Kommentare zu folgendem Beitrag: Stellungnahme von Andreas Eschbach zur Schließung von LuL.to
Kommentar von brrrrbrrrr am 07.07.2017 20:24:
Mich interessiert wie viel Geld er (und andere Autoren) wirklich für ein Verkauftes Buch im Laden erhalten.
Kommentar von Jason Borowski am 08.07.2017 08:11:
Ein sehr guter Autor und auch ein toller Mensch nach meiner Erfahrung. Wenn man fragen zum schreiben hat kann man ihn jederzeit kontaktieren, uns er hilft einem gerne.
Eigentlich sollten unsere aktuellen grossen Autoren mehr mediale Aufmerksamkeit bekommen, ich würde behaupten das hat viel grössere positive Effekte als der Kampf gegen Piratenplattformen mit ein paar Tausend aktiven Nutzern jemals an Schaden anrichten können.
Kommentar von Manuel Bonik am 08.07.2017 08:34:
Ich verstehe den Text nicht. Offensichtlich interessiert er sich für das Thema nicht und hat auch nichts dazu zu sagen. Also, was soll’s?
Kommentar von Marii van ten Haarlen am 08.07.2017 08:34:
Zwischen 1, 78 € und 3,62 €
Kommentar von Putin am 08.07.2017 08:40:
Danke an Herrn Eschbach. Was wohl Frau van ten Harleen dazu sagt, dass er seine Bücher nicht hat vom Markt nehmen lassen. Mir war klar, dass viele der Autoren das Problem der Piraterie kennen, doch warum unsere erfolgslosen Selfpublisher sich das so zu Herzen nehmen, werden wir nie klären. Aber wer laut schreit betreibt Marketing, doch ob die Buchverkäufe nun durch die Decke gehen, bezweifle ich.
Kommentar von Ichbins am 08.07.2017 09:14:
Sehr wenig.
Zieh schon mal 40% .(mindestens!) für den EK ab. Bei einem 30€ Buch zahlt der Händler also nur 18€.
Und von diesen 18€ wird dann eben verteilt. Aber da ist ja schon eh klar: es bleibt nicht besonders viel beim Autor hängen.
JKR hat, glaube ich, rausschlagen können, dass sie 4 oder 5$ pro Buch bekommt, was absolut UNÜBLICH ist. Sie hat mehr als das Doppelte bekommen, wurde mal erwähnt. Und wenn man dann weiß, was reine Rowling bekommt, und weiß dass es normalerweise deutlich weniger gibt .,… an sich kannste als Autor nur leben, wenn es dein NEBENJOB ist, oder du eben sehr viel schreibst, wie Eschbach, Hohlbein & Co.
Im Romanheftbereich soll man wohl ca 1000 bis 1500€ pro Band bekommen, wobei das meiste bei Perry Rhodan gezahlt wird, da die Serie ja auch die meistverkaufte ist. Aber man schreibt locker 2 bis 3 WOCHEN an einem Perry. Und bei 3 Wochen klingen 1500€ schon nicht mehr so viel. Zu wenig um davon wirklich leben zu können. Ein paar können es, aber die schreiben auch noch andere Sachen.
Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 08.07.2017 09:15:
Boah… was soll das? Erfolgreich oder erfolglos, wer definiert das? Ab wann fängt man an, erfolgreich zu sein?
Kommentar von Drisella M. am 08.07.2017 20:46:
Das habe ich jetzt mehrfach gelesen, dass die Selfpublisher ja so unerfolgreich wären. Daran sieht man, dass die meisten, die hier kommentieren, von der Branche keine Ahnung haben. Kaum ein Autor kann von seinen Einnahmen leben, also die meisten können es nicht. Wenn man mal von den Selfpublishern absieht. Bei ihnen ist mit Sicherheit die höchste Zahl von Autoren auszumachen, die mit dem Schreiben die Familie ernähren. Und zwar NUR mit dem Schreiben. Ich gehöre auch dazu. Um so schlimmer, wenn einem Verkäufe nachweislich wegbrechen, sobald das Buch in Piratenbörsen erscheint, da es nämlich KEIN Hobby ist. Meine Bücher wurden mit über 1000 Links in den letzten 2 Jahren in Piratenportalen angeboten.
