Meine Erfahrung mit der Polizei

Ich bin auch ziemlich gebrannt was Bullen angeht, ich hatte schon einige HD´s und oft mit den auf der Straße zu tun. Ich habe ja auch bis zur Urinprobe nichts gesagt und alles verweigert, die haben das total hinterhältig gemacht, die sprachen sich kurz darüber aus, dass der Test nur ganz leicht positiv sei und ich dann wohl gehen könnte, daraufhin meinte ich, ja ich habe gestern auch nur ganz wenig geraucht, ich wollte einfach schnell zum Arzttermin, aufeinmal meinten die dann, der Test sei positiv und der Amtsarzt wird nun kommen. Das mit dem rauchen hätte ich wohl besser nicht gesagt. Keine Ahnung was das für ein Psychospiel von denen war. Am Ende haben sie sich ja trotzdem blamiert, der Wert scheint so gering gewesen zu sein, dafür 3 Stunden son Aufriss.

Wie oben aber schon rauskam, wurde ich nicht gefragt diesen Rombergtest machen zu wollen, der wurde mir eher befohlen zu machen, nachdem mir ungefragt kurz in die Augen geleuchtet wurde, erst danach habe ich gegooglt, dass die den gar nicht machen dürfen, wenn keine Anzeichen vorliegen und auch nicht ohne meine Zustimmung in die Augen leuchten dürfen.

Hier nochmal was die Polizei darf und was nicht !!!

Die Polizei darf dennoch jederzeit die Identität eines Verdächtigen feststellen. Dafür muss man nicht unbedingt einen Personalausweis vorzeigen; jedes amtliche Dokument mit einem Bild sowie Name und Geburtsdatum (falls es Menschen mit dem selben Vor-und Zunamen gibt) reicht dafür völlig aus (also z.B. auch der Führerschein).

Hat man nichts dergleichen dabei, darf die Polizei verdächtige Personen festhalten, bis sie die Identität kennen, in jedem Fall aber nicht länger als zwölf Stunden. Die Beamten können somit z.B. mit der Verdächtigen Person zu deren Wohnung fahren, oder eine Erkennungsdienstliche Behandlung durchführen (siehe Absatz unten). Gleichzeitig darf der Verdächtige auch durchsucht werden.

Auch bei einer unverdächtigen Person hat die Polizei das Recht, die Identität zu erfahren, wenn dies von Bedeutung für die Aufklärung von Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten geboten ist, also von Zeugen, Geschädigten o.ä. Können diese sich nicht ausweisen, ist eine Durchsuchung gegen ihren Willen jedoch nicht zulässig, das Festhalten und die Erkennungsdienstliche Behandlung nur, wenn dies verhältnismäßig ist.

In jedem Falle muss die Polizei bei Beginn einer Identitätsfeststellung die Gründe bekannt geben. Ein Zeuge darf erfahren, worum es geht und gegen wen ermittelt wird (falls die polizeilichen Ermittlungen eine bestimmte Person betreffen), ein Verdächtiger, was er getan haben soll.

Anzumerken ist auch, dass allein das Ausbleiben dieser Begründung zu Beginn der Kontrolle diese unrechtmäßig macht. Somit muss man sich in diesem Falle auch nicht ausweisen.

Das darf die Polizei. Das darf sie nicht.

Wenn du zu Fuß unterwegs bist

Das darf die Polizei

Deine Identität feststellen: Das heißt, sie dürfen deinen Ausweis verlangen.

Das darf sie grundsätzlich nicht

dich durchsuchen!

außer mit Deiner Zustimmung

Achtung! Schweigen gilt als Zustimmung. Kündigt ein Polizist an, dich zu untersuchen, musst du ihm antworten, um deine Zustimmung zu verweigern. Antwortest du: „Nein, das lassen sie. Ich bin damit nicht einverstanden.“, darf er dich nicht durchsuchen.

