Social-Media-Verbot für Kinder: Wie realistisch ist das in Deutschland?


Kommentare zu folgendem Beitrag: Social-Media-Verbot für Kinder: Wie realistisch ist das in Deutschland?

Eigentlich wäre ein Verbot sinnvoll, aus gesundheitlicher Sicht.
Aber den Teufel kriegt man wohl nicht mehr in die Flasche.

Denn viele würden ein Verbot als staatlichen Übergriff empfinden – ähnlich wie bei den Debatten um das Rauchverbot

Da seh ich aber schon Unterschiede. Zwischen Drogenverbot für Jugendliche und social media Verbot.

Was man allerdings machen könnte ein generelles Handyverbot an Schulen. Wäre schön wenn Politiker da endlich mal den Finger aus dem A… ziehen.

Jetzt will Neuseeland ein Social-Media-Verbot für Kinder: kein TikTok, kein Instagram, kein Snapchat mehr für unter 16-Jährige. Ein mutiger Schritt

Das ist nicht mutig, sondern eine Verzweiflungstat.
Glaub nicht das das funktioniert.
Neuseeland mauert sich aus Angst zunehmend ein.
Von Joda wissen wir wohin Angst führt.

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Es ist eigentlich traurig, dass man das Verbieten muss, weil Eltern nicht in der Lage sind, auf ihre Kinder aufzupassen. Und es ist ja auch so viel gemütlicher, die Kinder mit Smartphones spielen zu lassen – dann hat man schließlich seine Ruhe.

Kinder in sozialen Medien unbeaufsichtigt zu lassen, ist wie seine Kinder nachts auf die Straße in die Diskothek zu schicken und ihnen am besten noch Alkohol mitzugeben.

Ich kann bis heute echt nicht nachvollziehen, wieso Eltern so nachlässig sind. Das schockiert mich noch immer.

Genauso ist es mit FSK-18-Spielen: Die Eltern schauen gar nicht mehr darauf, und die zehnjährigen Kinder dürfen schon Call of Duty und GTA spielen. Absolut verantwortungslos.

Kurzum, in dieser hinsicht wäre ich tatsächlich für ein Verbot, da der großteil der Eltern in dieser hinsicht versagt haben!

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Ich für meinen Teil hätte nicht einmal ein Problem, wenn diese „Sozialen Medien“ komplett verboten werden würden. Habe ich Jahre lang intensiv genutzt. Seit erkannt habe, was das für eine Zeitverschwendung ist und wie man dort manipuliert wird, gehts mir viel besser und ich habe viel mehr Zeit für andere Sachen. Und mir tun die Opfer Leid, die es nicht begreifen…

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Ab 18 ist früh genug.

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Stellt sich aber auch die Frage der Umsetzung bei einem solchen Verbot?!?
Beim akt. „Porno-Verbot“ funktionierts ja auch nicht…!

Ich bin für ein Verbot und eine harte Umsetzung von Strafen für Eltern, am besten soziale Strafen. Gerade Anbieter sollten empfindlich hohe Bußgelder zahlen müssen. Eine Verifizierung per Ausweis ist eher problematisch, wenn Du unter 16 bist, über 16 ist das ohne Probleme möglich.

Die großen Unternehmen wie Meta und Co. werden viel zu wenig in die Pflicht genommen. Eltern müsste man besser darüber aufklären, welche Gefahren in sozialen Medien lauern – von komischen, zwielichtigen Menschen über Mobbing bis hin zu verbaler Gewalt, Manipulationen und Erpressung. Die psychischen Schäden, die dabei entstehen, sind enorm und begleiten einen ein Leben lang! Kinder die sich teilweise selbst mit 13 noch nicht mal die Schuhe zubinden können, sind mit solchen Situationen Hoffnungslos überfordert!

Dazu kommt die völlige Kontrolllosigkeit bezüglich der Kontakte. Zu wem hat mein Kind eigentlich Kontakt? Im realen Leben wäre das alles sehr gut kontrollierbar.