Ich bin weder faul, noch dumm oder zu blöd, da genaue Zusammenhänge herzustellen. Und ich lasse mir nicht von Ebookdieben sagen, dass ich noch einen Zusatzjob annehmen soll, um ihre Diebstähle auszugleichen. Man sollte sich immer gut überlegen, was man so in die Welt posaunt. Es könnte zu einem zurückkommen.
Ich habe auch die hämischen Kommentare über die dummen Selfpublisher mit ihren ach so albernen Facebookgruppen gesehen. Was man in Facebookgruppen so alles anstellen kann, dafür gibt es hier einen ersten Vorgeschmack.
Diese Lektüre ist gratis und legal für euch alle. Viel Spaß:
https://ebook-tipps.blogspot.com/2017/07/lulto-die-2te-die-antwort-der-self.html
Kommentar von Katzenstreu am 09.07.2017 07:06:
Sind die 36 Autoren die Anzeige erstattet haben nur die die von der Kanzelei vertreten werden oder insgesamt alle die bisher Anzeige gegen unbekannt erstattet haben?
Im zweiten Fall wäre das wirklich nicht viel, da Anzeigen erstmal der einzige Schritt ist der wirklich nichts kostet.
Bin echt gespannt ob die da wirklich nennenswert Geld rausholen. Glaubs aber nicht.
Kommentar von Karlsbart am 09.07.2017 08:26:
Die 36 sind erst mal nur die, die von der einen Kanzlei vertreten werden. Wie viele insgesamt Anzeige erstattet haben, weiß ich nicht. Ich weiß aber auch von zahlreichen Autorenkollegen, die schon vor dem Take Down von lul.to Anzeige erstattet haben. Diese 36 sind nur aus einer der Facebookgruppen. Weitere folgen bestimmt. Ich bin jedenfalls einer davon und die frechen, überheblichen Kommentare hier auf tarnkappe haben bei mir den letzten Ausschlag gegeben. Ich habe jetzt gar kein Mitleid mehr mit den Downloadern und würde auch jeden kostenpflichtig abmahnen, der ermittelbar wäre. Und dann ist eben nicht nur das Ebook zu bezahlen. So eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kostet.
Kommentar von Takeshi Kovazc am 09.07.2017 10:07:
„Was besonders den Zorn der Autoren weckte, ist der Umstand, dass die lul.to-Nutzer durchaus bereit waren, für das Angebot zu zahlen, allerdings nicht an die Urheber! Stattdessen bezahlten sie die Betreiber der illegalen Plattform. Dies wird von den betroffenen Self Publishern als besonders zynisch wahrgenommen.“ (Zitat aus der von Drisella verlinkten Seite)
Und gerade diese Erkenntnis ist es, völlig ohne Wertung in der einen oder anderen Richtung, die vor allem die (großen) Verlage nun endlich zum Nachdenken über das Geschäftsmodell Ebook veranlassen sollte.
Es gibt so viele Parallelen zur Musikindustrie. Die zahlungswillige Kundschaft ist da. Aber eben nicht um jeden Preis. Vermutlich ist bei Verlagen, in denen das Ebook-Geschäft nur einen niedrigen einstelligen Prozentsatz ausmacht, der Handlungsbedarf nicht groß genug. Man könnte auch sagen: der Ebook-Leser geht Ihnen am ****** vorbei.
Um doch noch die Kurve zum kommentierten Kommentar zu kriegen:
den Self Publishern muss man ebenso wie den vielen Kleinverlagen zugute halten, dass deren Preisgestaltung eigentlich durchaus akzeptabel ist. Ich finde es deshalb eigentlich verwunderlich, dass bei den SP der Schaden so enorm groß ist. Und offen gesagt glaube ich, dass das nur für einige wenige wirklich zutrifft.
In absoluten Zahlen werden die Produkte der großen Verlagskonzerne deutlich häufiger kostenlos bezogen als die der „Kleinen“, das liegt schon in der Natur der Sache. Nur diese spüren das stärker, das ist logisch.
Kommentar von Katzenstreu am 09.07.2017 12:05:
Danke für die Antwort.
