Nach der Schließung von LuL.to: Selbstpublisher erstatten Strafanzeige gegen die Nutzer

Kommentare zu folgendem Beitrag: Selfpublisher erstatten Strafanzeige gegen die Nutzer von LUL.to

Kommentar von Kunstsoldat am 12.07.2017 15:01:
Um vielleicht schon mal ein bisschen Luft rauszunehmen, bevor hier jemand kommt der meint die Autoren wollen „Blut sehen“, hier noch ein wichtiger Satz von Herrn Winterling:

„aber eine Klage gegen die Betreiber selbst ist höchstwahrscheinlich. Bei den einzelnen Nutzern werden wir jeden Fall ansehen und individuell entscheiden.“

Kommentar von Ichbins am 12.07.2017 16:10:
„Abmahnkosten 2.250€“ - was für KOSTEN? Sorry, aber WUCHER ist WUCHER. Die KOSTEN die der Anwalt fürs TIPPEN EINES BRIEFES verlangt 2250€? 1 Cent Papier, x Cent Porto, 10Cent der Umschlag, 2 Cent Druckerkosten, … also großzügig gerechnet 1 € an UNKOSTEN. Zudem wurden Abmahnungen ja auch knapp 150€ BEGRENZT!

Kommentar von Myra Çakan am 12.07.2017 16:14:
Dieses Zitat stammt nicht von Herrn Rechtsanwalt Winterling sondern von mir. Es wurde deutlich von den Interviewantworten abgesetzt, denen einen Initial vorangestellt wurde und die außerdem „kursiv“ gesetzt sind.

„Bei 15 Romance-Autoren, die ja recht fleißige Arbeiter sind, kann man vermutlich von mindestens 10 Veröffentlichungen pro Autor ausgehen. Das könnte dann z.B. so aussehen: Schadenersatz 375 € plus Abmahnkosten 2.250 €.“ Weiterhin gab er zu bedenken, dass „die meisten Self-Publisher, die in diesem Genre schreiben, ihre Romane zum Verkaufsstart für mehrere Tage oder sogar Wochen für 99 Cent anbieten. [Man] hätte die kompletten E-Books für 148,50 legal erwerben könnten.“

Kommentar von blurredmind am 12.07.2017 16:16:
Von mir aus können die Autoren so viele Strafanzeigen stellen, wie sie möchten. Die Aussichten, die User zu identifizieren erscheinen mir zu gering, als dass sich das in irgendeiner Weise finanziell für die Selfpublisher lohnt.

Kommentar von blurredmind am 12.07.2017 16:20:
Meines Erachten nach sind die Strafanzeigen hier vergebene Liebesmüh. Ein Großteil der User wird nicht zu identifizieren sein und fraglich ist dann, ob die identifizierten User eines der Bücher der Self-Publisher heruntergeladen haben. Die einzigen Nutznießer dieser Angelegenheit werden die Anwälte sein.
Weiterhin ist mir schleierhaft, wie sich die ungewöhnlich hohen Abmahnkosten berechnen, die Summe scheint mir etwas aus der Luft gegriffen.

Kommentar von Foxkovsky am 12.07.2017 16:23:
Ist doch auch alles wieder so unsinnig. Zunächst zahlen auch viele Downloader für die OneClickHoster. Also ist es nicht sooo besonders, dass hier Geld ausgegeben wurde.

Ich habe bei lul auch gezielt Bücher gesucht, die ich schon in Papierform hatte, da hab ich dann die alten Schinken weggewiorfen. Gleiches galt für Zeitschriften, auf die ich zumindest unbeschränkten Zugriff habe (via. readly bspw.) Andere Bücher habe ich aus reiner Sammelwut geladen und nie wieder angesehen. Einige, wenige habe ich gelesen, und davon nicht wenige nachträglich bei Amazon gekauft, weil sie gut waren und ich dem Autor dafür sein Geld geben wollte.
Bücher, die bei amazon 99 Cent kosten habe ich dann eh lieber direkt bei amazon gekauft. Andere dann auf leanpub oder o’reilly, wenn es um Fachliteratur ging. Manchmal habe ich diese Bücher erst auf illegalen Plattformen gefunden, fand sie gut und hab dann nachträglich die aktuelle Version mit Updates gekauft.

