Quad9: Schweizer DNS-Resolver unterliegt Sony vor Gericht


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In der aktuellen Instanz nicht nur ein sehr trauriges Urteil, welches eigentlich nur Kopfschütteln auslösen kann, sondern eine Rechtsprechung, die weitreichende Folgen für das gesamte Internet haben kann :bangbang:

So etwas kann nur passieren, wenn Bürokraten und Ahnungslose zusammen Entscheidungen treffen und somit auch noch parallel der kompletten Content-Mafia in die Karten spielen :bangbang:

Jetzt bleibt Quad9 nur noch übrig, bis zum EUGH dagegen vorzugehen. Ich denke, die Betreiber hatten schon insgeheim damit gerechnet, dass es so kommen wird bzw. so kommen soll…
Denn über die Zukunft des Internets an sich, von ein oder zwei deutschen Gerichten entscheiden zu lassen, wäre auch nicht verantwortbar! Da ist die Institution des EUGH hingegen besser aufgestellt und in seinen Entscheidungen, viel mehr in den globalen Auswirkungen bedacht! Man kann da nur die Daumen drücken…

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Mit solchen Aktionen wird irgendwann ein Punkt erreicht sein, das die Provider, Resolver und was weiss ich, das Internet Komplett Zensieren und nur noch Seiten Freigeben,
die von irgend einer behörde genehmigt sind.

Wenn niemand mehr bock auf Stress hat, wird eben alles Abgeschaltet.

Die Regierung wirds freuen, Internet Filter ohne ihr zutun.

Joo…und Tante Ilse, die ihren „Tante Ilse’s Häckel-Blog“ online bringen will, muss dafür zuerst bei der Kommunalverwaltung einen dreifachen Antrag stellen für 18,95€ Gebühr, um ihre Site online setzen zu dürfen! :wink:

Typisch (Nazi-)Deutschland, sorry für mein Ausdruck - Jeden Betrieber haftbar machen für irgendwas, die man nicht zu 100%ig kontrollieren kann… die Erfahrung musste ich damals auch mit eigenen Streamhoster machen, obwohl damals auf EU Ebene mehrfach ausdrücklich geregelt dass als Betrieber für sowas nicht haftbar ist.

Das ist wie, wenn ich als Sixt dir eine Auto verleihe, du damit ein Bankraub machst und Sixt dafür haftbar macht.

Die spinnen doch.

Oder begrüßt du etwa die zukünftigen Maßnahmen wie staatlichen DNS und staatlichen Kryptowährung mit Bargeldverbot, damit alle illegale Angebote wie Warezseiten, etc von Bildflächen auf einmal verschwinden? Dann würde das mit Spenden gar nichts gehen, weil Bitcoin-Nodes etc per staatlichen DNS blockiert wird, es wird nur noch CBDC-Kryptowährungen geben wo jeder 100% überwacht wird, jede Waren wird getrackt und alles von A bis B verfolgt wird, das wird in der digitalen Welt auch nicht viel anders sein.

Quelle: https://www.xda-developers.com/european-union-dns4eu/ und https://circleid.com/posts/20230202-eu-based-dns-internet-infrastructure-beginning-to-take-shape-planned-to-onboard-100-million-users , https://www.golem.de/news/dns4eu-konsortium-mit-filtertechnik-soll-eu-dns-resolver-betreiben-2212-170808.html

hier auf TK gab sowas: https://tarnkappe.info/artikel/datenschutz/dns4eu-europaeische-kommission-will-internet-filtern-227552.html

Fehler im Forumsoftware, steht leider nicht in meiner Macht.

Nun gayts! :wink:

https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-erfolg-quad9

So viel dann dazu.

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützten Berufung des DNS-Dienstes Quad9 im Verfahren gegen die Pflicht zur Einrichtung von Netzsperren stattgegeben. Die Entscheidung wurde heute veröffentlicht. Das Gericht hebt damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Leipzig auf. Auf eine Klage der Sony Music Entertainment Germany GmbH hatte das Landgericht Quad9 als Täterin vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen Dritter verurteilt. Zugleich hebt das OLG die ebenfalls auf Antrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH verhängte einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2021 auf. Diese Verfügung verpflichtete den gemeinnützigen Dienst, den Zugang zu einer Webseite zu sperren, auf der Links zu mutmaßlich urheberrechtsverletzenden Inhalten auf einer anderen Webseite gespeichert seien. Damit wurde Quad9 für Urheberrechtsverletzungen Dritter verantwortlich gemacht. Das Landgericht Leipzig ging noch über die einstweilige Verfügung hinaus und behandelte den gemeinnützigen Dienst so, als habe er selbst eine Urheberrechtsverletzung begangen. Das OLG Dresden hob die Entscheidungen der Landgerichte Hamburg und Leipzig heute auf. Aus Sicht der GFF bedeutet das Urteil einen wichtigen Erfolg für die Informationsfreiheit im Netz und begrenzt die Haftungsrisiken für neutrale Internetdienste.

https://quad9.net/uploads/2023_12_06_Verfahrensuebersicht_dfe6a95669.pdf

https://quad9.net/uploads/2023_12_06_OLG_Dresden_Urteil_quad9_geschwarzt_490c67518d.pdf