Wie man das löst? Indem man im Verdachtsfall eine temporäre Ausweiskontrolle durchführt, Punkt. So macht man das auch, wenn man Zigaretten und Alkohol kauft. Das der Gestzesgeber das bis heute nicht durschsetzen konnte ist ein Armutszeugnis! Und das liegt nicht etwa daran das es unmöglich wäre oder mit unseren Gesetzen kollidieren würde, sondern am mangelndem Interesse und durchsetzungsvermögen.

Nachtrag: Und einer der wichtigsten Punkte vergesse ich auch noch: Cybergrooming! Wäre dann auch endlich mal Geschichte!

Naja, du sagst ja selber:

Also gibt es doch aktuell keine Lösung für die Umsetzung…?

Klar, wenn du damit einverstanden bist, dass dann die Ausweise einfach bei Meta und TikTok landen und am Ende wieder niamand nachvollziehen kann, was damit pasiert, super Idee

Wer sagt das, dass Meta selbst machen soll oder muss? Eine Staatliche Institution würde es auch tun. Sprich Meta hat den verdacht der User ist unter 18, gibt es an eine Überwachende Staatliche institution die DSGVO Komform ist weiter, die Prüft dann und gibt Meta dann das okay ‚‚Hey, ja die Person ist 18, die darf sich anmelden‘‘.

Als ob das ein Hexenwerk wäre.

Ja, nämlich deswegen:

Ist mir klar. Wollte nur beipflichten, wie es momentan so ausschaut! :wink:

  • Wie soll denn so ein Verdacht überhaupt ausschauen bzw. zustande kommen? Dann doch besser jede Registrierung in Frage stellen…
  • Überwachung und Klärung durch eine staatl. Institution! Also doch „Big Brother“… Und das in Zeiten, in denen man um Bürokratieabbau fast schon bettelt…

Wo user XY zb ein Bild Hochlädt wo er deutlich Jünger aussieht als 18.

Genau eine Temporäre DSGVO Komforme Prüfung ob du 18 bist oder nicht ist natürlich wieder komplett BigBrother. Genau wie an der Tankstelle wenn da jemand deinen Asuweis zur Kontrolle Prüft ob du 18 bist, da schreit keiner BigBrother.

Finde das Verhältnis absolut angemessen in anbetracht der Risiken für Jugendliche die in Sozialen Medien lauern, mal kurz das alter zu Prüfen. OHNE das die Daten dauerhaft gespeichert werden, nach der Prüfung sind aus Datenschutz und Datensparsamkeitgründen, die Daten wieder zu löschen.

Natürlich nicht, da du dann selber deinen Ausweis vorzeigst und dieser nirgends gespeichert wird! Höchstens für eine Sekunde im Kopf des Kassierers…

…und wenn es im Posting um Dinge aus seiner Jugend / Kindheit geht. Wer soll das bitte differenzieren beim Anbieter? Und bitte jetzt nicht auf KI verweisen!

Die Kameras die dort hängen lichten deinen Perso natürlich nicht ab. Genau. :rofl:
Und die Überwachungsaufnahmen unterliegen keinen besonderen schutz, merk dir das wenn du das nächste mal deinen Pero vorzeigen musst oder dein Kennzeichen in der Tanke per Kamera Dokumentiert wird. Das ist alles Okay? Aber wenns um schutz von Kindern geht ist selbst eine Temporäre maßnahme schon zu viel? OKAYYYYYY …

Dann konkretisiere ich, PROFILBILDER! Oder wenn ein User einen anderen User meldet, weil er im Privatchat geschrieben hat das er 14 sei usw. Eben auf hinweise basierend!

Und natürlich bin ich nicht für Ki Überwachung auch nicht für Chatkontrollen das wäre zb ein unverhältnismäßiger Fall.

