Kommentar von Interessiert … am 13.07.2017 06:51:
Vorab: ich bin weder „Donwnloader“, noch „Uploader“, noch „Autor“.
Die Diskussion finde ich allerdings in rechtlicher Hinsicht interessant.
Vielleicht sollte deutlicher zwischen der strafrechtlichen Komponente „Anzeige“ und der zivilrechtlichen Komponente „Abmahnung“ unterschieden werden.
Anzeigen kann erstmal jeder jeden wegem allem. Ob etwas (Verurteilung oder Strafbefehl) dabei rauskommt, bleibt regelmäßig abzuwarten (ein Strafverfahren wird in erster Linie, mit mehr oder weniger Enthusiasmus, von der zuständigen Staatsanwaltschaft betrieben).
Eine (zivilrechtliche) Abmahnung hingegen wird vom Rechtsinhaber (hier: Autor) gegen den vorgeblichen Rechteverletzer (hier: Downloader) betrieben.
Inwieweit eine Abmahnung gegen „Downloader“ erfolgreich ist (vgl. die diversen bereits aufgeführten Argumente) wird sich zeigen.
Ist sie aber nicht erfolgreich, bleibt der Abmahner aber auf den Kosten sitzen.
Das mag im Einzelfall noch finanziell tragbar sein. Bei mehreren „erfolglosen“ Abmahnungen können sich die Kosten aber ganz schön summieren (zumal nach der dritten Abmahnung wohl jede Rechtsschutzversicherung einen evtl. bestehenden Vertrag kündigen wird).
Richtig spannend wird es, wenn sich ein evtl. ebenfalls rechtsschutzversicherter „Downloader“ mit Händen und Füßen gegen die Abmahnung wehrt, das Verfahren streitig wird (d.h. vor Gericht geht) und er (zumindest teilweise) obsiegt.
Der Abmahner hat dann die (anteiligen) Kosten zu tragen (der Verlierer zahlt). Das kann sich, vor allem wenn Gutachten erforderlich waren, richtig summieren. Passiert das mehrmals (es soll ja nicht nur ein „Downloader“ angegriffen werden, sondern viele davon), kann m.E. die finanzielle Existenz des Abmahners bedroht sein (Große Verlage werden wohl eine entsprechend große „Kriegskasse“ haben, Self-Publisher wohl eher weniger).
Abmahnungen lohnen sich für den Abmahner in erster Linie dann, wenn eine große Zahl standardisierte Schreiben versandt werden und etliche der Abgemahnten die beigefügte Unterlassungserklärung ohne großen Wiederstand unterschrieben und die Abmahnkosten überweisen,
Zieht aber jede Abmahnung einen zähen, teuren rechtlichen „Häuserkampf“ mit dem (rechtsschutzversicherten) Abgemahnten und dessen Anwalt nach sich, dann lohnt sich der Spass m.E. für den Abmahnanwalt nicht mehr (zumal der Gesetzgeber mittlerweile diverse „Brandmauern“ gegen übermotoviertes Abmahnen installiert hat).
Gleiches gilt, in Variationen, noch mehr bei zivilrechtlichen Schadenersatzklagen.
Daher m.E. :
- Ruhe bewahren, abwarten
- ggf. (falls nervös) Rechtsschutz überprüfen / Rechtsschutz aufrüsten
- falls Abmahnung/Klage kommt und Rechtsschutz besteht, sich möglichst massiv gegen die Abmahnungen/Klagen wehren (hierzu wird man allerdings als Laie wohl einen Anwalt benötigen, sonst kanns ins Auge gehen).