Kommentar von Sebastian am 09.07.2017 19:02:
"Der BGH hat entschieden, dass bei einem Urheberrechtsverstoß bereits sehr leichte Fahrlässigkeit zum Entstehen eines Anspruches auf Schadensersatz des Berechtigten führen kann und dass gerade bei urheberrechtlichen Fragen hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gestellt werden müssen. “
Dein BGH-Urteil begründet aber auf Software, zudem wurde hier nicht der Downloader, sondern der Universitäts-Professor abgemahnt. Nun müsste ja jeder, der auf dem Universitätsserver dieses Programm runtergeladen haben, eine unwissentliche Urheberrechtsverletzung begangen haben, was somit Abmahnfähig ist.
Kommentar von Schräge Welt am 09.07.2017 21:04:
Was mir an Andreas Eschbach gefällt, er schert m.E. einen Dreck um die krummen Geschäfte. Er hält seinen Kopf frei für das was seine eigentliche Arbeit ausmacht. Deshalb kann er gut davon leben. Warum etwas Nachheulen, was man eh nicht beeinflussen kann.
Und mal ganz ehrlich, ebooks werden für mich viel zu sehr über den grünen Klee gelobt. Einen guten Roman will man als Buch oder Hörbuch. Ein Fachbuch mit Volltextsuche sieht für mich wieder ganz anders aus.
Ich stehe dazu meine Hörbücher legal auf audible zu kaufen. Ich gehe auch ins Kino und hole mir keine Screener. Ich verdiene gut und möchte das meine Arbeit weiterhin gut honoriert wird. Dann honoriere ich auch gerne die Leistung anderer. Schnorrer, Freibiergesichter und Schmarotzer hat die Welt genug, Mache schaffen es so gar Potus zu werden.
Kommentar von Katzenstreu am 10.07.2017 16:43:
Also es gibt den Grundsatz Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Da es grundsätzlich unmöglich ist so einen Beweis zu führen würde da ja jeder zumindest beim ersten Mal davonkommen.
Ich wusste nicht das es verboten ist Asiaten zu Sushi zu verarbeiten, das mache ich ab jetzt nie wieder, danke für die Belehrung darf ich jetzt gehen.
Eine Verteidigung die darauf aufbaut das man nachgewiesen bekommen muss, das man nicht wusste das was illegal ist funktioniert nicht.
Eine Verteidigung die darauf aufbaut, das man eine Tat nachgewiesen bekommen muss ist da was ganz anderes.
Viel vielversprechender ist bei einer Email auf Identitätdiebstahl zu verweisen oder bei Konten und Karten das die von mehreren Erwachsenen genutzt werden. Sollte man natürlich belegen können. Da gibt es plötzlich keinen feststehenden Täter mehr. Die verschenkten Gutscheine wurden ja schon erwähnt.
Sollte die Forderung überschaubar sein, wirklich nicht abstreitbar und es ist sicher das das sich nicht auswächst, wäre eventuell zahlen ohne Schuldanerkenntnis und mit einer stark modifizierten Unterlassungserklärung ( oder gar keiner) sinnvoll.
Kommentar von Manuel Bonik am 13.07.2017 09:33:
„Über 1000 Links“? - Da spielst du ja in der Rowling-Klasse!
Oder müsstest mal abziehen, was davon Spam ist. Und wieviele von diesen „über 1000 Links“ auf die paar selben Filehoster-Links hinauslaufen, die sich ja dann in der Regel recht leicht entfernen lassen.
„Über 1000 Links“! - Wer hat dir denn das erzählt. Ein Abmahnanwalt? - Das würde einiges erklären.
Kommentar von Klaus am 13.07.2017 12:52:
Eschbach interessiert sich nicht für die Piraterie, hat nicht einmal gewusst, dass LuL Geschichte ist.
Damit steht er mit Sicherheit nicht alleine da.
Für die meisten der bekannten Autoren ist der ebook-Markt eine Nische, ein Zusatzverkauf, nichts womit wirklich Geld verdient wird - genau deshalb verschwenden sie auch nicht viele Gedanken an die Piraterie.
Wirklich aussagekräftig über die realen Verluste von Autoren wäre ein Vergleich über den ebook-Verkauf einer Neuerscheinung eines bekannten Autors wie Eschbach oder sogar Stephen King vor und nach LuL. Nicht nur Prozente sondern echte Zahlen.
50 % weniger könnten 1 Buch aber auch 1000 sein.
Und zu den 30000 Nutzern von LuL:
5.000 abziehen mit Doppelacc
weitere 5.000 abziehen die sich angemeldet haben, einfach nur zum testen.
10.000 abziehen für die Hörbücher und Comics usw.
Bleiben noch 10.000 von denen vermutlich die Hälfte nur einmal zum Test eingezahlt hat und entsprechend Bücher bezogen.
Jetzt noch die restlichen 5000 auf die unzähligen Genres verteilen und in Zahlen können die Nichtverkäufe so dramatisch nicht sein.
Nur weil ein Autor 3 Tage lang jeweils 2 Bücher verkauft hat und nach erscheinen bei LuL nur noch eines, heißt das nicht, dass es mit dem Verkauf so weitergegangen wäre ohne LuL.
Meine Meinung bleibt bestehen:
Sehr gute Autoren finden einen Verlag der einen Print veröffentlicht und das ebook nur als Nebenprodukt. Ihre Bücher haben ein gutes Korrektorat und Lektorat hinter sich und der optische/technische/digitale Aufbau der Bücher passt.
Da der ebook-Markt nur 4% ausmacht, jammern imho manche wirklich einzelnen Verkäufen nach. Wären ihre Bücher wirklich so gefragt, kämen auch die entsprechenden Prints auf den Markt um die restlichen 96% der Leser zu erreichen.
Rowling wäre nie reich geworden hätte sie als Selfpublisher nur ebooks veröffentlicht.
Kommentar von Roland am 22.07.2017 12:43:
Jeder, der sich leisten kann, Bücher zu kaufen, Blu-rays und Musik, der muss sie auch kaufen.
Aber, wer nach den Lebensnotwendigen Dingen im Leben, wie Miete, Essen und Kleidung, kein Geld mehr übrig hat, dem sei es verziehen, wenn er sich aus Quellen bedient, die so kriminalisiert werden.
Bedenkt: Er, sie, es hätten sich diese Dinge niemals gekauft, oder wäre es toll, wenn sie dafür verhungern?
Ich differenziere da wirklich. Es ist für mich kein Diebstahl, wenn jemand wenigstens noch ein bissel am Leben teilhaben will und es nicht leisten kann.
Es ist für mich Diebstahl, wenn.einer es sich leisten kann, es aber nicht will.