Es ist nicht immer einfach nur sein eigenes Grundstück einzufangen. Diverse Kameras bieten u.a. die Funktion an, Bereiche des Sichtfeldes zu schwärzen. Dann könnte man das Nachbargrundstück ausblenden und der Betrieb der Kamera wäre wieder konform?!
das ist eine gute frage, ich als leie würde ja sagen das ein geschwärzter bereich (insofern es nicht nachträglich rückgängig gemacht werden kann) nicht gefilmt wird und somit kein problem darstellt. allerdings kenne ich mich mit derlei systemen nicht aus und kann aus dem kopf nicht sagen wie das gemacht wird und ob man das geschwärzte entfernen kann. ausserdem ist es natürlich möglich das es beschwerden gibt weil leutre glauben könnten das die kamera dinge filmt die sie nicht filmt.
ganz wichtig ist natürlich das was das gesetz sagt und da könnte es natürlich sein das es trotzdem verboten ist. also zum beispiel wenn es per software geschwärzt wird, bei hardware schwärzungen sehe ich aber kein problem. hardware schwärzung wäre für mich jetzt ein sichtschutz vor der kamera der verhindert das dinge gefilmt werden die ausserhalb des grundstückes liegen.
Ja. Die Polizei hat bei mir die Schwärzung live geprüft. Habe eine eufy Kamera.
Wer auf seinem Grundstück eine Videokamera installiert, muss darauf achten, dass nicht das Nachbargrundstück mitüberwacht wird. Im Zweifelsfall kann auch schon der begründete Verdacht von Bildaufzeichnungen für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausreichen - ein Nachweis tatsächlicher Aufnahmen ist nicht unbedingt nötig. Das hat das Amtsgericht München so entschieden!
In diesem Fall wäre es also völlig egal, was das Kamerasystem an technischen Möglichkeiten zur Ausblendung usw. anbietet! In einem anderen Fall hat das gleiche Amtsgericht in München geurteilt:
Die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, muss unter Umständen geduldet werden. Ob allein ein sog. „Überwachungsdruck“ einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt, hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Demnach ist immer eine Einzelfallentscheidung für die Rechtsprechung nötig. Solange man sich als Kamerabetreiber an die grundsätzliche Gesetzeslage hält (z.B. Einsatz einer vorgesehenen Software-Schwärzung, Warnhinweise für Unbeteiligte) und dieses auch nachweisen kann, hat der Betreibende auch die Chance, dies legal umzusetzen und ggfs. eine Klage abzuwenden!
Es war auch damals schon verboten, aber die Videos in der Keupstrasse in Köln von Viva bei dem Nagelbombenattentat wurden sogar öffentlich verwendet.
Hi! Passender Beitrag, danke dafür! Die PDF wäre bestimmt brauchbar, kann aber „nicht angezeigt werden“. Viele Grüße!
Ja, bei der pdf ist wohl irgendwas mit den Berechtigungen schief gelaufen. Als normaler User hat man keinen Zugriff.
Danke für den Hinweis. Fixed!
Uns erreichte eine Mitteilung:
Hallo an die Redaktion,
ich hatte bei Ihnen einen Artikel über private Videoüberwachung gelesen und habe hier ein großes Problem.
Ich wohne in einem Einfamilienhaus in einer Wohnsiedlung. Einfamilienhaus neben Einfamilienhaus und gegenüber das gleiche. Die Straße ist Spielstraße.
Gegenüber uns hat jemand vor ein paar Jahren das Haus einer älteten Frau gekauft.
Letztes Jahr hat dieser Nachbar eine Kamera auf Höhe seines Obergeschosses an die Seitenwand seines Hauses installiert, welche Richtung öffentliche Straße und unsere Hauseinfahrt und Hausfront (Fenster) ausgerichtet ist. Die Kamera zeigt zwar etwas nach unten, weil direkt an der Spielstraße das Auto seiner Frau steht. Aber auf seiner Pflasterung neben seinem Vorgarten. Das Auto steht mit der Frontschürze direkt angrenzend zur Straße, gegenüber unserer Hauseinfahrt. Wir dürfen nicht behaupten das er unser Grundstück mitfilmt, aber der Überwachungsdruck macht mich und meine ältere Mutter, welche unten im Haus wohnt kaputt.
Wenn das Auto direkt mit der Schürze an die Straße angrenzt muss ja ein Teil der Straße erfasst sein, wenn das Auto ganz erfasst werden soll.
Wenn ich schon mein Billig-Handy schräg halte und die Kamera auf Weitwinkel umschalte erfasst diese auch einen größeren Bereich nach vorne.
