PS4: Jailbreak pOOBs4 für Firmware 9.00 veröffentlicht

Kommentare zu folgendem Beitrag: PS4: Jailbreak pOOBs4 für Firmware 9.00 veröffentlicht

statt Raubkopie bitte Schwarzkopie nutzen.

Im deutschen Urheberrechtsgesetz werden die Begriffe Raubkopie und Schwarzkopie nicht verwendet, stattdessen wird beschrieben, welche Rechte und Pflichten Urheber bei der Verwertung und Nutzer bei der Nutzung geschützter Werke haben. „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“ von Werken, sogenannte Privatkopien, sind nach § 53 des Urheberrechtsgesetzes (Novelle vom 10. September 2003) unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dabei darf jedoch keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Quelle verwendet werden (§ 53 Abs. 1 UrhG), so dass zum Beispiel Privatkopien aus Tauschbörsen nicht zulässig sind. Soweit der Berechtigte wegen eines effektiven Kopierschutzes keine Privatkopie fertigen kann, hat der Rechtsinhaber die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um von der entsprechenden Bestimmung Gebrauch machen zu können (§ 95b Abs. 1 Nr. 6 UrhG).

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Hier gibt es noch eine schöne Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Jailbreak.