Sie lichten den Perso vllt. mit ab, aber im Regelfall ohne nennenswerte Erkennung des Textes darauf! Weil die Kameras im Kassenraum einer Tanke normalerweise keinen aktiven Fokus haben, sondern fix auf einen Bereich in Höhe des Kopfes (von / bis) eingestellt sind. Legst du den Perso flach auf die Theke hat die Cam sogar null Chance, etwas handfestes zu erkennen. Und draussen, an der Tanke, wedel ich normalerweise nicht mit dem Perso rum. Die Kennzeichenerfassung funktioniert dort nur so genau, weil der Abstand zw. Cam und KFZ viel größer ist und somit einen größeren Winkel bei der Aufnahme zulässt. Kamerasysteme bei Tankstellen sind halt nur so konzipiert, dass sie Nummernschilder (draussen) und Personen (drinnen) vor der Kasse einfangen…und bei mehreren Cams im Verkauf, halt die anwesenden Personen wegen Diebstahl.
Und die Aussage:

…bezog sich halt darauf, dass an der Tanke eine pers. Kontrolle durchgeführt wird und keine DB-Abfrage!

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Ich habe Premissen vorgegeben, unter welchen Voraussetzungen man prüfen könnte. Diese Premissen sind datenschutzfreundlich und Datensparsam.

Kontrollen Temporär von einer Staatlichen Behörde, Daten müssen danach gelöscht werden. Um Datenabfluss bei Meta oder in die USA abzuwenden.
Kein Ki Einsatz und keine Chatkontrollen, bei Verdacht auf Minderjährigkeit auf Hinweise von mitusern zählen.

Keine ahnung was daran BigBrother like ist.
Wenn das schon BigBrother für dich ist, dann brauchst du garnicht mehr vor die Tür gehen und schon gar nicht mehr ins Internet. Weil Paranoid, dann ist einfach alles BigBrother.

Is doch blödes Zeug. Bei dem, was Meta, Google, Tiktok u.s.w. über ihre User wissen, brauchen die eh keinen Perso mehr. Die wissen auch so, wo diese wohnen…
Zudem ist der Usern Datenschutz ja eh egal, ansonsten wären sie dort ja nicht angemeldet. Sollen sie also damit leben, dass sie dort den Perso hochladen müssen.

Schlimmer finde ich diese Überlegungen bei Pornoseiten. Denn dort geht es nun wirklich keinen an, wer sich da die Pornos der verschiedensten Fetischvarianten anschaut. Da müsste eine Lösung her, die Neutral ist und das Nutzerverhalten und die Nutzerdaten nicht zusammen führen kann. Ich sehe aber nicht, dass der Staat sowas auf die Beine stellt. Zumindest nicht sinnvoll und/oder funktionierend.

In den letzten Jahren wurde Handys / Smartphones stetig günstiger. Habe noch vor paar Jahren die 15-16 Jährigen ihr erstes Handy bekommen, so ist das Alter bereits auf teilweise unter 10 Jahren abgesackt.

Erstaunlicherweise machen die Kids den Eltern schnell was vor, wenn es um die Benutzung des Gerätes geht. / Die setzen selbst Passwörter so das die Eltern entweder wenig oder gar nichts sehen, was alles so getätigt wird.
Die Gruppendynamik mit den anderen, erledigt dann den Rest…

Was heute auf den Schulhöfen an „Daten“ geteilt wird, ist mit Sicherheit oftmals nicht harmlos…

NICHT UMSONST, ziehen einige Länder mit Sperren nach… / Finde das wäre auch für Deutschland angebracht. Handys ab 16 wäre meine Empfehlung.
Die Allgemeinbilldung / Lesequalität alles lässt seit Jahren nach, ganz zu schweigen von den Konzentrationsschwierigkeiten der Jugend.
Mobbing darf auch nicht vergessen werden.

