kannst du mir mal erklären , warum du nun mit § 39 kommst?
die nachrangigen Gläubiger stehen ganz hinten in der Schlange und die bekommen erst was wenn die anderen Gläubiger zu 100% befriedigt worden sind. Sprich das sind die Verlierer, die nie was bekommen
Nachrangige Insolvenzgläubiger haben kein Stimmrecht, kein Einberufungs- und Anfechtungsrecht in den Gläubigerversammlungen (§§ 74 Abs. 1 Satz 2, 77 Abs. 1 Satz 2, 78), sie können ihre Forderungen erst nach Aufforderung durch das Insolvenzgericht anmelden (§ 174 Abs. 3), sie sollen bei Abschlagsverteilungen nicht berücksichtigt werden (§ 187 Abs. 2 Satz 2) und ihre Forderungen gelten im Insolvenzplan als erlassen (§ 225 Abs. 1).
ach hat hier jemand ne Privatinsolvenz hinter sich, das er beurteilen kann , wer mit was vertraut ist?
und weil es ja hahnebüchen ist
Der Gläubiger hat die Anmeldung seiner Forderung mit dem Rechtsgrund der vorsätzlichen unerlaubten Handlung gegenüber dem Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet, nachdem bereits der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden ist. Der Insolvenzverwalter leitete die Forderungsanmeldung nicht mehr an das Insolvenzgericht weiter.
Der BGH hat entschieden, dass die Forderung des Gläubigers nicht als eine Verbindlichkeit aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gemäß § 302 Nr. 1 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden kann, da der Gläubiger die Anmeldung verspätet erst nach dem Schlusstermin dem Insolvenzverwalter gegenüber vorgenommen habe.
du hast ja noch nicht mal begriffen, das ich weder helfen noch Barmherzig bin, geschweige denn das ich Fragen zu SO habe.
du hast es nicht begriffen, das ich Halbwahrheiten nicht so kommantarlos stehen lasse und weil du lieber Märchenbücher liest, wolltest du auch mal deinen Senf dazu geben und hast dich extra dafür heute hier angemeldet , obwohl du nix begreifst
Gibt genug Daten die nicht illegal sind und auf och gehostet werden, klar ist premium zu 99% für warez aber das immer noch kein Verbrechen nen premium Acc gekauft zu haben. Ne Graffiti Dose von bekannten Marken wie Montana wird auch zu 90% illegal verwendet, dennoch ist der Verkauf legal.
Ich hab jetzt alles relevante dazu mal aus dem Buch rauskopiert vom kino.to Gründer, es ging nie um die Zivilklagen die noch hätten kommen können sondern rein um die Urheberrechtsverletzungen und das Vermögen daraus was sich der Staat geholt hat obwohl bei kino.to ja alles ordnungsgemäß sogar versteuert wurde. Im Grunde war der einzige Fehler bei kino.to für die spätere Verurteilung ja nur das kein Bot die Links geprüft hat sondern echte Menschen. So stand es im Buch und auch das Gericht hätte ihn höchstwahrscheinlich da sogar freigesprochen und das wäre eine heftige Blamage für die GVU geworden, durch den Deal dem ihm vorgeschlagen wurde sind alle Parteien so halbwegs gut rausgegangen außer er am Ende der von der Justiz verarscht wurde.
Hier sind die Ausagen von Dirk B.
https://imgur.com/a/oxFqWE8
komplettes Buch hat die ISBN 3753487325
Hier die entsprechenden Aussagen aber das sollte es auch an Offtopic gewesen sein und darauf bezog sich die Aussage das die Share-Online Gründer nicht selber so einen Deal der angeblichen Entschuldung zustimmen. Jedenfalls nicht bei dem was der Staat sich einfordern will.
Oh Mein Gott…nee, ich lass es, die einen versuchen krampfhaft den Juristen raushängen zu lassen, die anderen kommen mit sowas, das ist nicht mal mehr lustig.
Um es mal eindeutig darzulegen: Premium-Zugänge von SO (und jedem anderen Sharehoster) werden hauptsächlich dazu genutzt seine eigenen Urlaubsvideos massenhaft hochzuladen, weltweit zu verteilen und diese dann selbst nach den üblicherweise täglich stattfindenden FestplattenCrashs wieder herunterzuladen…Und das alles natürlich in UHD.
Genauso isses und so war es schon immer … Großes Pionierehrenwort!
Das Gegenteil wäre erstmal zu beweisen…