der Effekte

„Zunächst werden die Effekte der Schließung des Systems kino.to kleingerechnet. Der von den Autoren beobachtete Rückgang um 30% ‚in overall piracy consumption during the four weeks directly following the [kino.to] intervention‘ und die Steigerung der Nutzung von lizensierten Filmplattformen um 2,5% ist keineswegs so marginal, wie sie es glauben machen wollen. Vielmehr ist das angesichts der hohen Nutzungsrate von von kino.to & Co. ein ganz beachtlicher Effekt: Denn wie das Landgericht Leipzig in seinem Urteil gegen den Kino.to-Chef feststellte, gehörte dieser Piraterie-‚Marktführer‘ bis Juni 2011 zu den 50 meist benutzten Webseiten in Deutschland mit allein zeitweise über 4 Millionen Zugriffen täglich (Az. 11 KLs 390 Js 191/11); die ‚overall piracy consumption‘ liegt entsprechend noch höher.“

Andere Formen der Sekundärverwertung ignoriert

„Leider haben die Autoren des Weiteren ihre Betrachtung der monetären Effekte dabei zudem auch noch verengt und dabei den gesamten übrigen Home-Entertainment-Sektor außer Acht gelassen. So verzeichneten beispielsweise die stationären Videotheken in Deutschland im Monat der nach der kino.to-Schließung eine durchschnittliche Steigerung im DVD/Blu-Ray-Verleih um 17,9 Prozent gegenüber dem Vormonat.“

Kriminalitätsbekämpfung keine Vergeudung von Steuermitteln

Bedauerlich sei schließlich auch, führt Leonardy weiter aus: „dass die Autoren sich offenbar nicht die Mühe gemacht haben, bei den ‚costs of the intervention‘ die eigenen Aufwendungen der betroffenen Filmbranche für Content-Protection, die für die öffentliche Hand kostenreduzierend sind, zu erfassen. Stattdessen wird pauschal behauptet: ‚Anti-piracy interventions involve large amounts of public resources’. Das suggeriert, hier würden Steuermittel vergeudet. Dass aber im Übrigen Kriminalitätsbekämpfung – um nichts anders geht es hier – eine öffentliche Aufgabe ist, dürfte unbestritten sein. Das gilt auch im Urheberrecht.“

Kommentar von Mysterion:
Der Herr Dreher lebt also noch. Ihm hat doch nur Rapidvideo gehört? Wurde doch auch als einziger auch nicht belangt wegen Kino.to.

Kommentar von F***:

Jeder kann mit empfindlichen Haftstrafen rechnen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Außerdem können weitere zivilrechtliche Ansprüche auf einen, wie z.B. von dieser Rechtsanwaltskanzlei zukommen. Selbst das Betreiben eines Filehosters ist nie straffrei, selbst wenn dieser im Ausland ist. Der Standort spielt keine Rolle und die Bearbeitung von EUCD/DMCA Meldungen schützt vor Strafe nicht.

Kommentar von Esther:
Welchen Sinn hat denn Strafverfolgung? Nach der Logik dieses Berichts ist sie schon sinnlos, wenn die gleichen Taten auch von anderen begangen werden. Das leuchtet mir nicht ein.

Dass Strafverfolgung auf die Schwarzmärkte nahezu keinen Einfluss hat oder allenfalls Marktanteile einzelner Anbieter verschieben kann dürfte doch längst jeder wissen. Das hat auch das Ende des Ebookspenders und diverser Börsen schon demonstriert. Das hat aber mit Strafverfolgung nur am Rande zu tun und dieses Problem muss wahrscheinlich nicht einmal der Staat lösen.

Kommentar von Lars Sobiraj:
Strafverfolgung wird durchgeführt, weil die Täter eben NICHT legal gehandelt haben. Ob Dritte die gleichen Straftaten begehen oder die Verfolgung zu keinem positiven Ergebnis führt (hier: mehr Nutzer legaler Alternativen), spielt doch in dem Zusammenhang überhaupt keine Rolle.

In der Folge müsste Polizei/Staatsanwaltschaft ja direkt alle Maßnahmen einstellen, die in der Vergangenheit zu keinem signifikanten positiven Ergebnis geführt haben. Wer soll das beurteilen? Wieso sollte diese Aussage über dem Gesetz stehen? An den begangenen Urheberrechtsverletzungen (zumindest beim Thema EBookspender) gibt es doch überhaupt keinen Zweifel, oder?

Kommentar von Esther:
Das denke ich auch Lars. Die Maßnahme war durchaus sinnvoll - auch wenn sie auf das Gesamtproblem Piraterie keinen Einfluss hatte.

Kommentar von Bernd Brinkm:
Gerade Verkehrskontrollen sind wirtschaftlich, sind hier nur noch Id**ten unterwegs ? …