Kommentare zu folgendem Beitrag: Nintendo sperrt Switch-2-Konsolen wegen Flash-Cartridges – selbst bei eigenen Backups
Bis dahin muss die tragbare Spielkonsole auch bei der Verwendung eigener Backups offline bleiben, um ja kein Risiko einzugehen.
Genauer: Sobald die Konsole nach einer Nutzung der MigFlash wieder online geht, ist die Banngefahr extrem groß. Auch dann, wenn Ihr einen Factory Reset gemacht habt.
Anders ausgedrückt: Falls Ihr die MigFlash Karte auch nur einmal offline genutzt habt, gehen die meisten gekauften Switch 2 Spiele nicht mehr, da diese einen Zugriff auf den Nintendo-Server benötigen.
Lasst deshalb im Moment lieber die Finger ganz von der MigFlash auf der Switch 2
Mein Kommentar dient nur der Klarstellung - sehr guter Artikel!
Kann mich noch an die XBox 360 erinnern, und als EBay voll mit Konsolen waren, die wie von Geisterhand angeblich ohne irgendwelches Zutun nicht mehr Online gehen durften.
So wird die Switch 2 sicher auch in unmengen bei EBay landen.
Mal abwarten, wann es auf der Switch mit dem Faken von Keys und Seriennummern losgeht und dann plötzlich unschuldige Konsolen gebannt werden.
Dass die Politik und Justiz das zulassen, dass eine Firma wie Nintendo einfach neue gekaufte Konsolen unbrauchbar machen wie Schutzgeld eintreiber, die ein Geschäft verwüsteten ist, einfach nur kriminell. Das zeigt, in was für einer Welt wir leben. Total verrückt.
Sony ist da auch sehr streng.
Das war mit der PS3 auch nicht anders. Hatte da 2 Konsolen Banns und die sind dann auch bei Ebay gelandet
Die Konsolen funktionieren doch noch, du hast halt keinen Zugriff mehr auf die Onlinedienste, womit du auch explizit einverstanden warst beim Einrichten der Konsole.
Und sorry aber dieses fadenscheinigen Argument von Backups ist mehr als albern wenn wir von flash cards sprechen und selbst wenn, bei Backups muss man in den meisten Fällen den Kopierschutz umgehen damit diese danach auch laufen und das verstößt schon gegen die AGB, der man auch zugestimmt hat.
Klar ist es blöd, aber ich verstehe die Aufregung nicht, wenn ich mit den AGB nicht einverstanden, kaufe ich die Software/Hardware nicht und habe damit auch kein Problem, wobei bei Software seit Jahrzehnten jeder weiß das er nur eine Nutzungslizenz erwirbt und mehr nicht.
Hierzu muss man wissen, dass man bei Nintendo verschiedene Stufen bei ‚Zugriff auf Onlinediensten‘ kennt. Es geht hier nicht (nur) um Onlinedienste und eShop Games
Der Stand bei einer gebannten Switch 2 von heute ist (wobei es praktisch stündlich Neuigkeiten gibt):
- Firmwareupdates gehen (also von z.B. von 20.1.1 auf 20.1.5)
- Spieleupdates gehen nicht und es gibt auch nicht (wie bei der Switch 1) die Möglichkeit mit der ‚veralteten Version‘ weiter zu spielen - das Spiel kann nicht mehr gestartet werden
- Keycard Games, die ich vor dem Bann herunter geladen habe, kann ich 14 Tage spielen, danach werden sie gesperrt, weil aufgrund des Konzepts danach ein Zugriff auf einen Nintendo-Server nötig ist
Zusammengefasst heißt das, dass die Konsole praktisch unbrauchbar geworden ist, weil spätestens mit dem 1. Update alle gekauften Spiele (!) nicht mehr starten.
Ich mache mal einen gewagten Vergleich: Du kaufst Dir einen Rechner für 3.000 € und installierst eine gecrackte Version der Software x darauf. Daraufhin sperrt Microsoft (Apple) Dir den Internetzugang und Du kannst keine (gekauften) Programme mehr starten mit dem Argument: Du hast gegen Nutzungsbedingungen verstoßen, aber der Rechner startet schließlich noch und Du kannst ja schließlich noch Solitaire spielen … Verhältnismäßig? Muss jeder für sich selbst entscheiden …
Vielen Dank für deine Rückmeldung – sie spricht einige wichtige Punkte an, aber ich möchte dennoch differenziert darauf antworten.
Zunächst: Ja, technisch gesehen funktionieren die Konsolen noch – allerdings ist das nur ein Teil der Wahrheit. In der heutigen digitalen Infrastruktur sind Onlinedienste und digitale Inhalte oft integraler Bestandteil des Nutzungserlebnisses. Eine Konsole ohne Zugang zu Onlinefunktionen, Updates, digitalen Käufen oder der Möglichkeit zur Reaktivierung erworbener Software wird faktisch stark entwertet. Diese Einschränkung betrifft eben nicht nur Piraten, sondern auch viele Nutzer, die ihre Inhalte legal gekauft haben.
Dass man den AGB „zugestimmt“ hat, wird häufig als moralisches Totschlagargument verwendet, verkennt aber den größeren Rahmen. Die Zustimmung zu AGB ist selten das Ergebnis gleichberechtigter Vertragsverhandlungen, sondern Ausdruck eines faktischen Zwangsverhältnisses: entweder man akzeptiert sie vollständig – oder man verzichtet auf das Produkt. Es ist also weniger ein Zeichen freier Willensentscheidung als vielmehr ein Symptom asymmetrischer Machtverhältnisse zwischen Unternehmen und Konsumenten.
Der Vergleich mit „Nutzungsrechten“ bei Software ist juristisch korrekt, blendet aber gesellschaftliche Fragen aus: Was bedeutet es langfristig für Kultur, Archivierung und Eigentum, wenn wir in eine Welt abgleiten, in der erworbene Inhalte jederzeit durch ein Server-Shutdown oder AGB-Update entwertet werden können? Ist ein digitales Gut wirklich ein „Kauf“, wenn es jederzeit ohne Kompensation entzogen oder deaktiviert werden kann?
Das Thema „Backups“ ist deshalb auch kein albernes Feigenblatt. Es berührt den Kern der Debatte um digitale Erhaltung, Nutzerautonomie und den fairen Umgang mit kulturellen Gütern. Dass der Zugriff auf eigene Inhalte zunehmend von der Gnade zentralisierter Plattformen abhängt, stellt eine Herausforderung für digitale Nachhaltigkeit dar – und betrifft eben nicht nur Raubkopierer, sondern auch Historiker, Archivare, Entwickler und normale Nutzer.
Letztlich zeigt sich hier ein größerer Trend: Der Wandel vom physischen Eigentum zum lizenzierten Zugang schafft neue Abhängigkeiten – und birgt das Risiko, dass der Konsument dauerhaft zum bloßen Nutzer im Machtbereich großer Konzerne degradiert wird. Das muss nicht zwangsläufig illegal sein – aber die Tatsache, dass es legal ist, macht es nicht automatisch legitim oder gesellschaftlich wünschenswert.
Der Gong zur nächsten Runde:
Today we bring you firmware 1.2.1 with:
- Improved logic to make MigFlash behave even more identical to game card
- Improved logic for MigFlash V1
- Improved support for trimmed roms
Interessant, dass MIGFlash damit indirekt einräumt, dass es Probleme gab, insbesondere auch mit getrimmten ROMs (die der hauseigene CardReader ausschließlich erzeugt hat).
Mal schauen, ob und wann die nächste Bannwelle kommt .