Ich habe keine Erfahrung, aus erster Hand, mit Abmahnungen.
Sollte es aber ähnlich gut und schnell wie in Insolvenzverfahren laufen, wo ich Erfahrungen habe, sehe ich eher nicht das da was rauskommt. Aber ich wünsche viel Glück, von meiner Seite her.
Hat eigentlich schon mal jemand darüber nachgedacht, die beschlagnahmte Seite in ein legales Geschäftsmodell zu überführen und diese weiterzubetreiben?
Wenn die wirklich so gut frequentiert war, wäre das eventuell der beste Weg noch was aus der Sache rauszuschlagen.
Kommentar von Ichbins am 09.07.2017 13:10:
Genau meine Meinung.
Zumal man den Usern eh erst einmal nachweisen MUSS, dass die WUSSTEN dass diese Seite illegal war - immerhin konnte jeder User annehmen: „Das kostet Geld, also ist das legal!“, vor allem bei Amazon & Co ständig Angebote raushauen, die preislich noch geringer sind. Denn denkt mal kurz nach: die absolute Mehrheit dachte dass das Portal legal war, denn wieso sollte jemand, der die Wahrheit wusste, da Geld bezahlen, wenn es drei Seiten weiter das eBook für Lau gab? Eben, keiner der eBooks illegal will, zahlt dafür Geld! So blöd ist keiner.
Kommentar von Benway am 09.07.2017 14:06:
Bleib ma locker ,; ) dass das Ding eher semilegal war stand sogar bei denen iin de FAQ. Denke aber auch das explizit ein Download nachgewiesen werden muss. Konto und Guthaben allein sind nicht illegal gewesen. Inwiefern das mitgeloggt wurde bleibt abzuwarten.
Kommentar von Sidad am 09.07.2017 14:14:
Da irrst du dich. Warum wird das nur immer wieder angenommen, dass man DIR das nachweisen müsste? Es ist umgekehrt. Außerdem musst du bei Urheberrechtsfragen besonders sorgfältig vorgehen, so besagt es das Gesetz. Auf der Lul.to Seite stand schwarz auf weiß, dass lediglich die Anmeldung auf der Seite ok ist, das downloaden aber nicht. „Rechtliche Grauzone“. Dazu gab es Hinweise, wie man anonym zahlt. Jemand, der denkt, ich bin legal unterwegs, der würde sich wundern, wenn er auf umständlichsten Wegen anonym und verschleiernd bezahlen muss, was auch auf der Seite erklärt wird. Da du das gelesen haben MUSST, um dort zu kaufen, kann man dir spielend nachweisen, dass du es gewusst hast. Dazu kommt, ich zitiere:
"BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az. I ZR 239/06
§ 97 Abs. 1 UrhG
Der BGH hat entschieden, dass bei einem Urheberrechtsverstoß bereits sehr leichte Fahrlässigkeit zum Entstehen eines Anspruches auf Schadensersatz des Berechtigten führen kann und dass gerade bei urheberrechtlichen Fragen hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gestellt werden müssen. "
Quelle: https://www.damm-legal.de/bgh-auch-leichte-fahrlaessigkeit-bei-begehung-einer-urheberrechtsverletzung-begruendet-einen-schadensersatzanspruch
Kommentar von Katzenstreu am 09.07.2017 14:39:
Jain.
Es kann sein das lul.to Exklusivinhalte hatte die es legal gibt oder eben so für lau gar nicht.
Also das die entgegen vieler Behauptungen doch selber Content organisiert haben.
Da kann es für die Leute schon interessant sein das Zeug zwar nicht für lau aber eben stark verbilligt zu bekommen.
Ich selbst bin der Meinung das die Seite klar als illegales Angebot erkennbar war aber nach einigen Erfahrungen im Reallive kann ich mir schon auch vorstellen, das es Leute gibt die ein solches Angebot als legal ansehen und deshalb keine Massnahmen ergreifen um ihre Identität zu verschleiern. Ob die dazu in der Lage wären ist auch fraglich.
Das Hauptproblem bei einer Verfolgung sehe ich aber eher darin, das es vermutlich nicht ganz einfach ist, das so zu beweisen das es nicht wiederlegt werden kann.
