Smartphone-Zwangsentsperrung per Fingerabdruck durch Polizei zulässig


Kommentare zu folgendem Beitrag: Smartphone-Zwangsentsperrung per Fingerabdruck durch Polizei zulässig

Wenn das nur die Standard Bildschirmsperre ist, stellt diese ja sowieso keinerlei Schutz dar, wenn die Ermittlungsbehörden ernsthaft Interesse an den Daten auf dem Mobiltelefon haben. Aber ist auf jeden Fall die kostengünstigste Variante, das Ding unter Zwang entsperren zu lassen, als es der IT Forensik zu übergeben

Unglaublich. Es gilt doch, dass niemand dazu verpflichtet ist sich selbst zu belasten. Dies ist hier aber ganz offensichtlich der Fall. Sobald das Handy durch einen selbst entsperrt ist, hat man sich selbst belastet.

Das passiert aber auch, wenn du den Beamten bei einer Hausdurchsuchung, die Wohnungstüre öffnest!

  1. Die Entsperrung eines Mobiltelefons durch Auflegen eines Fingers eines Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor des Telefons kann auf die Ermächtigungsgrundlage des § 81b Abs. 1 StPO gestützt werden.

  2. Als Annexkompetenz ermächtigt § 81b Abs. 1 StPO auch zur Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Entsperrung eines Mobiltelefons durch Auflegen eines Fingers eines Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor des Telefons.

  3. Der Zugriff auf die im Mobiltelefon gespeicherten Daten und deren Verwendung für die Zwecke des Strafverfahrens ist nicht auf § 81b Abs. 1 StPO zu stützen, sondern auf die Bestimmungen zur Durchsuchung und Beschlagnahme in den §§ 94 und 110 StPO.

( Beschluss vom 08.01.2025 - 1 ORs 26/24)