https://www.lawblog.de/archives/2013/06/28/sexuelle-vorgnge-in-primitiver-weise/
https://openjur.de/u/635481.html
Das Landgericht München I versetzt der Pornobranche einen Nagelstich. Nach Auffassung der Richter genießt reine Pornografie keinen urheberrechtlichen Schutz.