LUL.to: Ruhe vor dem Sturm?

Kommentare zu folgendem Beitrag: LUL.to: Ruhe vor dem Sturm?

Gerne habe ich für Euch nachgehakt, kein Problem.

Die werden die Downloader über Amazon kriegen, nicht über die IP-Adressen. Rechtshilfeersuchen an die Muttergesellschaft von Amazon in den USA und da die meisten Gutscheine von echten Amazon-Accounts inklusive Bankverbindung, korrektem Realnamen etc. für LUL gekauft wurden, wären die Kunden leicht identifizierbar - auch Monate oder Jahre später.

Ist halt die Frage, ob denen das der Aufwand wirklich wert ist. Das hängt vom einzelnen Staatsanwalt ab. Der eine wird es so machen, der andere anders. Der Eine hat es auf die Power-User mit 100 Käufen und mehr abgesehen, der Andere nicht. Das muss man leider abwarten…

Kommentar von charly14:
Also das mit den Amazon Gutscheinen sehe ich gelassen. Wer´s bis jetzt noch nicht gemacht hat, gibt als weitere Adresse bei Amazon eine Lokalisation in den USA ein (mit Fake Adressen Generator). Amazon darf Adressen von US Bürgern wegen derart kleineren Vorfällen nicht herausgeben. Damit verläuft auch die Gutschein Spur von Amazon im Sand, weil Amazon generell Anfragen von ausländischen Staaten zu US Bürgern nur bearbeitet, wenn die US-Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird.
Wenn man das beherzigt, dürfte bei den Amazon Gutscheinen wohl nichts zu befürchten sein.
Und mit Bitcoin oder Prepaidcard war man ja ohnehin auf einer relativ sicheren Seite.

Kommentar von Santiago:
Ein amazon-Gutschein bringt überhaupt nichts. Den kann man nämlich gekauft haben, um ihn anschließend als Preis für eine Tombola zu spenden… Das man bei einer Tombola den Empfänger nicht kennt, ist nachvollziehbar.

Im übrigen sagt eine amazon-Gutschein nur aus, daß man dort xx € (wer?) eingezahlt hat. Welche Bücher oder Zeitschriften wurden gekauft? Wieviel? Vielleicht handelt es sich um Werke, die urheberrechtlich nicht geschützt waren…

Es geht nur über die IP-Adressen. Nur dann ist ein strafrechtlicher Nachweis möglich, daß dieser Nutzer in diesem Fall gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Nur in diesem Fall kann ein lückenloser Nachweis geführt werden, welche Werke wann von wem gekauft bzw. downgeloadet wurden.

Du schreibst: Es wurde kein Termin für die Hauptverhandlung festgelegt. Wurde denn überhaupt schon Anklage erhoben? Falls ja: Hat das Gericht darüber schon entschieden?

Kann ich bei den Gutscheinen nicht auch bei Amazon nachvollziehen, welche wann von LUL.to eingelöst wurden? Das wird doch auch protokolliert. Man müsste den Leuten letztlich beweisen, dass sie tatsächlich dort auch Bücher gekauft haben. Aber von LUL.to eingelöste Gutscheine sind schon ein gutes Indiz, dass man tätig werden wollte. Die Frage ist: Haben die Vollzugriff auf die Server? Können die sehen, unter welchem Account was heruntergeladen wurde? Wie einfach ist es, das miteinander zu verknüpfen? Alles Fragen, die ich mangels Details leider nicht beantworten kann.

Ich zitiere: „Ohne Anklageerhebung könne man den zeitlichen Ablauf des Verfahrens nicht zuverlässig abschätzen, schrieb man uns zurück.“ D.h. nein, bisher wurde noch keine Anklage erhoben, deswegen gibt es noch keine validen Daten über den weiteren zeitlichen Ablauf.

Kommentar von BurningBeard:
Ich soll in mein deutsches Amazon Konto eine Fake Adresse in den USA zusätzlich eintragen? Das macht mich automatisch zum US Bürger mit Zweitwohnsitz in Deutschland?

Die Leute mit denen ich gesprochen habe, haben die Gutscheine über ihren ganz regulären Amazon-Account in Deutschland gekauft, inklusive dem korrekten Namen, Adresse und Bankverbindung. Die Bezahlung mit PaysafeCards war irgendwann bei LUL nicht mehr möglich, da sind viele auf Amazon umgestiegen.

Kommentar von Kommaklaa@web.de:
Leute ganz ehrlich wohnt ihr auf 'nem Dorf oder was? Jedes 12 Jähriges Kind weiß wo bzw an welchem Kiosk ich Amazon Gutscheine kaufen kann ??

Erst D3nken dann…

Das mag ja alles sein. Wenn das allerdings jeder so gehandhabt hätte, gäbe es die Aufruhr gar nicht.