Würde ich jetzt auch nur ein Buch mehr kaufen als zuvor? Nein. Ich zahle eine Video-Flat, eine Musik-Flat, eine Zeitschriften-Flat, hier und da ein Digi-Abo für ne Tageszeitung. Kindle Unlimitted hatte ich eine Zeitlang, aber da ich die meisten Bücher dort eh nicht lese, reicht mir jetzt die Prime-Reading-Flat und sonst benutze ich seit Jahren Readfy. Bei 99% der Bücher war der Grund des Downloads: kostet ja fast nichts, und vielleicht will ich es irgendwann mal ansehen. Ein eBook für 10€ kaufen unter dem Vorsatz - wer weiß, vielleicht mal in 3 Jahren lesen - würde ich nie.

Vor dem ganzen digital Downloadkrams habe ich viele Bücher als Mängelexemplare für 1€ gekauft. Das ist auch für die meisten eBooks meine Schmerzgrenze. Ansonsten habe ich aber auch bei Amazon an die 5000 eBooks legal „erworben“ meist halt irgendwelche 0-500 Cent Angebote. Vermutlich sind da auch schon die meisten lul Bücher mit drin.

Ich finde für eBooks taugt das Flat-Modell nicht richtig, entweder so, wie jetzt beim Prime-Reading als Paket mit anderen Sachen oder - Buch kostenlos und dann wird nach Erreichen einer bestimmten Seitenzahl abgrechnet, wenn der Preis in einem vertretbaren Rahmen bleibt.

Am Ende gebe ich pro Jahr vermutlich mehr für Bücher und Zeitungen/schriften aus, als der Durchschnitt. Aber naja, wenn ich erwischt werde ist das halt so. Geht das Geld halt nicht mehr in legale Angebote, kann man ja fast alles monatlich kündigen.

Kommentar von KalleSauermann am 12.07.2017 17:52:
Als Schreiber wissenschaftlicher Veröffentlichungen weiß ich sehr wohl, welcher Aufwand und welches Herzblut in solchen Arbeiten stecken. Daher kann ich auch durchaus den Ärger motivierter Autorinnen und Autoren über Piratenplattformen verstehen. Ich begrüße es demzufolge sehr, dass diesem Anbieter nunmehr der Garaus gemacht wurde. Weitere müssen folgen. Dies sind für mich ganz besonders in diesem Fall die eigentlichen Täter, denen die entsprechenden Folgen ohne Einschränkung zur Last gelegt werden müssen.
Hinsichtlich der Nutzerinnen und Nutzer möchte ich vor einer überzogenen Verfolgung im Sinne einer Jagd warnen. Einerseits wäre ich wesentlich beruhigter, wenn die CyberCrime-Verfolgungsbehörden ihre Motivation und Ressourcen in deutlich wichtigere Maßnahmen stecken würden (z.B. Darknetermittlungen in den dunkelsten Abgründen menschlichen Verhaltens). Andererseits bin ich überzeugt davon, dass viele Nutzerinnen und Nutzer von lul.to bereits jetzt durch die bekanntgewordene Schließung und damit verbundene Diskussionen „auf heißen Kohlen sitzen“ und demzufolge automatisch einer erzieherischen Maßnahme unterzogen werden. Desweiteren halte ich diesen speziellen Fall für kritisch, da es vermutlich viele Käuferinnen und Käufer geben wird, die nicht aus kriminellen, sondern eher naiven und vielleicht auch dummen Beweggründen gehandelt haben. Dies zum Teil auch in der ebenfalls naiven Annahme eines nicht illegalen Erwerbes. Natürlich schützt dies nicht vor Strafe. Aber eine Kriminalisierung oder überzogene monetäre Bestrafung würde meiner Ansicht nach hier den Rahmen sprengen und auch den Maßstabsvergleich zu anderen Delikten zu arg strapazieren. Vielmehr sollte hier eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit mit der Darstellung möglicher Folgen ausreichen und bei den Anbietern der volle Arm des Gesetzes zuschlagen.

