Die rechtliche Lage wurde ja nun hier schon mehrfach zum Thema gemacht, auch wenn mir diese nicht im Vorfeld schon bekannt gewesen wäre würde sie das jetzt sein, daran habe ich doch auch nicht gezweifelt.
Nur schon aus dem von @VIP angeführten Bsp. Megaupload ist es für mich schwer zu verstehen, dass vermeintlich sensible Daten bei Filehostern geparkt werden, gibt es doch andere Möglichkeiten (jetzt mal unabhängig vom Kostenfaktor) aber ich lass mich da gern belehren.
Was führt sie zu der Annahme? Es gibt Fälle in denen weit weniger Tatsachen gereicht haben, um einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken. Soweit man denkt, die schwere des Deliktes ist ausschlaggebend, ob eine Hausdurchsuchung angeordnet wird, so befindet man sich auf dem rechtlichen Holzweg. Es gibt Fälle, in denen zur Verfolgung von reinen Sachbeschädigungsdelikte Hausdurchsuchungen vorgenommen worden sind und das auf Grundlage von reinen Vermutungen. Eine Täterschaft muss in diesen Fällen nämlich nicht feststehen. Natürlich müssen die Maßnahmen verhältnismäßig sein. Soweit jedoch keine Beweismittel anders erlangt werden können, stellt die Hausdurchsuchung ein adäquates Mittel dar.
Laut StPO kann es eine Hausdurchsuchung bei Datenhehlerei geben, das ist bei einem reinen Downloader aber nicht der Fall, ein anderer Grund für eine HD könnte ein Finanzvergehen sein, sprich Steuerhinterziehung, auch das trifft auf einen Downloader nicht zu.
Womit dein Eingangssatz:
„Da ich ein wenig Ahnung von der rechtlichen Seite habe, möchte ich hier mal mit ein paar Irrglauben aufräumen und meinen Senf dazu geben.“
ad absurdum geführt ist und ich den Rest einfach nicht mehr gelesen habe.
hab eine Frage wenn man ein Prem Acc hatte zur zeit des Bust und dort etliche Punkte angesammelt hat glaub ca. 23k NUR durch verlängerung schwer zu glauben is aber so. Könnte da nicht auch einen Datenhelerei vorgeworfen werden?
Tut mir Leid, aber Sie liegen bei dieser Annahme falsch.
————
Hier der Wortlaut des § 102 StPO
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.
————-
Die Norm spricht von Straftaten ODER … und zählt dann einige weitere Straftaten auf. Sie liegen falsch mit der Annahme, dass nur in den beispielhaft aufgezählten Fällen von Straftaten d.h Hehlerrei etc. eine Hausdurchsuchung stattfinden kann. Um dies mit einem weiteren Argument zu untermauern:
Die Norm zählt keine Straftaten nach dem WaffG auf. Bei jenen Straftaten wird zum Auffinden der Waffe jedoch grds. eine Hausdurchsuchung vollzogen, soweit diese zum Auffinden der Waffe dient.
Ihre rechtliche Auffassung ist daher leider verfehlt und zeigt, dass Sie von der rechtlichen Materie nicht im Ansatz eine Ahnung haben.
Man muss natürlich voraussetzen, dass so die downloads zuordnen kann und die ips geloggt hat…zum Thema Hausdurchsuchung muss man sagen, dass es dafür bald zu spät sein dürfte, da ja jeder vermeintliche Straftäter seine Daten beseitigt haben dürfte…sowas macht man überraschend und nicht nach Ansage…
Anstatt hier über alle Aspekte, Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten der Vorratsspeicherung seitens der ISP wild zu spekulieren, würde ich doch mal pragmatisch vorgehen.
Fordert von euerm ISP eine Aufstellung sämtlicher gespeicherten personenbezogenen Daten über euren Anschluss an.
Auch die IP Nummern sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung personenbezogene Daten.
DIE Auskunft steht euch na aberch dsgvo zu und hat unverzüglich, längstens innerhalb von einem Monat erteilt zu werden.
Darüber hinaus könnt ihr die Löschung dieser Daten verlangen, soweit das rechtlich möglich ist. Das würde ich prophylaktisch schon einmal in jedem Fall tun.
Mustervorlagen für das Einholen der Auskunft gibt es an jeder Ecke im Internet, z.b. auch bei der Kanzlei Solmecke WBS.
Bei Uploadern sieht das mal komplett anders aus, die Rede war von reinen Downloadern und hier spricht so ziemlich alles gegen eine Hausdurchsuchung, es verstösst so ziemlich gegen alle Prinzipien der Verhältnismässigkeit. Aber ich lass ihn einfach in seinem Glauben, das passt schon, wirklich, keine große Sache.