PS. Nach meiner Meinung Handys / Social Media ab 16 ! und keinen Tag früher. Die Eltern die glauben, ihre Kids würden mit Handys was lernen, sind auf einem Irrweg. Manchmal hat ohnehin den Eindruck das eine allgemeine Verblödung stattfindet…

Ich hatte meinen ersten PC mit 18 …, der hatte 10 MB Festplattenspeicher mit wenig Kilobyte als Arbeitsspeicher, ohne jeglichen Internetanschluss, und hat damals über 2500 DM gekostet. Hast geschadet - NEIN. Mein erstes Lieblingsspiel war SNAKE und DIGGER… :blush:
Als Prozessor ein Intel 286 er mit ganzen 4 MegaHerz am werkeln… !!!

Aktuell habe ich viele Geräte ( Windows -PCs, Macs ) die um das 1000 fache und mehr schneller sind… / UNFASSBAR

https://youtu.be/uPZv7Qy2F9w?feature=shared

Bis vor knapp acht Jahren durfte man seinen Perso nicht einmal scannen, um diese Kopie an jemanden zur Identifikation zu übermitteln…

Personalausweis Online-Identifizierung

Der neue Personalausweis bietet grundsätzlich die Möglichkeit eines elektronischen Identitätsnachweises.

Dafür ist eine entsprechende technische Ausstattung erforderlich. Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf der Internetseite www.personalausweisportal.de des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

Auch bei dem elektronischen Identitätsnachweis bedarf jede Datenverarbeitung durch das Unternehmen einer Rechtsgrundlage (Einwilligung oder gesetzliche Vorschrift). Der neue Personalausweis enthält eine Fülle an personenbezogenen Daten. Ein Überblick ist hier abrufbar.

Ebenso wie bei der herkömmlichen Verwendung des Personalausweises als Identifikations- und Legitimationsdokument dürfen aber auch bei dem elektronischen Identifikationsnachweis jeweils nur die Daten erhoben werden, die für den Geschäftszweck tatsächlich erforderlich sind.

Um die Begrenzung auf den erforderlichen Umfang sicherzustellen, benötigen Unternehmen zur technischen Durchführung der Datenerhebung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises ein sog. Berechtigungszertifikat (§ 21 Personalausweisgesetz). Dieses wird durch das Bundesverwaltungsamt vergeben. Dabei geht es nicht nur um das „Ob“ (Ist eine Identifizierung erforderlich?), sondern auch um das „Wie“ (Welcher Umfang ist zur Identifizierung erforderlich?).

Mit Änderung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (EldNFG) vom 15. Juli 2017 wurde das zuletzt am 5. Juli 2021 geänderte Personalausweisgesetz (PAusWG) angepasst.

Seit dieser Änderung werden die notwendigen Berechtigungszertifikate zum Auslesen der Ausweisdaten nicht mehr dienstbezogen, sondern organisationsbezogen vergeben. Ein- und derselbe Antragsteller muss daher nicht mehr für jeden Geschäftsprozess eine gesonderte, zweckgebundene Berechtigung beantragen, sondern benötigt nur noch eine einzige, einheitliche Berechtigung.

Das Vorliegen einer Berechtigung ist durch die Vergabe von Berechtigungszertifikaten technisch abzusichern. Die Berechtigung lässt darüber hinaus auch zukünftig datenschutzrechtliche Vorschriften unberührt (§ 21PAusWG). Über die Einhaltung des datenschutzrechtlichen Erforderlichkeitsgrundsatzes wachen von nun an die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden.

Die Übermittlung der Daten zum Zwecke des elektronischen Identitätsnach-weises bleibt dabei auf die im Berechtigungszertifikat genannten Datenkatenkategorien beschränkt (§ 18 PAusWG). Unternehmen dürfen dementsprechend nur auf Daten zugreifen, die sie auch tatsächlich benötigen.

Während beim herkömmlichen Vorzeigen faktisch nicht verhindert werden kann, dass die oder der Einblick Nehmende optisch auch Daten wahrnimmt, die sie oder er eigentlich nicht benötigt, bietet der elektronische Identitätsnachweis den Vorteil, dass technisch nur die Daten übermittelt und wahrgenommen werden können, die tatsächlich benötigt werden.