Kommentar von Talysin am 12.07.2017 18:24:
Und die Moral von der Geschicht - Lad dir keinen Schmodder nicht!

Kommentar von Siggi am 12.07.2017 21:10:
„Blut sehen“ vielleicht nicht, aber sie sollten sich gut überlegen ob wirklich auch die Kunden belangt werden sollen. Wer würde denn einen Autor lesen von dem man verklagt wurde? Man hat da ja wohl die Hoffnung die Leser würden ihren „Stoff“ jetzt wieder kaufen.

Kommentar von Autorin A am 12.07.2017 21:23:
@Ichbins: ein bisschen Strafe muss sein. Deshalb wohl der Wucher. Und die „Nebenkosten“ von Anwälten sind eben hoch.
Warum warten wir nicht mal alle die Auswertungen ab, anstatt schon vorher zu sagen, was sich lohnt?

Kommentar von Noch.ein.Autor am 12.07.2017 22:07:
Gegenfrage, lieber Siggi, glaubst du ernsthaft, dass sich Downloader künftig besinnen und uns keinen weiteren Schaden zufügen, indem sie unsere Bücher illegal herunterladen, wenn es niemals schmerzhafte Konsequenzen hat?

Im Grunde, haben wir keine echte Wahl. Entweder gibt es in Fällen, in denen wir die Downloader identifizieren können, Konsequenzen für diese. Oder alles wird uns weiter einen Großteil unserer Einnahmen kosten.

Es gibt längst Flatrates, es gibt genug günstige eBooks und ständig Sonderaktionen, dennoch werden wir beklaut, dass es richtig, richtig wehtut.

Eine Kollegin hat es in einem anderen Beitrag geschildert. Unsere Bücher müssen am Start die Umsätze einfahren, mit denen wir die Kosten wieder reinholen und überleben bis zur nächsten Veröffentlichung. Tun sie das nicht, weil sie wenige Stunden nach VE auf Piratenportalen immer wieder hochgeladen werden, fallen sie sofort ins Bodenlose. Es ist ein Kampf gegen Windmühlen, wenn wir nicht endlich mal aufzeigen, dass Urheberechtsverletzungen sehr teuer werden können für jeden.

Wir sind nicht so naiv zu glauben, dass wir Piraterie komplett aushebeln können, aber vielleicht können wir einen großen Teil von Lesern, die nicht schon komplett übergewechselt sind auf die illegale Schiene, überzeugen, dass sich Diebstahl nicht auszahlt!

Darum geht es uns.

Die Strafanzeige ist ein erster konkreter Schritt. Inwieweit wir abmahnen, hängt von jedem ermittelbaren Einzelfall ab. Aber keinen abmahnen, wäre ein Freibrief, so weiterzumachen.

Das wiederum ist keine Option!

Kommentar von Sebastian am 12.07.2017 22:16:
Mensch, hab gerade aufgeräumt und ein Buch aus dem Jahre 2001 von Ihnen gefunden. Was steht hinten auf dem Cover „Diese Frau schreibt Trends“. Danke für die tollen Geschichten, und noch viele weitere die da kommen.

Nicht alle die hier sich hier äußern, sind Buch Piraten.

Kommentar von Autorin A am 12.07.2017 22:34:
Am allerliebsten sind mir ja die Downloader, die bei lul.to für meine kostenfreien, im Netz frei verfügbaren Titel gezahlt haben. Romane, die in allen Shops als Geschenk an die Leser dauerhaft für 0,00 Euro zu haben sind, waren auf lul.to kostenpflichtig. Sollte da jemand festgestellt werden bei den Ermittlungen, der die geladen hat auf lul, dann mahne ich die arme Sau nicht ab. Der ist mit seiner Dummheit schon genug bestraft. lach schönen Abend noch.

Kommentar von einervon36 am 12.07.2017 22:55:
„erzieherischen Maßnahme“ müssen weh tun, sonst wirken sie nicht. Das sieht man doch deutlich an den zynischen Kommentaren. Von Unrechtsbewusstsein keine Spur.

