OLG Zweibrücken: Filmen eines Polizeieinsatzes ist strafbar


Kommentare zu folgendem Beitrag: OLG Zweibrücken: Filmen eines Polizeieinsatzes ist strafbar

Man muss aber sagen, dass das Urteil schwammig ist. Öffentliche Polizeieinsätze zb wurde nicht angesprochen, weswegen es immer noch Unsicherheiten gibt, ob man jetzt ein Polizeieinsatz filmen darf oder nicht. Gibt ja eine nicht öffentliche und öffentliche. Somit steht man leider noch ohne Antwort rum.

Aufgabe des § 201 StGB ist es, die Vertraulichkeit des Wortes zu schützen. Er sieht also für denjenigen eine Strafe vor, der das nichtöffentlich gesprochene Wort einer anderen Person aufzeichnet.

Schließt das nicht eigentlich auch Polizisten mit Bodycam ein ? :joy: :wink:

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Ja, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, stand dieses Argument bei der Verhandlung ebenfalls im Raum. Aber du weißt doch, Polizisten kommen sowieso am Ende eher ungeschoren davon. :eyes:

So oft wie Polizisten das Gesetz brechen, ist dieses Urteil lächerlich, die sollten schon lange verpflichtet sein, in jedem Bundesland GoPro ähnliche cams anzuschalten, wie zb. in den USA. Ausserdem sollte man diese Filmen dürfen.

Hätte niemanden den Schwarzen gefilmt, der elendig unter dem Knie eines Polizisten starb, wäre dieser niemals verurteilt worden.

Zusätzlich sollten Hundertschaften identifizierbar sein, so können sie nicht wahllos auf Menschen einschlagen.

Aber in diesem ach so fortschrittlichen und demokratischen Land wundert mich nichts mehr.

Die Polizei ist dem Bürger so fern wie noch nie, eher fungieren sie als Unterdrücker der Elitären.

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Die unguten Staatsmächtler wissen es schon für sich lang genug verhindern zu können!
Wenn Fahndungsfotos teilweise noch per Fax (72dpi) großflächig verteilt werden.