P2P-Klage: unvollständige Aussage killt Erfolgsaussichten

Kommentare zu folgendem Beitrag: P2P-Klage: unvollständige Aussage killt Erfolgsaussichten

Die „Gerichte“ machen es sich viel zu einfach. Da kommen die „Profis“ von
Frommer aus München und man denkt, wozu findet ein Gerichtstermin statt?
Die letzten Entscheidungen (seit über halben Jahr) fallen zum Großteil
gegen die „Peer-to-Peer“ Nutzer aus… / Eine „Farce“…

Das fiese wäre ja, wenn man beim Nachbar (den man nicht mag),
unschuldig nach dem „Wlan-Schlüssel“ fragt, und dann volle Kanne „P2P“
abzieht…

Wetten daß dieser bald eine „Vorladung“ erhält und auch zu 100% schuldig
gesprochen wird. Was anderes lässt die Rechtssprechung unter den gegebenen
Zuständen einfach nicht zu, da kannste noch „argumentieren“ wie du willst.

PS. Nicht das ICH einige auf blöde Gedanken bringe!
Bin nur der harmlose Pennywise :rofl:
Man sollte also 3 x überlegen, wem man einen WLAN Zugang ermöglicht.

   An die Frommers eine Rechenaufgabe...
   Wenn ICH für 1 Ebook 300,00 € Schadenersatz  zahlen muss,
   wieviel muss ICH zahlen wenn ich das gesamte LUL Archiv downloade, 
   und davon nur 0,50 % lese ?

HAHA! Das willst Du wirklich NICHT wissen, glaub mir!

Lars, Lösung ist falsch „Ungenügend“ , heute nachsitzen :rofl:

ABER, solch eine „Aufgabe“ gehört Heute in jedes Mathebuch ab 5 Klasse… :wink:

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Dann rechne es Dir selbst aus, wie viele E-Books waren das in dem Archiv? 47.000 ? x 300 EUR = ganz viel, egal wie Du es rechnest. :wink:

JA, die Aufgabe ist ziemlich schwer…
Verpasse dir noch ein „befriedigend“ … :wink:
Hapert ja bei einigen mehr, das mit der Mathematik…

https://www.morgenpost.de/berlin/article217100455/Mathe-Abitur-2019-Pruefung-Abi-Lehrer-Schueler-Kritik-schwer.html

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https://vocaroo.com/i/s1Kwq5GHgxQA