Kommentar von Michael am 12.07.2017 23:00:
Hat wohl mehrere Gründe:

  • Der Aufwand die User zu ermitteln. Und wenn ein RA nen Stundensatz von 150,00 Euro hat, kommen da schnell 10 Stunden zusammen.
  • Wenn ein User von 10 verschiedenen Autoren runtergeladen hat, kosten 10 Abmahnungen 1500 Euro (10x 150)

Ich glaube es werden sehr viele User zu identifizieren sein. Manche werden einfach ihre Spam-Adresse benutzen (z.B. meinespamadresse@gmx.de) und darüber dann identifizierbar sein (wenn sie nicht sogar ihre echte E-Mail benutzt haben). Einfach den nächsten Login protokollieren.

Dann werden auch sehr wenige User einen VPN benutzen, wir reden ja nicht von gewieften Uploadern, die genau wissen was sie tun und wie sie nur schwer entdeckt werden können. D.h. viele waren mit ihrer echten IP auf der Seite, über die dann zumindest der Anschlussinhaber ermittelt werden kann. Wobei es dann vermutlich schwierig wird, wenn mehrere Personen den Anschluss nutzen.

Kommentar von istmeiner am 13.07.2017 01:41:
2000 Euro Abmahngebühr? Hört sich für mich eher so an als versuchen da ein paar dem Literaturbetrieb doch eher unbekanntere Schreiber auf diese Art ihren Kontostand aufzubessern. Mein Rat, nehmt 50 Euro pro Nase und pokert nicht zu hoch. Es könnte sich sonst negativ auf eure zukünftigen Verkäufe auswirken. Man stelle sich vor das Einer der Robin Hoods aus der dunklen Ecke des Netzes sowas hier zu lesen bekommt. Der piratisiert euch dann in der Zukunft absichtlich nur wegen solcher 2000 Euro Abmahnungen. Soll alles schon vorgekommen sein. Gier ist gefährlich für ALLE Seiten.

Kommentar von KalleSauermann am 13.07.2017 04:35:
Eine sehr präzise und aufrichtige Beschreibung der Motivation zur lul.to-Nutzung, die vermutlich auf einen Großteil der ominösen 30.000 zutreffen und sich lediglich in Mengen unterscheiden wird.

Kommentar von KalleSauermann am 13.07.2017 04:53:
Ja, ich verstehe Ihren Ärger und wiederhole, dass ich großen Respekt vor Ihrer Arbeit und der anderen Autorinnen und Autoren habe. Umso mehr begrüße ich Ihre Bereitschaft, nach Einzelfällen vorzugehen und individualisiert zu bewerten. Haben Sie aber bitte auch Vertrauen in die Einsichtsfähigkeit von Menschen, ohne erst das Instrument der Strafe anwenden zu müssen. Auch wenn dies nicht für alle gilt, glaube ich schon, dass dieser lul.to-Fall ein großes Potenzial für Prävention und strategische Neuausrichtung dieses Sektors bietet. Dieses wird aber bislang außerhalb entsprechender Spezialforen nicht genutzt. Die Möglichkeit ist aber auch in einem laufenden Strafverfahren durchaus gegeben. Ich wünsche mir zwar keine politisch übertriebene Diskussion a la G20, aber zumindest eine breitere Veröffentlichung und Thematisierung für die Allgemeinheit. Hierin sollte investiert werden, und nicht in die versteckte Kriminalisierung und überzogene monetäre Bestrafung (nichts anderes ist eine Abmahnung) der Nutzerinnen und Nutzer. Dies hat nie zu einem gesellschaftlichen Wandel und Umdenken, sondern eigentlich immer nur zur Verschärfung geführt. Also, … alter Grundsatz: Prävention vor Repression!

Kommentar von eine Leserin am 13.07.2017 06:12:
Ganz genau so ist es auch bei mir!
Gute Bücher kaufe ich liebend gern, aber es gibt einfach so viele, die sich irgendwie ganz gut anlassen und die ich dann überhaupt nicht mag. Dafür möchte ich einfach nicht so viel Geld ausgeben.
Wenn ich einen Autor und sein Werk schätze, zahle ich natürlich dafür, das ist für mich selbstverständlich.