Das Sperrmerkmal, durch das ein abhandengekommener Personalausweis erkannt werden kann, und die Angabe, ob der Personalausweis gültig ist, sind bei einem erforderlichen elektronischen Identitätsnachweis stets zu übermitteln (§ 18 Abs. 3 Satz 1 Personalausweisgesetz).

Keine Identifikation erforderlich

Allgemein zur Verfügung gestellte Informationen (zum Beispiel Aufruf eines Warenkatalogs im Internet, allgemeine Berechnung von Versicherungskonditionen) können anonym genutzt werden, eine Identifizierung ist nicht erforderlich.

Auch im frühen Stadium einer Vertragsanbahnung, in dem Sie lediglich in der Rolle einer interessierten Person an einer Information, Ware oder Dienstleistung auftreten, ist eine Identitätsprüfung durch den Personalausweis (noch) nicht erforderlich.

Pseudonym ausreichend

Ist lediglich eine Wiedererkennung erforderlich, so genügt zur Identifikation ein Pseudonym. Dies gilt etwa bei nicht kostenpflichtigen Angeboten und Prepaid-Angeboten wie bei vielen Online-Spielen, sowie für soziale Netzwerke oder sonstige Telemediendienste.

Beschränkung auf Alter oder Wohnort

Ist – etwa aufgrund des Jugendschutzgesetzes oder bei Seniorentarifen – die Legitimation des Alters erforderlich, so genügt – für diesen Zweck – grundsätzlich der Zugriff des Unternehmens auf die entsprechende Angabe, ob ein bestimmtes Alter überschritten wird. Kommt es nur darauf an, dass das 18. Lebensjahr vollendet ist, genügt die Übermittlung dieses Umstandes. Weitere Identitätsdaten oder das genaue Geburtsdatum wären zu diesem Zweck nicht erforderlich.

Ist ein Angebot regional begrenzt, genügt die Angabe des Wohnortes (Straße und Hausnummer sind dafür regelmäßig entbehrlich).

Identifizierung der Person

Identifizierungspflichten können sich für Unternehmen aus gesetzlichen Vorschriften wie etwa dem Geldwäschegesetz ergeben und unterliegen einer strengen Zweckbindung (siehe oben unter Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute).

Darüber hinaus kann im Falle eines Vertragsabschlusses mit Vorleistungspflichten des Unternehmens und einem entsprechenden kreditorischen Risiko (zum Beispiel bei Zahlung auf Rechnung, nicht aber bei Vorkasse) eine Identifizierung der Person erforderlich sein (mit Vorname, Nachname, Anschrift, gegebenenfalls Geburtsdatum oder auch Geburtsort sowie gegebenenfalls auch die Gültigkeitsdauer). In zeitlicher Hinsicht ist eine Prüfung Ihrer Identität jedoch erst erforderlich, wenn Sie zunächst selbst Ihre gewünschte Zahlungsmethode angegeben haben, da sich das kreditorische Risiko nach der angestrebten Zahlungsart richtet.

Dabei kann es ausreichen, dass die Daten zur Identitätsfeststellung nur einmal ausgelesen werden und auf sie bei künftigen Anmeldungen nur in pseudonymisierter Form zurückgegriffen wird.

Bei Selbstauskünften nach Artikel 15 DS-GVO kann zur genauen Zuordnung und zur Vermeidung der missbräuchlichen Kenntniserlangung durch Dritte Ihre Identifikation durch den Personalausweis erforderlich sein (siehe oben unter Selbstauskunftsersuchen). So bieten einige Auskunfteien etwa die Möglichkeit die Daten durch ein Online-Auskunftsportal einzusehen. Dafür ist Ihre Identifizierung erforderlich, für die die Auskunfteien u. a. auch den elektronischen Identitätsnachweis des Personalausweises vorsehen. Erforderlich sind aber auch bei dem elektronischen Identitätsnachweis in der Regel nur Vorname, Nachname, Anschrift, gegebenenfalls Geburtsdatum sowie gegebenenfalls auch die Gültigkeitsdauer.

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__20.html

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__21.html