Reform des Bundesdatenschutzgesetzes ein Rohrkrepierer?


Kommentare zu folgendem Beitrag: Reform des Bundesdatenschutzgesetzes ein Rohrkrepierer?

Man kann bei Selbstauskunft.net drei kostenlose Anfragen stellen. Jede weitere kostet zwar Geld, aber es wird niemand davon abgehallen, selber an die restlichen Unternehmen mit einer Anfrage heranzutreten. Dafür nimmt man einfach den Brief von selbstauskunft.nbet (PDF-Datei zum runterladen) und ändert entsprechend die Anschrift der Auskunftsdatei, die auf deren Webseite zu finden ist. Manche erlauben den Versand des Wunsches der Auskunftserteilung per Email und bei anderen schickt man diese Anträge dann halt mit der Post.

Somit erspart man sich den Weg über diese Webseite. Die versanden Schreiben auf dieser Webseite, haben alle den selben Text, kann man also ohne Probleme für alle Anfragen nutzen.

Ein weiterer Vorteil einer Selbstanfrage und nicht üer diese Webseite ist das Verhalten der Auskunftsdateien bezüglich solcher Anfragen. Bei selbstauskunft ist ein Schreiben einer Auskunftsdatei hinterlegt, was der Bundesdatenschutzbeauftragten bekommen hat, aber dieser Webseite zur Verfügung gestellt hat:

Auszug aus dem Schreiben:

wir möchten Sie darüber informieren, dass wir bei Anfragen die über Selbstauskunft.net an uns herangetragen werden ausschließlich Positivauskünfte erteilen. Wenn Ihre Adresse nicht in unserem Datenbestand gespeichert ist, erhalten Sie daher kein Antwortschreiben von uns. Generell empfehlen wir allen Verbrauchern die keine unerwünschte personalisierte Werbung erhalten möchten, sich auf der Robinsonliste des DDV zu registrieren. Selbstverständlich ist es allen Verbrauchern freigestellt, sich mit ihrer Anfragen auch direkt an uns zu wenden. Diese Anfragen werden mit Priorität beantwortet.

Da nur positive Auskünfte niemanden was nützen, würde ich somit generell den Weg gehen, selber einen Antrag zu schreiben. Wie gesagt, man kann überall den selben Text nehmen.

Auf Wunsch und nach Erlaubnis von Ghandy, kann ich diesen hier auch reinstellen.

1 „Gefällt mir“

Na klar, mach ruhig.

Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage von Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlange ich hiermit Auskunft darüber, ob bei Ihnen personenbezogene Daten über mich gespeichert sind. Falls dies der Fall ist, verlange ich Auskunft über die Informationen nach Artikel 15, Absätze 1 und 2 DSGVO.

Bitte stellen Sie mir die gewünschten Informationen gemäß Artikel 12 Absatz 3 DSGVO innerhalb eines Monats nach Eingang dieses Antrags zur Verfügung. Bei Nichtbeachtung meiner Forderung werde ich mich an eine Datenschutzbehörde wenden. Zudem behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor, die auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Artikel 82 DSGVO umfassen.

Mein Name:
Mein Geburtsdatum:

Meine gegenwärtige Anschrift:

Meine vorherige Anschrift:

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Name und Adresse müsst müsst ihr mit eurem ergänzen

Liste der wichtigsten Auskuftdateien. Die Adresse bekommt ihr über die Webseite:

Auskunftdateien:

  • Creditreform Boniversum GmbH, Neuss
  • CRIF Bürgel GmbH, Team Selbstauskunft, Hamburg
  • CS Connect GmbH & Co. KG, Wiesbaden
  • IHD Service GmbH, Frechen
  • SCHUFA Holding AG, Wiesbaden
  • UNIVERSUM Business GmbH (ehem. Producta Daten-Service GmbH), Frankfurt am Main

Adresshändler:

  • Acxiom Deutschland GmbH, Neu-Isenburg
  • AZ Direct GmbH, Gütersloh
  • Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG, Gütersloh
  • Deutsche Post Direkt GmbH, Troisdorf
  • eGentic GmbH, Sulzbach/Ts.
  • Regis24 GmbH, Berlin

Mieterauskünfte:

  • DeMDa Deutsche Mieter Datenbank KG, Bremen
  • Vermieterwelt GmbH, Stuttgart

Behörden:

  • Bundesamt für Justiz, Registerbehörde, Bonn
  • Bundeskriminalamt, Wiesbaden
  • Bundespolizeipräsidium, Beauftragter für den Datenschutz, Potsdam
  • Kraftfahrtbundesamt, Flensburg

sonstige:

  • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Köln
  • informa HIS GmbH, Wiesbaden

hier die komplette Liste der Unternehmen:
https://selbstauskunft.net/unternehmen

1 „Gefällt mir“

Entweder man fügt dem Schreiben direkt vorsichtshalber eine Ausweiskopie bei oder wartet auf die Anfrage. Das ist unterschiedlich.