Als Verdächtigen nach §102 StPO (Strafprozessordnung)

Hierfür musst du bereits einer Straftat verdächtigt werden. (Z.B. der Besitz von Drogen.) Zunächst einmal giltst du aber als Unverdächtiger. Verdächtiger bist du nur, wenn tatsächliche Anhaltspunkte oder Tatsachen vorliegen, dass du eine Straftat begangen hast. (Dass du z.B. rote Augen hast macht dich nicht zum Verdächtigen.)

als Unverdächtiger nach §103 StPO

als unverdächtige Person darf die Polizei dich nur durchsuchen, wenn Tatsachen vorliegen, dass dies wahrscheinlich zur Ergreifung eines Verdächtigen oder zur Spurensicherung beiträgt. Das wäre z.B. der Fall, wenn dir vor den Augen der Polizei der Tatgegenstand einer Straftat (die eine andere Person begangen hat) zugesteckt würde.

Möchte dich ein Polizist ohne deine Zustimmung und ohne dass die §§102, 103 StPO zutreffen, untersuchen, kannst du ihm erklären: „Das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §344 StGB der Verfolgung Unschuldiger strafbar.

Wenn du mit einem Fahrzeug unterwegs bist

Allgemeine Verkehrskontrolle nach §36 Absatz 5 StVO (Straßenverkehrsordnung):

Das darf die Polizei

  • dich auffordern anzuhalten und dein Fahrzeug zu verlassen
  • Ausweis, Führerschein und Fahrzeugschein verlangen
  • kontrollieren, ob Warndreieck und Verbandskasten vorhanden sind

Das darf sie grundsätzlich nicht

  • dein Fahrzeug durchsuchen
  • Rombergtest, die Klassiker: dir in den Augen rumleuchten, dir Anweisungen geben, auf einer Linie rumzulaufen oder deine Nase zu berühren.

Auch hier gilt wieder: Du kannst deine Zustimmung verweigern. (Schweigen gilt als Zustimmung.) Will dir ein Polizist in die Augen schauen und leuchten, kannst du ihm das untersagen:

„Nein, das ist kein Bestandteil einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach §36 Absatz 5 StVO. Dafür benötigen sie meine Zustimmung. Diese verweigere ich ihnen.“

Körperliche Untersuchung nach §81a StPO

Blutabnahme, Urin- und Schweißtest. Diese sind ein schwerer Eingriff in deine körperliche Unversehrtheit. Sie darf nur an einem Beschuldigten vorgenommen werden und bedarf in der Theorie der Zustimmung eines Richters. In der Praxis sieht es anders aus. Bei „Gefahr im Verzug“ kann ein Polizist ohne richterliche Zustimmung entscheiden, dich körperlich zu untersuchen. Gefahr im Verzug liegt vor, wenn es notwendig ist, dass ein Polizist unmittelbar reagiert, um z.B. später nachweisen zu können, dass du zu besagtem Zeitpunkt unter Alkoholeinfluss gestanden hast.

Auf jeden Fall müssen tatsächliche Hinweise vorliegen. (Auch hier reicht es nicht aus, dass du gerötete Augen hast. Wenn du nach Alkohol riechst ist dies jedoch ein ausreichender tatsächlicher Hinweis.)

Es gilt wieder: Du kannst deine Zustimmung verweigern: „Nein, das möchte ich nicht.“

Möchte ein Polizist eine der Maßnahmen einer körperlichen Untersuchung ohne deine Zustimmung durchführen, so kannst du noch einmal klarmachen: „Nein, das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §340 StGB der Körperverletzung im Amt strafbar.“

Ein Polizist darf dich nicht mit auf die Wache nehmen, nur weil du dich wenig kooperativ zeigst. Meint ein Polizist etwas anderes, so kannst du auch hier erklären: „Nein, das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §239 StGB der Freiheitsberaubung strafbar.“

