Kommentare zu folgendem Beitrag: Porno-Streaming: erster Betroffener stellt Strafanzeige gegen u+c
Kommentar von mic:
ich wuerde soweit gehen, das zufaellige ip adressen per antrag beim zustaendigem hoster verauskunftet werden … bei der heutigen masse an anfragen wird die telekom beispielsweise, sicher keine arbeitszeit in die ueberpruefung der vorwuerfe investieren und die nutzerinfos wahrscheinlich so rausruecken, dies koennte man ja mal ueberpruefen mit einer anwaltlichen anfrage zur auskunft zu einer ip adresse aus dem block des isps …
da die ganze abmahnung, auch in hinsicht der eher geringen summe des streitwertes + ratenzahlungsangebot von 10€, eh darauf ausgerichtet ist, das angemahnte bezahlen und den gang in die oeffentlichkeit scheuen, wird u+c sicher ab widerspruch sein betreiben einstellen …
Kommentar von Ich:
Ich dachte immer für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, darf nur auf die Daten für Abrechnungszwecke von den Providern zugegriffen werden, welcher keiner Mindestspeicherdauer unterliegt, aber auch 80 Tage und mehr gespeichert sein können und dann auf Antrag auch herausgegeben werden müssen.
Ebenfalls muss ein ISP diese gar nicht speichern: https://www.golem.de/news/urheberrechtsverletzungen-vodafone-muss-keine-ip-adressen-speichern-1303-98331.html
Kommentar von Baxter:
Hi Lars, für dich zur Info:
Das kannst du gerne an all deine journalistischen Kontakte weiterleiten…
Danke und an der Stelle mal ein Lob an dich. Weiter so!
Gruß aus Kölle, Baxter
Kommentar von sebastian:
Ich frage mich, warum alle soviel überlegen, wie man die IPs gekommen sei.
Wie zB Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet, gaben „nahezu alle“ Abgemahnten die sich an ihn wandten an, dass sie keine Pornos auf Redtube gesehen haben!
Andere Anwälte berichten ähnliches und auch viele Nutzer erzählen von ihren Fällen, bei denen schon sehr glaubwürdig ist, dass auf Grund von zB Alter und Geschlecht sie (oder ihre alte Mutter) dort keine Pornos konsumierten.
Die Abmahner selber nennen im Antrag eine Software als Schnüffelwerkzeug ,die für Streamingportale gar nicht geeignet wäre.
Auf Grund dieser Umstände liegt wohl in erster Linie der Verdacht nahe, dass man (woher auch immer, zB von Besuchern anderer Webseiten) sich IP-Adressen + Uhrzeit krallte und diese beim LG Köln als angebliche Urheberrechtsverletzer einreichte, wo unter falscher Annahme, Täuschung und/oder mangelnder Prüfung dieser Abtrag durchkam.
Dass tatsächlich einige das Abgemahnten auf der viel besuchten Seite Redtube waren, scheint eher Zufall zu sein, als dass wirklich Redtube-Nutzer abgemahnt worden.
Vorallem stimmt ja auch was mit den Url nicht. Genannte Filme waren entweder unter den in der Abmahnung genannten Url gar nicht zu finden, sondern ein ganz anderer.
Andere abgemahnte Filme waren über die Redtube-Suche gar nicht auffindbar, sondern bestenfalls nur über Umwege.
Warum sollten also Zehntausendem darunter alte Omas, auf diese Filme gestossen sein, die nun vom Namen her keine Werke sind, nach denen man gezielt das Netz absucht und offensichtlich auch nicht zufällig ausfindig macht?
Kommentar von Rainer:
Ein mögliche Theorie ist folgende:
Ein Server A loggt alle Zugriffe mit und leitet darüber hinaus alle Anfragen einfach an redtube weiter.
Jetzt wird ein Internet-Werber beauftragt x tausend deutsche User (für ca. $20 pro 5.000 User) auf einen Link auf diesen Server zu holen.
Solche Werber in der Erotik Branche sind nicht immer zimperlich und könnten alles von der einfachen Banner Werbung über irreführende Links („Sexy Video von Scarlett Johansson“), Popups, unsichtbare inline Frames bis hin zu Viren nutzen um den Traffic zu generieren. Das meiste davon läuft auf jedem Browser, unabhängig vom Betriebssystem und vieles auch ohne Javascript o.ä.
Kommentar von sebastian:
Nur würden dann nicht ein Grossteil der Abgemahnten Redtube nicht mal kennen, wenn man sich über Werbung auf Redtube bedient hätte.
Kommentar von Rainer:
Ein unsichtbares iframe und ist eine gängige Form um Traffic zu generieren und wie der Name schon impliziert, bekommt der Nutzer davon gar nichts mit.
Kommentar von gerd5:
30000 Kundendaten wurden von einem befreundeten Anwalt vo U in Köln zur Sommerurlaubszeit beantragt. Totale Überforderung
des Gerichts. Zur Weihnachtszeit wollte man dann 300 € einfahren.
War ja schon jeder mal auf RT, Weihnachtsgeld kam auch und vielleicht
Scham vor der Ehefrau ließ einige bezahlen. Kundendaten wurden aus welchen Auskunftsersuchen auch immer damals tausendfach versteigert.