Ebenso hat der Nachbar jetzt an seiner Hausfront mehrere Fluter mit Bewegungsmeldern welche schon anspringen wenn wir aus unserer eigenen Hauseinfahrt ( ca. 10 m gegenüber ) fahren. Das macht uns krank. Man traut sich abends nicht mehr nach draußen frische Luft zu schnappen, weil man Angst hat, dass schon am Ende unserer Hauseinfahrt unsere Bewegungen trotz dazwischenliegender Straße mit seinen Bewegungsmeldern kontrolliert und aus dem Hintergrund mitgefilmt werden.
Mit meinem Auto traue ich mich abends nicht mehr rückwärts aus die Hauseinfahrt zu fahren.
Auch wenn andere Autos über die Straße 10 bis 20 Meter von seinem Haus weg sind springen die Fluter ständig an.
Von beiden Fahrtrichtungen.
Sein oder seine Bewegungsmelder kontrollieren einen weiten Bereich der öffentlichen Straße. Auch in seiner eigenen Hauseinfahrt hängt wohl eine Kamera die bestimnt auch einen Teil der Straße oder anderes Nachbarhaus erfasst. Diese Kamera sieht wie eine 360 Grad Kamera aus.
In unserem Vorgarten fühlt man sich auch unwohl zu arbeiten, weil man Angst vor Aufzeichnung hat.
Sein Haus wurde schon von der Polizei beobachtet, weil dort öfter Krach herausschallte.
Deswegen möchte ich den auch nicht ansprechen.
Die Polizei sagte mir, dass ich mich wegen der Kamera an das Ordnungsamt wenden soll, da sie nicht alle 2 Wochen kontrollieren können falls er die wieder verstellt.
Als ich mal einen Fahrradpolizisten ein Foto mit der Kamera zeigte, meinte dieser: " Seien sie doch froh, falls er ihre Einfahrt mitfilmt. Falls bei ihnen Einbrecher kommen werden diese mitgefilmt."
Lächerlich.
Das Ordnungsamt leitete mein Anliegen an den Landesdatenschutzbeauftragten weiter.
Von denen bekam ich einen 4-Seitigen Abwimmel-Brief per Post, dass sie keine Befugnisse haben seinen Garten zu betreten.
Die nennen sich Datenschutzbehörde und haben keine Befugnisse.
Ich soll das alles privatrechtlich mit Anwalt klären oder einen Schiedsmann einschalten.
Der Schiedsmann hier kommt aus dem Dorf und hat keinen Bock in dem gleichen Dorf zu vermitteln. Wenn man den schon anruft und was möchte, seufzt der erstmal 1 Minute durch, weil er keinen Bock hat. Hätte ich genauso gut zum Pastor gehen können.
Das Landesamt bedankte sich sich für mein Anliegen, dass ich sie für ihre weitere Arbeit in anderen Fällen weiterhelfen konnte.
Weiterhelfen konnte? Für Schulungszwecke?
Wofür, wenn die sowieso keine Befugnisse haben zu kontrollieren?
Wofür dann dieses Landesamt ohne Befugnisse?
Wenn die den Nachbar um Auskunft bitten, erstellt dieser schnell ein Foto und verpixelt den Rest mit Photoshop.
Der Überwachungsdruck macht uns kaputt. Ich wiege bei ca.1,86 m nur noch unter 60 kg und es wird immer weniger. Ich habe den ganzen Tag nur noch ein Brechgefühl und keinen Appetit mehr.
Haben Sie eine Ahnung , ob ich mit einem Anwalt für Datenschutz von Außerhalb und Gesundheitsgutachten weiterkommen würde?
Die Anwälte hier vor Ort lehnen ein Mandat ab.
Was stimmt denn da nicht?
Würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe ihm geantwortet, es kommt nur darauf an, ob die Straße gefilmt wird oder nicht. Sein Befinden spielt rechtlich IMHO keine Rolle.
Oder ist jemandem etwas anderes bekannt?
Es ist laut dem AG München immer eine Einzelfallentscheidung bzgl. des „Überwachungsdruck“. Siehe Posting:
Ja, gut. Aber Teile der öffentlichen Straße dürfen nicht gefilmt werden. Das ist soweit mein Kenntnisstand.
Öffentlicher Raum ist immer tabu von priv. Kameras. Es gibt wohl die Ausnahme, wenn man den Hauseingang überwacht und wenn dann techn. bedingt, dürfen die ersten 50 cm vom Bürgersteig mit drauf sein…