Kommentare zu folgendem Beitrag: Nintendo vs. EveryGameGuru: Gericht stoppt den selbsternannten Straßenkönig
Im Rechtsfall Nintendo vs. EveryGameGuru gewinnt Big N die Klage gegen EveryGameGuru mit 17.500 Dollar Strafe.
Im Rechtsfall Nintendo vs. EveryGameGuru gewinnt Big N die Klage gegen EveryGameGuru mit 17.500 Dollar Strafe.
Nintendo verklagte den US-Streamer Jesse Keighin, bekannt als EveryGameGuru, weil er mehr als 50 Mal unveröffentlichte Nintendo-Spiele gestreamt hatte, darunter The Legend of Zelda: Echoes of Wisdom, Super Mario Party Jamboree und Mario & Luigi: Brothership.
Möglich wurde das durch Emulatoren wie Yuzu und Ryujinx, die den Kopierschutz der Switch umgehen.
Darüber wurde ja schon öfters berichtet,
aber ich verstehe irgendwie noch immer nicht die aussage.
Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.
Hatte er die unveröffentlichten Spiele bereits auf der Switch, musste diese aber am PC mit einem Emulator spielen?
Hätte er nicht das Videosignal der Switch streamen können?
Oder sind das Spiele aus einem Nintendo Hack / Leak, die er im Emulator gestreamt hat?
Wozu aber dann der Punkt mit den Keys und die Sache mit dem Kopierschutz.
Ist doch bei solchen Quellen noch gar nicht implementiert.
Die Quelle kann beides sein, das macht für Nintendo keinen Unterschied. Die wollen nicht, dass unveröffentlichte Spiele in der Öffentlichkeit gezeigt werden.
Das Nintendo das nicht möchte ist klar.
Aber die aussage mit dem Emulator und den schlüsseln in Verbindung mit dem Kopierschutz macht nicht ganz Sinn.
Unveröffentlichte Spiele wird er wohl kaum von der Switch Streamen können, also bleibt sowieso nur der Emulator.
Dann werden doch eigentlich auch keine Codes zum Entschlüsseln benötigt.
Oder dann doch auf einer Modifizierten Switch, weil Unsignierter Code?
Das wird leider nicht ganz geklärt!