Meine Erfahrung mit der Polizei

Du bist Beschuldigter oder Zeuge?

Was kann man Dir denn überhaupt nachweisen? Niemand kann Dich dazu zwingen, Dich selbst zu verraten.

Ich würde es gnorieren, egal was du erzählst, es ändert nichts daran, ob sie thc in deinem blut finden, alles was du da aussagst wird in der regel gegen dich benutzt.

Eine Vorladung ist nichts weiter als eine Einladung, der man nicht nachkommen muss. So einfach ist das. Und ja, die sammeln keine Indizien/Beweise für, sondern stets gegen Dich, da beißt die Maus keinen Faden ab.

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SO siehts nämlich aus!! Was du da bekommen hast, ist einfach die Standard-Prozedur…gibt viele Leutz, die sich dabei mit unvorsichtigen Äußerungen noch tiefer ans Messer liefern, als eigentlich schon fakt war!
Das ist eine komplett freiwillige Sache, ob du den Anhörungsbogen ausfüllst oder nicht. Wenn du noch zusätzlich eine Vorladung bekommen hast, kannst du die auch einfach vergessen (z.B. in dem du dich massiv bekiffst, oder so!)…auch freiwillig. Die wollen nur, dass du nervös wirst und dich hinreißen lässt.
Nervös kanst du werden, wenn die Laborergebnisse inkl. der Owi-Anzeige per Einschreiben bei dir im Briefkasten liegen…

Mit GANZ VIEEELL GLÜCK, könntest du noch darauf hoffen → Grundsätzlich verjähren Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr innerhalb von drei Monaten, § 26 Abs. 3 StVG. Wenn bereits ein Bußgeldbescheid ergangen ist beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate. :wink:

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Und was passiert wenn ich die Vorladungen und den Brief den ich bekommen habe ignoriere?

Nichts, die Strafe wird eh am Blutergebnis hängen. Wenn du höflich sein willst kannst da anrufen und die Vernehmung ablehnen.

Also wird im laufe der Zeit noch Post kommen mit den Blutergebnissen etc.?

Du wirst einen Bußgeld Bescheid und einen Brief wegen Probezeit bekommen, es sei denn es wird eingestellt. Da wird keine Gerichtsverhandlung deswegen eröffnet… sei froh, dann würde es richtig teuer werden. Das Bußgeld kannst auch in Raten zahlen, wenn du Mittellos bist.

Und jetzt nochmal zum Mitschreiben:

  • Egal, wieviel die beim Bluttest an THC finden, es reicht IMMER für den A-Verstoß
    (A-Verstoß = Drogen) - Fakt! siehe Bußgeldkatalog 2023

  • Probezeit + A-Verstoß = Bußgeld 500€ plus 1 Monat Fahrverbot

  • Probezeit + A-Verstoß = Nachschulung (Nachschulung wird durch eine Fahrschule durchgeführt)

  • Je nach Fahrschule kostet dich diese Schulung zwischen 300€ - 500€ (unabhängig vom Bußgeld)

  • Kannst du die Schulung nicht bezahlen, dann fährst du auch nicht mehr weiter nach dem offiziellen Fahrverbot - Fakt!

  • Wenn du die Nachschulung nicht machst, ist das mit einer nicht bestandenen Führerscheinprüfung gleichzusetzen !!! Solltest du während dieser Zeit trotzdem mit dem Auto fahren und erwischt werden, brauchst du dir die nächsten 5 Jahre keinerlei Gedanlen mehr zu deinem Lappen machen - Parallel würde auch das Bußgeld von 500€ auf mind. 1500€ steigen !!!

Diese ganzen Punkte sind reine Fakten, die dich in den nächsten Wochen treffen werden (ohne wenn und aber - nicht verhandelbar). Ich habe mir diese Punkte schließlich nicht aus den Rippen geschnitten! Das ist nunmal das, was der deutsche Bußgeldkatalog für DIESEN FALL vorsieht. Da gibt es auch keine Abweichungen von!

Ich provezeie jetzt mal, wenn der Bluttest über den erwähnten THC-Gehalt von über 1ng/ml Blut als Grenzwert liegt, kannst du dich zu 95% schon mal auf eine MPU vorbereiten (Eine MPU und die Vorbereitung kostet noch viel mehr, als nur so eine Nachschulung - nur zur Info!)

Ich hab jetzt eine Vorladung bekommen.
Muss ich dahin? Und was passiert, wenn ich das ignoriere, stehen die dann irgendwann hier vor meiner Tür?
Ich würde mir jetzt theoretisch nen Anwalt suchen, aber ich habe keine finanziellen Mittel dazu.

Bei solch einer Vorladung, handelt es sich um eine Einladung. Würdest du dich gezwungen fühlen bei einer anderen Einladung? Eher wohl nicht!
Zu einer polizeilichen Vorladung muss auch parallel entweder eine gedruckte Rechtsbehelfsbelehrung dabei sein oder zumindest eine Quelle (oder auch Link), wo du diese vorher einsehen kannst !!! Ohne dem ist die ganze Vorladung juristisch schon ungültig!

In 99,9% ist sowas aber dabei. Darin steht extra, was dir nach deutschem (Zeugen)Recht zusteht und was nicht.

Wenn es sich um eine Vorladung nach den Gesetzen des Ordnungswidrigkeitsrecht handelt, wird da drin stehen, dass dies eine freiwillige Sache ist, die man dir bei Verweigerung nicht negativ in deinem Fall auslegen kann!! Das muss die Behörde dann völlig neutral behandeln!!

Warum sollten die vor deiner Türe erscheinen? Wenn die so etwas wie eine Durchsuchung vor hätten, würden die dir keine Vorladung im Vorfeld schicken, um dich zu warnen!!! :wink:

Behandel einfach die OWi mit Respekt, aber nicht mit Angst - gibt es wohl keinen Grund für…
Halte dir mal folgendes vor Augen:

  • Genauso, wie du in Reihenfolge z.B. mehrere Anträge und Dokumente bei einem Amt einreichen musst, um ein gewünschtes Ergebnis am Ende zu erhalten…

  • Genauso muss die Polizeibehörde sich an Verfahrensrichtlinien halten, die eine vorgegebene Reihenfolge von Massnahmen z.B. 1) der Anhörungsbogen und 2) die Vorladung im Polizeigestz vorschreiben!

  • Bei dir passiert grade nichts anderes, wie bei zig tausenden anderen Personen, die halt Mist beim Auto fahren gebaut haben. Selbst die mit ner roten Ampel sind da genauso dran, mit den gleichen Briefen, so wie du jetzt

Haben wir dir schon mehrmals beantwortet, bist du schwer von begriff ? :rofl: nein du musst da nicht hin !!