Und dann will kein Verlag verstehen, wieso es Kopien frei im Netz gibt.
Oder eben: „Aus rechtlichen Gründen ist ein eBook nicht möglich“. Auch da heult man rum, dass es das Zeugs illegal im Netz gibt.
Aber auch da: selber schuld. Früher hab ich sowas gemeldet , aber 3 Monate später war 1 zu 1 der gleiche Link noch online. Also die Endadresse. Soooo groß ist das Interesse was dagegen zu unternehmen also nicht.
Sowas ist mit ein Grund, warum es eBooks illegal im Netz gibt. Wobei es schon absurd ist, dass der Verlag gekaufte Bücher bei der Umstellung nicht auf einen neuen Account buchen kann (will).
Weiterhin ein Grund ist die Preispolitik… Frage mich immer noch, warum ein eBook genausoteuer sein muß, wie ein Papierbuch.
Da labern die Verlage ernsthaft es sei genau so teuer in der Herstellung wie gedruckt. Aber selbst wenn!
Es entfallen KEINE Lagerkosten. KEINE Druckkosten. Und man kann es jahrzehntelang lieferbar halten.
Und: das viele Verlage Probleme haben ist auch zu 100% Eigenverschulden. Serien werden einfach abgebrochen - das kommt NIE gut an.
In einer Serie steht sogar: „Weitere Bände in Vorbereitung“ (Blanvalet) - Der Band kam 200X raus. Heute gibts 6 weitere Bände und es kommt bei uns nichts weil die Serie angeblich ein Vollflopp ist. Warum aber um die 25 Bände davon bei uns in zich Auflagen kamen …
Die Wahrheit ist: die letzte Auflage wollte keiner mehr. Aber wenn man die zB 20ste Auflage hat, kann man auch keinen großen Erfolg mehr erwarten wie bei der zB 3ten.
Und natürlich werden die armen Verlage pleite gehen, würde man Serien komplett bringen. Oder im Romanheft-Bereich die Serien zu Ende erzählen. Ne, lieber mit der Verkaufslüge abbrechen. Nur: das spricht sich eben rum: „Ey, Verlag X hat Serie Y mitten in der Handlung abgebrochen. Die neue Serie lese ich nicht mehr“ - tja …
Auszug aus den AGBs des „staempflirecht.ch“ Online-Shop:
5.11 Das Lesen von E-Books setzt eine Lesesoftware voraus, die vom Kunden auf dem zu nutzenden Gerät installiert werden muss. E-Books sind teilweise mit DRM (Digital Rights Management) geschützt und können je nach Vorgaben des jeweiligen Verlags mit unterschiedlichen Einschränkungen versehen werden. Die Datensicherung nach dem Download des E-Books ist Aufgabe des Kunden. Stämpfli Verlag garantiert, dass das E-Book mind. 1x von der Webseite heruntergeladen werden und auf einem Gerät genutzt werden kann. Die Datensicherung der heruntergeladenen E-Books ist Aufgabe des Kunden. Der Download-Link zu einem E-Book wird in der Regel innerhalb von 10 Minuten nach dem Kauf des E-Books zur Verfügung gestellt. E-Book-Bestellungen können nicht annulliert und rückgängig gemacht werden. Aus technischen Gründen kann kein Rückgaberecht gewährt werden. E-Books sind ausschliesslich zur persönlichen Nutzung bestimmt.
Was gegensätzlicher nicht sein kann, ist deren Aussage bzgl. Open Access:
Unterstützung von Open Access in den Rechtswissenschaften
Wir setzen uns aktiv für eine angemessene Umsetzung von Open Access in der Schweiz ein. Wir erkennen die Bedenken und Herausforderungen, die sich in unserer speziellen Fachrichtung ergeben, und engagieren uns, um Lösungen zu finden, die im Interesse aller Beteiligten liegen. Unser Ziel ist es, die Rechtswissenschaften in der Schweiz weiterhin zu stärken und den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. Wir sind entschlossen, aktiv an der Umsetzung von OA-Lösungen mitzuwirken, die diesen Zielen gerecht werden.
Ja, gut, 1x war der Download ja auch möglich. Von daher haben sie damit nicht den eigenen AGBs widersprochen. DRM als OA-Lösung? Ja, das wäre ja mal was Neues.