Das darfst Du

  • **Aussagen verweigern!**Ein Polizist kann in einer informellen Befragung versuchen Dinge herauszufinden, die auf eine Straftat hinweisen. Dem kannst du entegegenwirken, indem du antwortest: „Hierzu mache ich keine Angaben.“Sagst du nichts, so kann auch nichts gegen dich verwendet werden. (Außerdem musst du Vorladungen der Polizei, sei es als Zeuge oder als Beschuldigter nicht nachkommen. Verpflichtend sind nur Vorladungen von Staatsanwaltschaft oder Gericht. Auf jeden Fall solltest du zuvor mit einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin sprechen)
  • den Dienstausweis eines Polizisten verlangen, um dir seine Daten aufzuschreiben
  • mit diesen Daten ggf. Strafanzeige und Strafantrag stellen. (Wichtig: Immer beides stellen, da manche Delikte nur auf Strafantrag hin verfolgt werden. Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall gestellt werden.) Du solltest sie nicht bei der Polizei, sondern bei der Staatsanwaltschaft stellen.

Das ist aber so nicht ganz richtig!

Wer in Deutschland das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss einen Personalausweis besitzen. Alternativ reicht auch ein Reisepass aus. Verstoßen Sie gegen diese Verpflichtung, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen. Idealerweise beantragen Sie Ihren Perso bereits einige Wochen vor Ihrem Geburtstag. Die Herstellung nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. So können Sie sicher sein, das Ausweisdokument rechtzeitig in den Händen zu halten.

Aus der Ausweispflicht ergibt sich aber keine Verpflichtung, das Dokument auch immer bei sich zu tragen. Eine allgemeine Mitführungspflicht gibt es nämlich nicht. Auch wenn der neue Personalausweis in jedes Portemonnaie passt. Haben Sie ihn mal vergessen, brauchen Sie nicht gleich nervös zu werden.

Im Idealfall ist ein neutraler Zeuge dabei. Also nicht Deine Ehefrau oder Dein Bruder. Deswegen soll man bei einer Durchsuchung ja auch einen Nachbarn dazu holen. Weil die sind immer mit mehreren Personen unterwegs und sprechen ihre Aussagen vor Gericht vorher ab. Alleine hat man keine Chance.

Gebranntes Kind, ich? Ja, auf der Straße nie, weil ich de facto dafür viel zu brav bin und auch brav aussehe. Aber die Tarnkappe hat mir halt die Bullen immer wieder hergeholt. :wink:

Hatte mein Beitrag noch editiert, du musst dich halt ausweisen, wenn du als Täter oder Zeuge wegen XYZ in Frage kommst, egal ob mit Krankenkarte oder Personalausweis. Irgendwas musst du halt dabei haben. Im Auto das selbe mit Fahrzeug Brief und Führerschein. Was meinste warum ich damals im Fall der Fälle trotz Graffiti Aktionen meinen Perso mit dabei hatte, wenn du dich nämlich im Falle eines Busts ohne etwas ausweisendes erwischen lässt rennen die gerne mal gleich mit dir in deine Bude… :smiley: und wer hat schon gerne die Polente zuhause, richtig, niemand.

https://www.youtube.com/embed/pzlGdV5RTYY

https://www.youtube.com/embed/ET9SNXpeORY

zwecks hausdurchsuchung soll diese tür übrigens ganz gut funktionieren… lol

Wo sie dann aber vor der geschlossenen Türe warten müssten, bis du ihnen den Ausweis vorzeigen kannst!! Vor der Türe natürlich! Das Argument „Gefahr im Verzug“ ist ja hier absolut nicht gegeben!

Sehr, sehr empfehlenswert ist folgendes Video. Ein Vortrag von Udo Vetter:

Sie haben das Recht zu schweigen!

Kurzweilig, lustig und gut verständlich auch für Laien!

Wer online lebt und arbeitet, tut dies unter den Augen der Strafverfolger. Der Vortrag schildert, wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren ablaufen. Er erklärt, wie man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft richtig verhält.

