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Hat komisches „teltarif“ vergessen zu erwähnen, dass die Gekündigten alle ihre betroffene SIM stationär in einem Router betrieben hatten?
Das ein Handy (siehe Pics) mit solchen Datenraten nicht davon betroffen war, ist wohl völlig normal. Weil das nämlich der Hintergrund war, den der BGH Anfang des Monats gekippt hatte.
Seit 04.05. gilt nämlich erst dieses bestätigte BGH-Urteil → Ein Mobilfunkanbieter darf seinen Kunden nicht vorschreiben, mit welchen Geräten sie einen Internetzugang nutzen dürfen.
Wenn der Vertrag ausgelaufen ist, muss der Mobilfunkbetreiber diesen nicht unbedingt verlängern. Wenn die fristgerecht kündigen, sind die aus der Nummer raus.