Pablomaten: Polizei leert bundesweit populäre Cannabis-Automaten


Kommentare zu folgendem Beitrag: Pablomaten: Polizei leert bundesweit populäre Cannabis-Automaten

Die Polizei weist darauf hin, dass Erwerb, Besitz und Handel mit solchen Produkten auch dann illegal ist, wenn der THC-Gehalt unter dem Grenzwert von 0,2 Prozent liegt. Der Grund dafür ist, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden kann.

An Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Für wie viele tausend Euro soll man da bitte CBD Weed kaufen, um dann diese unglaublich geringe Menge THC zu extrahieren???

Irgend jemand muss das Aufstellen dieser Automaten ja genemigt haben^^

Ordnungsamt :question: Gewerbeamt :question: Fragen über Fragen^^

Wie soll ich es sagen → Solche (überflüssigen) Aktionen seitens der Pozilei, waren aber erwartbar, nachdem Mitte April das Eckpunktepapier zur Legalisierung auf dem Tisch war!
Ich glaube, die sind wahnsinnig frustriert, dass dieser „Cannabis-Sumpf“ bald nicht mehr in ihren Statistiken mit aufgeführt wird. Mit dem hopps nehmen von 100-200 Kiffern pro Jahr, konnten sich die Anfänger in der Behörde schnell mal den ersten Stern auf der Schulter verdienen, oder ein Pozileipräsidium aufm Dorf mit 100 Einwohnern rechtfertigen!! :wink: Das fällt dann flach und man muss sich doch tatsächlich mit den „echten“ Kriminellen rumschlagen.
Vielleicht trifft es auch wieder mal die Autofahrer? Also quasi an vier Kreuzungen in einer Stadt, dann mindestens drei Verkehrskontrollen, um den zeitlichen Überschuß der Beamten zu verringern…

muschi-cops

Einige Experten halten Anfang 2024 für das früheste realistische Datum der Legalisierung. Lobbyisten gehen von einer Gesetzesänderung nicht vor dem vierten Quartal 2024 aus. Finanzminister Christian Lindner (FPD) hatte indes eine Einführung im Jahr 2023 in Aussicht gestellt.

Da haben sich die Ordnungshüter gedacht: OK…das kann ja jetzt schnell kommen. Machen wir vorher noch eine Projektarbeit mit den Pozileischülern daraus, die Pablomaten zu stürmen…

Die Aktion fand in Städten wie Marburg, Frankfurt und Herborn (Lahn-Dill), aber auch in Stuttgart und Umgebung sowie in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz statt.

Liest sich natürlich gewaltig…wissen sollte man aber, dass es sich dabei um genau 12 beschi**ene Automaten handelte :bangbang:

– no comment – :rofl: :rofl:

Warum erst stichpunktartig untersuchen was drin ist in den Automaten, bevor man das große Fass öffnet, aber mit Logik kommt man bei der Polizei leider auch nicht immer weiter…

Na ja. 12 Automaten der Firma Pablomat. Waren aber noch einige andere Firmen betroffen. Alles in allem dürften also weit mehr als 12 Automaten betroffen sein

Es ist und bleibt ein Witz.
Theoretisch ist es ja auch möglich, dass ein Schulkind kiloweise Weinbrand-Bohnen kauft und sich damit einen ballert.

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Heute im LIDL einen höchstens 12 Jährigen mit zwei Kumpels und mit 6 Dosen Energy an der Kasse gesehen. Da sagt kein Mensch was …

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Na gut…es waren insgesamt 29 Büchsen! Ändert das nun etwas an den Tatsachen und meiner Meinung, die ich oben beschrieben habe? Eher nicht - 29 Automaten…mmmhh, da hängen in meinem Viertel bestimmt mehr Zigarettenautomaten! :wink: Übrigens bekommt man hier sogar → Einmalspritzen & Utensilien, quasi das Fixer-Besteck to go am Automaten !!

Irgendwann klauen die Enkel der Oma ihren Lebensvorrat an CBD-Salbe gegen ihren Ischias, um sie dann hinterm Haus kiloweise in sich reinzupumpen…arme Omi !!

