PayPal zur Offenlegung der Kontendaten von Produktfälschern verpflichtet

Kommentare zu folgendem Beitrag: PayPal zur Offenlegung der Kontendaten von Produktfälschern verpflichtet

PayPal muss laut einem Urteil vom LG Hamburg bei Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen die Identität des Kontoinhabers preisgeben.

Kommentar von nurmalos:
Da bin ich aber wirklich überrascht das sich Paypal hier so weigert? Ich hatte den Eindruck, das man Paypal in dem Bereich als letzten nutzen sollte, weil die direkt alles herausgeben, wenn dort jemand anklopft.

Kommentar von maxx:
Die Leute werden wohl nicht so dumm sein, ein „echtes“ Konto zu benutzen. Wird wahrscheinlich nen Bankdrop sein (kann man ja überall im Darknet kaufen). Da bringt den Abzockern R*sch (Sry, ist halt so… Schwein…) die Namen wohl kaum was…