Serienfolgen geladen: Anschlussinhaber verurteilt

Kommentare zu folgendem Beitrag: Serienfolgen geladen: Anschlussinhaber verurteilt, muss bezahlen

Kommentar von steffi:
dieses wald*rf gesindel wieder.
und die willfährige und weisungsgebunde justiz interessiert weiterhin nix im medialen steinzeitland.
zwar sind schon alle zugangsverschlüsselungen geknackt und je nach hersteller für einen schimpansen angriefbar, aber auch das interessiert in unserer faschisten diktatur niemanden…

Kommentar von Nexone:
Noob, ochs ftw, weiß ich seitdem ich 15 bin… Das war 2005.

Kommentar von :
hoho

Kommentar von Ichbins:
Aha, es wird also VERMUTET dass der Anschlussinhaber …
VERMUTUNG UNGLEICH BEWEIS!

Kommentar von ronny:
Na ist doch klar, dass"W&F da hinterher ist, wenn man sich so stümperhaft aus der Affäre ziehen will. Wer heute beim streamen oder p2psharing ohne vpn unterwegs ist, kann doch die Abmahngebühren direkt anschließend überweisen.

Aber geiz ist halt immer noch geil. Selbst nen 5er im Monat für einen VPN ist da vielen schon zuviel.

Was allerdings Zugangsverschlüsselung, dressierte Schimpansen, eine willfährige und weisungsgebundene Justiz oder eine (deutsche?) faschistische Diktatur damit zu tun haben, darfst du gerne nochmal näher ausführen.

Kommentar von Sebastian:
Was ich auch in diesem Fall sehr problematisch finde, ist die Tatsache, dass die Kanzlei an die Adressdaten der Nutzer gelangt, obwohl eine Vorratsdatenspeicherung von den Providern nach wie vor nicht vorgenommen wird.

Das Speichern von Verbindungsdaten ist nicht zulässig, solange die Bundesnetzagentur die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt hat.
Wie kann es also sein, dass die Kanzlei Daten, die überhaupt nicht vorliegen dürfen, mithilfe der Fachgerichte bei den Providern abfragen kann?!

Ich halte dies für eine schwerwiegende Rechtsverletzung, für welche die Provider, welche die Verbindungsdaten ihrer Kunden preisgeben, obwohl sie diese nicht speichern dürfen, zivilrechtlich und möglicherweise auch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden müssten.

Kommentar von Sebastian:
Eine rechtliche Regelung sah 2015 so aus:

https://www.it-rechtsinfo.de/provider-duerfen-nur-eingeschraenkt-verbindungsdaten-speichern/

Wie kann es also sein, dass die Provider dennoch Daten willkürlich speichern und diese sogar an Kanzleien herausgeben?!

Kommentar von Neu hier:
Mich wundert, dass die Website der rechtschaffenden Herren nicht schon längst von einem DDoS-Shitstorm ins EDV-Nirvana gefegt wurde.

Kommentar von Achdur:
Es ist falsch das die Speicherung grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Beispielsweise für interne Verarbeitungs oder Verrechnungszwecke können sie sehr wohl einen gewissen Zeitraum gespeichert werden.