Die Abmahnung erfolgt anhand der IP-Adresse.
Wie ist das eigentlich wenn ein Provider CGNAT verwendet? Das bedeutet, dass mehrere Kunden die gleiche öffentliche IP-Adresse teilen und der Provider die NAT-Funktion verwendet.
Wird zwar schwieriger für den Ermittler, die „richtige“ IP zu finden, aber je nachdem, wieviele gleiche IPv4 unterwegs sind parallel (wichtig!) wird die Aktion natürlich um ein vielfaches aufwendiger…es wird dadurch aber nicht unmöglich!
Beliebt war ja damals immer das CGNAT namens NAT444
Dual-Stack wäre auch eine Möglichkeit. Obwohl das für den User bedeutet, dass er keine reinen IPv4-Portfreigaben / Forwardings (TCP / UDP etc.) mehr nutzen kann!
Wer schön sein will, muss halt leiden…
Das kam als Kommentar per Kontaktformular rein:
Sehr geehrte Redaktion ,
Das Problem bei diesem Filesharing ist ja das der Anschlussinhaber dafür grade stehen muss. So habe ich damals Ärger bekommen für ein Musik Album das ich nie heruntergeladen habe sondern Nachbarn denen ich mein WLan zur Verfügung gestellt hatte.
Mein Anwalt erklärte mir das spiele keine Rolle den ich hätte dafür sorge zu tragen das sowas nicht über meinen Anschluss passiert .
Die Torrent Saugstube.to war die angegebene Plattform . In Album das dort heruntergeladen wurde befand sich eine Art Tracking Software .
Ich habe mir das damals bei meinem Nachbarn auf dem PC angesehen . Ein kleines Script hatte alle Daten an den Urheberrechte Inhaber übermittelt bzw an Dritte die für ihn dann Rechtliche Schritte eingeleitet hatten.
So stellt sich für mich bis heute die Frage ob das ganze überhaupt legal ist, da rechtlich gesehen in DE ja keine fallen gestellt werden dürfen .
Ich hatte bloß Glück das ich nachweisen konnte eben jenes Album jahre vorher auf CD gekauft zu haben und damit berechtigt bin mir jederzeit eine Sicherungskopie herunterzuladen egal auf welchem Weg . Somit hat dann auch Sony BMG nach einer Antwort meines Anwalts samt Foto vom Album und Kassenbong bon mir abgelassen.
tja wie dann bei den Smartphone Apps welche im Hintergrund als Proxyfunktion arbeiten und nicht genehmigten Traffic ermöglichen ? Oder Festplatten welche als Speicher missbraucht werden. Ein einzelner Endkunde wird dagegen nichts machen können und im Falle müssten dafür ein Smartphone Hersteller haften , dass das gekaufte Produkt dem Kunden schädigt … So irgendwie könnte das laufen (theoretisch )