Kommentare zu folgendem Beitrag: Nach Cannabis-Sicherstellung: Bürger fordert ein Kilo der beschlagnahmten Pflanzen
Manchmal kann vlt akzeptiert werden, dasselbe bei Shore usw der Tagesbedarf für eigenkonsum.
25g darf man haben? warum hat die polizei ihm dann nicht gesagt das ein kilo zwar zuviel ist, aber er könne 25g haben? wenn das gewicht die einzige beschränkung ist die einem da einfällt wär es doch legal dies so zu tun. aber warscheinlich hat das aus sicht des polizisten zu wenig mit drangsalieren von bürgern zu tun und da hat man ja keine lust zu wenn man nicht mal jemanden schikanieren darf.
Auf deinem profilfoto sind titten zu sehen, bitte zensieren da das neue moslem deutschland eine verifizierung vom alter bezüglich porno und nacktheit vorsieht
ich habe es zwar nicht erwähnt aber was der islam möchte ist mir komplett egal! wie kommste auf so einen trollpost?
Es gibt keinen besseren Ort, um die Blüten zu trocknen, als eine klimatisierte Aservatenkammer.
Weil der Handel und Weitergabe nachwievor illegal ist ohne notwendige Lizenz, auch bei nur 25g.
Und die Polizei hat nun einmal keine Lizenz dafür also würden sie sich so selber straffällig machen.
Bleibe beim Thema oder akzeptiere bitte, dass ich deine weiteren OT-Postings kommentarlos lösche.
oh man, irgendwie auch sehr geil. der staat erzählt das gras legal ist. aber dann merkt man das es irgendwie doch illegal ist, lol.
ich finde das ziemlich verwirrend. wobei ich natürlich sehr wohl ein argument hätte für die polizei. sie kann es nämlich deshalb nicht weggeben weil sie ja nicht sicherstellen kann das es sauber und einwandfrei ist. ist dies nicht der fall würde sie massiv die gesundheit desjenigen gefährden der es konsumiert. letztlich eines der hauptargumente für die legalisierung.
Tja, Alkohol war auch einst verboten. Und, was hat es gebracht?
Koks bis ins 19. Jahrhundert erlaubt und Cannabis bis Mitter der 50er auch legal. Alkohol mit Ausnahme der Prohibition eigentlich nie, maximal im arabischen Raum. Alkohol mindestens seit dem vierten Jahrhundert in Europa nicht mehr, da die Klöster Bier gebraut hatten
Naja…der reine Besitz und der Handel (die Weitergabe) waren aber schon immer zwei verschiedene Paar Schuhe.
jo und nu erklär mal wie die allgemeinheit an gras kommen soll wenn der handel verboten ist. das ist definitiv nicht zuende gedacht. wobei die ja gesagt haben das es maximal die hälfte der idee ist die da bei rum gekommen ist. insofern ist es nicht verwunderlich das es komplett murks ist.
Der Anbau und die Weitergabe von Cannabis sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 7 Konsumcannabisgesetz (KCanG) grundsätzlich verboten.
Von dem verbotenen Umgang mit Cannabis sind gem. § 2 Abs. 3 KCanG für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausgenommen
- der Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken (erlaubnispflichtig),
- der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis (in der seit mindestens sechs Monaten bewohnten Wohnung sind bis zu 50 Gramm erlaubt),
- der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen (in der seit mindestens sechs Monaten bewohnten Wohnung) und
- der gemeinschaftliche Eigenanbau, die Weitergabe und Entgegennahme von Cannabis in Anbauvereinigungen, die eine Erlaubnis erhalten haben.
Seit dem 1. Juli 2024 können Anbauvereinigungen genehmigt werden.
Verstöße gegen die Regelungen sind gem. §§ 34-36 KCanG straf- bzw. bußgeldbewehrt.
Alles weitere ist noch genauso eine Straftat, wie die ganzen Jahre zuvor auch!