Eine Abmahnung ist eigentlich auch nicht als Bestrafung gedacht, sondern ist ein Instrument um Streitigkeiten kostengünstig aussergerichtlich beizulegen, so das die Wiederholungsgefahr gebannt ist und die Gerichte entlastet werden.
Es müssen also beide Seiten zustimmen oder man trifft sich vor Gericht oder der Abmahnende vergisst die Sache.
Im vorliegenden Fall wäre eine Abmahnung eigentlich also ein Angebot, was man den Downloadern unterbreitet um zumindest einen Teil des entgangenen Gewinnes zu sehen und das auch ja nicht wieder zu tun. Ansonsten werden die sich darauf nicht einlassen, da es für die keinen Vorteil bringt.
Ich vermute das man nur den Anteil am Buch als Vorderung stellen kann der kostenbereinigt ist, da ja die recht fürstlichen Gebühren von Amazon zum Beispiel nicht entstanden sind. Die MwSt wiederum kann man wohl geltend machen, da diese vermutlich von Seiten der Autoren an den Fiskus abgeführt werden muss, da es sich aus meiner Sicht bei ihnen um Gewerbetreibende handelt wenn sie ihre Bücher selber vertreiben und die potenziellen Einkünfte aus den Abmahnungen also versteuert werden müssen. Eventuell kann es da aber noch Abweichungen geben wenn diese vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Ich denke, das es so eine Fallsituation noch nie gegeben hat, insofern ist es schon recht interessant was da nun rauskommt. Es ist also durchaus wünschenswert, das da ausprobiert wird was so geht.
Aktuell sind doch die ganzen torrent Fälle rückläufig, da wohl nach der aktuellen Rechtssprechung es sehr schwierig wird jemanden dranzukriegen der sich einen Anwalt nimmt.
Einiges in dem lul.to Fall wird sich bei einer Verteidigung analog zum filesharen anwenden lassen.
Deshalb bin ich ja so gespannt was da nun wird.
Kommentar von Ichbins am 09.07.2017 15:36:
Normalerweise stimmt das Ganze ja auch. Aber normalerweise verlangen illegale Seiten ja auch kein Geld, und eben jener Fakt zeigt vielen Usern auf: „Diese Seite ist legal!“
Und AGB? Die liest doch keiner mehr. Und irgendwo hier war doch ein Bild der AGB zu sehen, und da stand ja nur „Grauzone“.
Und wie du sagtest, es wird genug Leute geben, die diese Seite für legal gehalten haben. Und da wäre es eine Unverschämtheit, diese auch zu belangen. Besser wäre es, wenn die Autoren mal selbst aktiv geworden wären, um überall zu erklären: „Sieht legal aus, aber IST ES NICHT!“ - nur gab es kaum solche Warnungen.
Und wie gesagt: Eben deswegen besser die User „in Ruhe lassen“ und überall erklären: „So, jetzt wissen wohl ALLE, dass so Seiten niemals legal sein können, also wisst ihr Bescheid… nächstes Mal gibt’s keine nette Warnung mehr!“ - das würde Anstand und Größe zeigen. Wobei ich es jetzt auch lustig finde, wie viele Autoren rumplärren, dass denen ach so viel Geld verloren ging. Aber komischerweise hat man vorher noch NIE etwas von diesen „Beststeller“-Autoren gehört. Und DAS ist schon sehr …seltsam. Wären diese Autoren wirklich bekannt, würde man diese Autoren ja auch kennen. Denn so viele Bestseller-Autoren haben wir nun doch nicht.
Kommentar von Benway am 09.07.2017 16:52:
Bei dem Urteil ging es aber um einen Upload, das steht hier ja gar nicht zur Debtte. Langsam nervts!
Kommentar von Takeshi Kovazc am 09.07.2017 16:57:
„Warum wird das nur immer wieder angenommen, dass man DIR das nachweisen müsste? Es ist umgekehrt.“
Weil immer noch gilt: in dubio pro reo.
Oder stehst Du auf dem Standpunkt, der Beschuldigte soll seine Unschuld beweisen?