Laut Polizei ist Erwerb, Besitz und Handel mit solchen Produkten aber auch dann verboten, wenn der Wirkstoffgehalt unter dem Grenzwert von 0,2 Prozent liegt, da ein „Missbrauch zu Rauschzwecken“ nicht ausgeschlossen werden kann.

Dümmere Aussagen, wie diese, werden bald eine Rarität sein, in Bezug auf Cannabis! Deswegen einfach auf der Zunge zergehen lassen…
Früher hieß das → Wer nixx wird, wird Wirt !
Das heute dazu, erspare ich mir! :joy:

Prüfungsfrage für die Absolventen der Pozileischule beim Abschlusstest:

Wenn man THC - haltige Produkte per se für illegal erklärt im Bezug auf Handel, Besitz und Erwerb. Wieso hat der Gesetzgeber sich überhaupt die Mühen gemacht, diesen Grenzwert ins Betäubungsmittelgesetz zu schreiben :question: :thinking:

Hinweis zur Sachkunde:

Die falsche Verdächtigung stellt einen Tatbestand des deutschen Strafrechts dar, der im 10. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 164 geregelt ist. Für die falsche Verdächtigung können eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden!

bong

:rofl:

Du glaubst jetzt aber nicht im Ernst, dass jemand die dafür Verantwortlichen auch nur ansatzweise belangen wird, sollte sich das ganze als (was ich vermute), Luftnummer herausstellen sollte?

Ich hoffe die beiden jungen Unternehmer haben einen guten Anwalt :smiley:

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Das meinte ich auch nicht! Mir ging es nur um die Abschlussprüfung und dem, was man anscheinend zuvor auf der Pozileischule beigebracht bekommt:

Laut Polizei ist Erwerb, Besitz und Handel mit solchen Produkten aber auch dann verboten, wenn der Wirkstoffgehalt unter dem Grenzwert von 0,2 Prozent liegt, da ein „Missbrauch zu Rauschzwecken“ nicht ausgeschlossen werden kann.

Mit dieser absichtlich falschen Aussage, konstruiert man einen nicht existierenden Tatbestand, mit voller Absicht! Dies wäre nach StGB ein Straftatbestand! Peng…und noch nen Zisch! bong

Musste mich registrieren, um auf etwas hinzuweisen:

Vermutlich waren die dort verkauften „CBD-Blüten“ tatsächlich Buds mit weniger als 0,2% THC, allerdings besprüht mit psychoaktivem HHC

Das natürliche THC ist Tetra(4)Hydrocannabinol und HHC ist Hexa(6)Hydrocannabinol, was in geringen Mengen ebenfalls in Cannabispflanzen vorkommt.
Das HHC kann aber auch ziemlich leicht in großen Mengen halbsynthetisch hergestellt werden.

Und das wird wichtig, wenn man sich das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und besonders die Anlage durchliest:
Der Wortlaut des Gesetzes zeigt, dass nur synthetische psychoaktive Derivate verboten sind, und selbst das nur bei bestimmten Stoffgruppen - und HHC ist nirgendwo aufgeführt!

Das wird aktuell ausgenutzt wie seinerzeit Spice et al., nur dass es sehr viel sicherer ist – und nicht bis zu 500x stärker als natürliches Marijuana :wink:
(Ich kenne drei Headshops, in welchen diese Blüten offen verkauft werden!)

P.S.: Sobald der Gesetzgeber aufschließt, steckt schon das nächste - unbekannte & noch legale - halbsynthetisch herstellbare THC-Derivat in den Startlöchern :grin:

Quelle: Persönlicher Umgang & Erfahrung mit HHC sowohl aufgesprüht auf CBD-Blüten, wie auch als Liquid für eine E-Zigarette.

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Vielen Dank für den Hinweis mit dem HHC.
Es ist aber, wie es ist, deinerseits eine reine Vermutung…?! Möglich wäre vieles - ich denke, es bleibt nur abzuwarten, was davon noch publik wird in nächster Zeit.