Kommentare zu folgendem Beitrag: P2P-Klage: LG München - 5.000 Euro Strafe für nur einen Film
schwieriges Thema.
Was mich aber wundert. Wenn schon überwacht wird, wieso nur IP Adresse?
Wer so unbedarft im Netz unterwegs ist, gibt sehr viel mehr Preis, als nur seine IP.
Damit würde sich auch eindeutig das Gerät identifizieren lassen, mit dem der Download stattgefunden hat.
Weshalb werden nicht alle Geräte in diesem Haushalt forensisch analysiert? Immerhin handelt es sich um eine Straftat. Denn bei so viel Unkenntnis, finden sich auch Spuren auf dem Gerät.
Das würde ja auch der „unschuldigen“ Frau zugute kommen, wenn nichts gefunden wird.
Aber es ist ja wie mit der Halterhaftung bei Motorrad/Pkw vergehen. Klar fahren pausenlos Bekannte mit dem Kfz von jemand anderem in der Gegend rum und fahren wie die gestörten, iiiiiich aber, bin ein Engel
Dennoch muss man auch die Erhebung dieser Daten hinterfragen und wie sicher sind sie vor Manipulation? Es werden im geheimen Daten erfasst, wie genau, ist natürlich auch geheim.
Und diese Daten sind natürlich in Stein gemeißelt.
Das genannte „Peer-to-Peer Forensic System“ (PFS) ist eine Toolsammlung, welche von der deutschen Firma:
Digital Forensics GmbH | Katharinenstrasse 21 | 04109 Leipzig | Germany | info [at] digitalforensics.de | +49 (0) 151 676 402 33
entwickelt wurde und wird von sämtlichen Behörden und Gerichten anerkannt! Die schematische Funktionsweise des Tools, kann man auf dem folgenden Pic erkennen:
Weil das PFS nur die Anschlusskennung herausfinden kann, da es nur für die Überwachung des Netzwerkverkehrs konzipiert wurde!
Da das Tool dies nicht beherrscht, wäre eine Beschlagnahme durch die Polizeibehörden erforderlich, mit anschließender Bearbeitung durch einen Forensiker! Das bedeutet einen enormen Aufwand und natürlich auch weitere Kosten, die bezahlt werden müssten!
Diese Art der Beweisführung erwartet man durch die „sekundäre Darlegungslast“ vom Angeklagten selber, um den Aufwand / die Kosten für den Ankläger zu minimieren…
In der Vergangenheit, bei anderen P2P-Verfahren, wurde die Rechtmäßigkeit bzw. die Richtigkeit der erhobenen Daten oftmals durch die Beklagten und deren Anwälten in Frage gestellt. Diese Zweifel wurden bisher immer ebenfalls durch die „sekundäre Darlegungslast“ abgeschmettert. Es liegt also beim Beklagten, eine Manipulation oder einen Fehler des PFS nachzuweisen!!
vielen Dank, für deine interessante Info
jetzt kapiere ich das auch ein bisschen, glaube ich ^^
das ist schon klar, aber bei einer drohenden Strafe von 5000€ + Unterlassungsklage, würde ich schon alles daran setzen, meine Unschuld zu beweisen. Oder ist PFS so unfehlbar bzw. jegliche Manipulation oder Fehler auszuschließen?
der forensische Aufwand sollte sich ja in Grenzen halten, da es kein zerstörter oder verschlüsselter Datenträger ist. Windoof logt ja mit, wann, welcher Sektor, mit welcher Datei beschrieben wurde.
Das dürfte nicht so kompliziert sein.
Denn so verhält es sich für mich, wie bei der sogenannten Halterhaftung beim Kfz und die ist in Deutschland verboten. Deswegen kann man ja gegen Blitzer klagen, wenn das Bild unscharf ist und Motorradfahrer müssen auch in flagranti erwischt werden.
Da reicht ein einziger Beweis eben nicht aus.
Hier macht man es sich in meinen Augen viel zu einfach mit der Schuldzuweisung.
Die Firma Kuert Datenrettung GmbH sagt z.B. dazu:
Kosten einer IT-Forensischen Untersuchung
Die Kosten stehen in Abhängigkeit von der Komplexität des jeweiligen ursächlichen Anfangsverdachts. Folgerichtig erfordert z.B. die Analyse einer Notebook-Festplatte einen geringeren Zeitaufwand als im Vergleich hierzu die Analyse von Löschszenarien über mehrere Server hinweg benötigen würde. Die Kosten sind somit stark aufwandsorientiert zu betrachten. Die forensische Analye für Einzelfestplatten kann, je nach Szenario zwischen 1.000 - 3.000 Euro netto zzgl. Mwst. liegen.
Das würdest du vielleicht so machen! Aber eine Hausfrau aus dem tiefsten Bayern??? Eher wohl nicht!
Dazu braucht es auch einen fähigen Rechtsanwalt, der sich 100% mit der Materie auskennt. Da bei fast allen Rechtsschutzversicherungen Verfahren im Urheberrecht von vorne rein ausgeschlossen sind, müsste der Anwalt auch noch aus eigener Tasche bezahlt werden in einem solchen Fall!!
Wie teuer Anwälte sind, die man selber bezahlen muß, brauche ich wohl nicht zu erwähnen!
Das heißt im Ergebnis, dass du vor einem Urteil überhaupt, schon bei persönlichen Auslagen von geschätzt 4000€ bist…und dann musst du erstmal gewinnen!
Das kann ich nicht beantworten! Allerdings wird dieses System bei einem lfd. Verfahren genau so gehandhabt, wie die Arbeit und das Ergebnis eines vereidigten Sachverständigen - ich meine sogar, dass das Ergebnis des PFS dann schriftlich von einem vereidigten Sachverständigen zu einem wasserfesten Gutachten ausgeschrieben wird. Damit sinkt deine Chance gegen Null, dass das eingesetzte PFS zu beanstanden wäre!