Beim Thema Graffiti kann das aber schnell so ausgelegt werden, nämlich dass du Farbe und Datenträger verschwinden lassen willst, wobei Farbe kein Beweis darstellt, aber Datenträger, Blackbook und ähnliches sehr wohl, da machen die schnell mal Gefahr im Vollzug, das selbe wenn die Gras aus deiner Wohnung riechen, da kommen die auch gerne rein, im Punkto Graffiti bin ich mir sogar sehr sicher dass die das dürfen, nachdem die dich erwischt haben.

Haltern/Herne. Einen Graffiti-Sprayer konnten Bahnmitarbeiter Donnerstag Nacht (21. November) auf einem Bahngelände in Haltern am See festhalten. Bundespolizisten durchsuchten seine Wohnung und stellten Beweismittel sicher.

Gegen 1 Uhr informierten Bahnmitarbeiter die Bundespolizei über einen Graffiti-Sprayer auf einem Bahngelände in Haltern am See. Nach Angaben der Mitarbeiter hatten diese den 36-jährigen Sprayer dabei beobachtet, wie dieser einen abgestellten Zug mit Lackfarbe besprüht haben soll. Als sie den Mann aus Herne ansprachen, soll dieser versucht haben zu flüchten, was die Bahnmitarbeiter jedoch verhindern konnten.Bundespolizisten nahmen den Mann fest. Im Anschluss wurde die Wohnung des 36-Jährigen durchsucht. Dort stellten Einsatzkräfte Datenträger und andere Beweismittel sicher.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Herner entlassen. Ob er für den entstandenen Sachschaden am Zug aufkommen muss, wird privatrechtlich geklärt werden müssen.
Die Bundespolizei leitete gegen den 36-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung ein. Zudem muss er mit einem Bußgeld wegen unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich rechnen.

https://www.lokalkompass.de/haltern/c-blaulicht/graffiti-sprayer-in-haltern-auf-frischer-tat-ertappt_a1255320

Das muss nicht immer passieren, dass die danach mit zu dir wollen, kommt wohl auf die Art des Graffitis an, ob du auf der Autobahn, im Gleisbett oder NUR an einem Block stehst und malst und wohl auf die Laune der Bullen…

Tipps von der Front gibt es auch hier:

https://www.youtube.com/embed/LeoZ81f4FVA

Der Rechtsanwalt Karsten Gulden im Gespräch mit Lars Sobiraj. Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung? Was darf die Polizei, was darf sie nicht? Stichwort Zufallsfund u.v.m.

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Jo das kenn ich schon. Aber die wichtigsten Regeln habe ich schon lange im Kopf.

Nichts sagen, Anwalt anrufen, Zeuge hinzu ziehen, nichts unterschreiben, nichts eingestehen, die beamten darauf hinweisen, dass sie nicht alles und jedes Zimmer durchsuchen dürfen ( Kinderzimmer zb, Untermieter, Arbeitszimmer des Partners ect pp ) Die Verhältnismäßigkeit muss stimmen.

Das wäre aber auch eine völlig andere Ausgangssituation, als wenn du nur deinen Perso nicht dabei hast bei einer Routine-Kontrolle und sie deshalb mit zu dir kommen, weil du um die Ecke quasi wohnst!
Wenn du auf frischer Tat ertappt wirst oder die Bude wirklich so sehr nach Gras stinkt, wäre ja zumindest ein begründeter Anfangsverdacht gegeben, um mal reinzuschauen. :wink:

Ich schrieb ja oben im falle eines busts auf graffiti bezogen, nicht auf eine normale kontrolle :slight_smile:

Grüsse, wie ist das bei dir abgelaufen? Gabs Post von der Kripo oder ähnliches?
Ich wurde nämlich letztens die Nacht halb 2 rausgezogen und musste Drogentest machen. Hatte mit Freunden was geraucht und als alle weg waren musste ich sie nach Hause bringen…
Ich warte seit zwei Wochen auf das Blut ergebnis, ich sitze quasi auf glühenden Kohlen. Bin noch in der Probezeit. Mein Onkel hatte damals wegen weed ne Hausdurchsuchung, aber als die nichts fanden wurde das Verfahren eingestellt.
Haben die bei dir irgendwie angefangen zu ermitteln? Wie du ran gekommen bist pi pa po?
Weil ich hoffe dass die bei mir gar nicht erst so weit gehen weil ich A, dennoch, sogar laut Polizisten, gefahren bin wie ein Profi und B war keine Sau unterwegs, hätte niemanden gefährden können mitten in der Nacht aufm Dorf.