Ich bin nur einfach nicht bereit, mit solchen „Profis“ ellenlange, nutzlose Diskussionen zu führen - das bringt nichts. Lasst euch nur nicht von solchen Sachen verunsichern…Downloader können nach wie vor ruhig schlafen.
Mal etwas anders: in einem in diesem thread mehrfach zitierten video des MedienAnwaltes Christian Solmecke von 2017 heißt es, es könnten heutzutage, anders als früher, nur noch für das Filesharing eines einzelnen, urheberrechtlich geschützten Werkes, beispielsweise Film, abgemahnt werden. Selbst wenn man etliche Filme geladen, bzw getauscht hätte.
Ich halte das für eine sehr abenteuerliche Behauptung. Auf welcher rechtlichen Grundlage bzw auf welchem Urteilen fusst diese Aussage? Und wie genau ist sie zu verstehen? Nun bin ich mal gespannt, was die Profis hier dazu zu sagen haben. ich befürchte: wenig.
Leute, es steht und fällt alles mit der wichtigsten aber unbekannten Variablen: Hat SO geloggt und wenn ja, was? und wie lange?
Alles andere ist Panikmache. Sollten sie geloggt haben, dann sicher nicht über einen Zeitraum, der über eine Woche hinausgeht. Sonst wäre die Datenmenge ja unendlich. Selbst wenn, dann ist vieles jetzt wahrscheinlich nicht mehr 100 % zu verknüpfen. Eine Hausdurchsuchung wird mit jedem verstrichenen Tag unwahrscheinlicher. Wenn die erst nach zwei Monaten anfangen würden, wäre die Verhältnismäßigkeit dahin beim Downloader, weil davon ausgegangen werden muss, dass man da nichts mehr findet. Wenn dann müssten sie das sofort machen. Jetzt wo es durch die Medien gegangen ist, halte ich das von Tag zu Tag unwahrscheinlicher werdend.
Was Solmecke meint: Wenn du ein Album downloadest, wirst du für den Ladenpreis abgemahnt + Gebühren. Früher wurde der Schaden viel höher beziffert. Bei Uploader, als das Verbreiten, wird der Schaden auch komplett anders berechnet.
Hab mich das ganze Wochenende da mit beschäftigt die Abnahme Anwälte habe das Wohl übertrieben da gibt jede Menge Urteil die das mittlerweile Deckel.
Man kann jetzt auch alles zu Tode diskutieren.
Es sind zu Zeit nur alles Spekulationen.
Nach meiner Meinung hat die GVU mehr erreicht was sie wollten SO sollte von Netz erreicht. Jetzt noch denn Bonus das alles Aussender fliegt und die Upload und donloeder ihn Angst und Panik verfallen wie Hühner denn man denn man denn Kopf abgeschlagen hat.
Hm, interessante Analogie. Kopflose Hühner laufen manchmal noch ein Ehrenründchen, von Panik kann aber bei denen keine Rede mehr sein, denn dafür braucht’s ja das Köpfchen.
Ich stimme @LordTrue s erstem Absatz zu, so ähnlich habe ich das gestern ja auch schon geschrieben. Interessant wäre, was wie lange geloggt wurde. Und da kommt für mich auch die Zahlweise ins Spiel, die selbst dann noch relevant sein könnte, wenn die IPs nicht geloggt oder vom ISP gelöscht worden sind.
Die Aussage in Solmeckes Video leuchtet auch mir nicht ein. LordTrues Auslegung davon kann ich allerdings nicht ganz nachvollziehen (vielleicht reden wir ja von unterschiedlichen Stellen), denn es klingt im Video für mich wirklich so, als würde bei X einzelnen unabhängigen Dateien nur eine einzige berücksichtigt. Und das ergibt für mich keinen Sinn.
Ein Anwalt und insbesondere Herr solmecke sollte in der Lage sein, juristisch genau zu formulieren. Und er hat in dem oben zitierten Video etwas völlig anderes gesagt als du es hier verstanden haben möchtest.
Eigentlich ist es kaum vorstellbar, dass er so etwas einfach so raushaut.
Wenn SO, warum auch immer, deine Kontonummer gespeichert haben sollte UND sich ein Download (zumindest bis zu einem gewissen Punkt in der Vergangenheit, ab dem gelöscht wird) zu deinem Account zurückverfolgen lässt (per geloggter IP oder einfach, indem in irgendeiner Datenbank - laienhaft gesagt - steht: User XY hat am 10.08.2019 um 19h32 Harry Potter 2 heruntergeladen), dann liegt doch nahe, dass ein Anruf bei deiner Bank alles ist, was sie brauchen. Und dasselbe gilt wohl auch für die meisten anderen Zahlweisen, mittlerweile bis hin zur PSC.
Was wie und wie lange geloggt wurde, wissen wir einfach nicht, aber die „Spur des Geldes“ ist mM so irrelevant nicht, wie du offenbar glaubst.