Kommentare zu folgendem Beitrag: Movie4k.to: Google als Helfershelfer illegaler Streamingportale?
Kommentar von Richard Meier:
Dass solche Streams auf Google-Servern ausgelagert werden ist bereits ein weit verbreitetes Phänomen.
Auf Seiten wie rainierland.com, rainiertamayo.com oder g2g.fm wurde sogar das Design des Players (YouTube-Player) beibehalten. Die Streams liegen auf Google-Drive-Konten oft in HD-Qualität vor und werden normalerweise um Untertitel erweitert.
Kommentar von Bamelino:
Bitte einmal um ne kurze Antwort: ist g2g.fm ebenfalls illegal in Deutschland? bin etwas verwirrt.
vielen dank!
Kommentar von Lars Sobiraj:
Das Portal kannte ich noch gar nicht, interessant. g2g.fm gehört zur gleichen Kategorie wie movie4k oder kinox.to. Der Betrieb ist strafbar, für die Besucher sind bisher noch keine zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen ausgesprochen worden. Noch gibt es in Deutschland keine richterliche Entscheidung dazu.
Kommentar von bamelino:
danke!
es hieß früher anders…
also Serie anschauen bringt keine Abmahnung wie ich verstanden habe. (?)
Kommentar von Lars Sobiraj:
Einerseits darf ich keine Rechtsberatung durchführen, weil ich kein Rechtsanwalt bin. Andererseits wäre eine Abmahnung möglich, sie lohnt sich aber nicht. Warum? Ganz einfach. Beim Streaming findet (wenn überhaupt) nur ein Download und kein Upload statt. Bei regulären Filesharing-Abmahnungen ist der Streitwert so hoch, weil jeder Tauschpartner das Werk auch vielen anderen Computern hochgeladen hat. Beim einmaligen Download wäre der Gegenstandswert nur der einer Kinokarte oder einer DVD etc. Auch Downloads von Filehostern könnten abgemahnt werden. Das macht aber keiner, weil es sich für die Anwälte nicht finanziell lohnen würde.