Wäre toll wenn du mir bisschen input geben könntest wie das bei dir Ablief, damit ich mich Seelisch und Moralisch darauf vorbereiten kann. Die Abstinenz killt mich nämlich, ich rauche weil ich seit Kind an Neurologische Probleme mit Migräne habe, ….und depressionen.

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Unterschieden wird zwischen schwerwiegenden Verstößen (Kategorie A ) und weniger schwerwiegenden Verstößen (Kategorie B ). Die Fahrerlaubnisbehörde verhängt ein Aufbauseminar, wenn Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit begehen.
In der Probezeit wird das Fahren unter Drogeneinfluss immer als sogenannter A-Verstoß geahndet. Bei einem erstmaligen Vergehen erfolgt eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre sowie eine kostenpflichtige Teilnahme an einem Aufbauseminar (zwischen 300 - 500 Euro, je nach Fahrschule).
Unterm Strich wird dich dieses Vergehen insgesamt zwischen 800 - 1000 Euro kosten plus Fahrverbot etc. Das aber auch nur, wenn keine Gefährdung mit im Spiel ist!

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Wurde eingestellt, war im blut nichts nachzuweisen. Für eine Hausdurchsuchung und co haben die keine rechtliche Handhabe, wenn sie nichts bei dir gefunden haben, erst recht nicht…

Bei dir wurde im Blut nichts nachgewiesen? Obwohl du vorher mehrmals gekifft hast?

Jo aber super geringe mengen, alle paar tage nen 0,3 joint.

Oof Glück gehabt! Ich rauche zwar auch nicht mehr, aber dafür regelmässiger, ich komme safe nicht so gut davon :confused:
Geld für einen Anwalt habe ich auch nicht….ich hoffe ich bekomme nur einen Monat Fahrverbot.
Danke dir für deine Antwort

In der regel 500 euro strafe und ein Monat lappen weg, da aber probezeit , siehe was VIP schrieb.

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@Matton …schaue dir einfach mal meinen letzten Post an. Der ist original aus dem Bußgeldkatalog (aktualisiert 23.02.2023)

Zu deiner Aussage hier:

Was dir dort die Streifenheinis erzählt haben, kannst du getrost vergessen, weil die auf die weiteren Maßnahmen so gut, wie keinerlei Einfluss mehr haben!! Für alles weitere ist dann erstmal die Führerscheinbehörde zuständig (Staatsanwaltschaft bei echter Straftat, z.B. Unfall usw.). Die waren nun mal nicht vor Ort dabei und entscheiden nach Sachlage bzw. Aktenlage!
Wenn deine Blutanalyse den THC-Gehalt von über 1ng/ml Blut als Grenzwert ergibt, geht man von einer Fahrtauglichkeit beeinflussende Wirkung aus, was die oben genannten Sanktionen schnell mal übersteigen kann! Die oben genannten Strafen und Sanktionen erwarten dich auf alle Fälle, bei irgend einem Nachweis von THC in der Probezeit…!!

Ich hab jetzt Post bekommen, habe aber überhaupt keine Ahnung was die wollen oder was ich jetzt machen soll. Mir wird Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Ich habe eine Schriftliche Äusserung bekommen die ich ausfüllen soll. Es steht zwar da, dass ich mich nicht äussern muss, aber was passiert wenn ich das nicht mache steht auch nirgends. Kann mir wer sagen was ratsam wäre? Ich habe leider kein Geld für einen Anwalt dem ich das zeigen könnte.