Kommentar von Charly14:
Nein, das macht Dich nicht zum US Bürger. Für Amazon ist es aber dann nicht mehr ohne weitere Ermittlungen ersichtlich, ob du vielleicht doch US Bürger mit Wohnsitz in Deutschland bist. In diesem Falle würde sich Amazon nach US Recht strafbar machen, wenn es dir Daten an die Deutsche Staatsanwaltschaft weitergibt.
Im Prinzip beruht es darauf, dass Amazon keine Lust hat, gross zu ermitteln, und alle User mit einem Wohnsitz in USA als potentielle US Bürger ansieht.

Kommentar von Danke für die Spenden, viele waren es leider nicht!:
[…] kann, fehlt für mehr oft einfach die Zeit. Ich soll mich wegen der strafrechtlichen Konsequenzen der Nutzer von LUL.to erkundigen? Ja, klar, mache ich gerne. Aber das kostet mich von der Anfrage bis zum fertigen Artikel bis zu […]

Kommentar von P.Bateman:
Hat schon jemand brauchbaren Ersatz für lul.to gefunden? Readly ist zwar gut, deckt aber leider nur einen Bruchteil ab…

Meinst du de.readly.com ?

Kommentar von BurningBeard:
Habe mir das eben mal angeschaut, also Amazon akzeptiert nur eine reale Adresse in den USA. Ich soll also meinen realen Namen mit einer realen Adresse in den USA verknüpfen, die dieser Generator randomisiert für mich ausgespuckt hat ? Ich glaube nicht das das so legal ist. Da wird doch bei Nachfrage mein Konto gesperrt oder schlimmeres.

Kommentar von :
Ich glaube dieser Tipp ist ganz schön Pseudo-Bauernschlau. Schließlich hat man sich bei Amazon.DE und nicht .COM registriert, es unterliegt also deutschem/europäischem Datenschutzrecht und die Adresse spielt (denke ich) weniger bis gar keine Rolle bei dieser Geschichte. Wer sich damit besser fühlt soll es machen, aber ich denke es wird absolut nichts bringen. Zudem ändert das nichts was die Bestellungen/Gutscheinkäufe aus der Vergangenheit betrifft

Kommentar von Karl Tasse:
Ich wohne mit meinem amazon.com Konto ja schon seit etlichen Jahren in Alaska :slight_smile: Nur deutsche Kreditkarten gehen bei vielen Transatkionen nicht, da muss man dann erst wieder Gutscheine kaufen.

Kommentar von Tim Thaler:
Ich habe zu 99% nur mit amazon Gutschein-Karten vom Kiosk bezahlt. Aber ich habe auch hin und wieder mal nen Gutschein-Code von jemandem erhalten und kann nicht ausschließen, den da bei dem einen oder anderen Konto eingelöst zu haben. Die Leute werden sich freuen.

Kommentar von Tim Thaler:
Meinst du vielleicht Readfy? Diese Lese-App mit Werbung, die jeder Werbeblocker wegblockt. Wo man dann quasi alle Bücher lesen kann, ohne je ein einziges Mal Werbung zu sehen zu bekommen. Was ja irgendwie bööööse ist? :slight_smile:

Imperial Library im DN hat 183.937 eBooks, sehr viele auf Deutsch aber auch vieles schon älter oder aus dem KU-Programm - was ich eh zahle, aber da ist mir der Download zu umständlich.

Kommentar von Santiago:
Natürlich kann man (vermutlich, saubere „Buchführung“ vorausgesetzt) anhand des „Kundenkontos“ nachvollziehen, welche Bücher mit dem amazon-Gutschein downgeloadet wurden. Nur was bringt das, wenn der Gutschein-Käufer bestreitet, selbst die Bücher downgeloadet zu haben und angibt, daß der Gutschein verschenkt wurde? Gutscheine werden häufig verschenkt und was der Beschenkte damit macht, weiß der Schenker nicht.
Beispiel: Ich stifte einen amazon-Gutschein - regulär gekauft über eine Bankverbindung - bei einer Vereinstombola. Der Gewinner löst den Gutschein bei lul.to ein und lädt Bücher runter. Den Gewinner kenne ich naturgemäß nicht.

Ohne die IP-Adresse wird ein strafrechtlicher Nachweis nicht funktionieren. Nur dadurch ist eine eindeutige Zuordnung der downloads möglich. Insofern kann man den Identifizierungsweg über die Gutscheine vergessen…

Kommentar von BurningBeard:
Danke Lars, dass Du uns weiter auf dem Laufenden hälst. Aber wie Du schon vor 1 Jahr gesagt hast…Nicht genaues weiss man nicht…also abwarten…hat denn irgendjemand jemals sicher von einem Downloader gehört, der Post von der Polizei o.ä. wegen lul.to bekommen hat ? Natürlich haben die Autoren ihre Rechte, aber da kommt wieder die Kosten/Nutzen Frage ins Spiel…und ehrlich gesagt gibt es sicherlich drängendere bzw. für die Allgemeinheit wichtigere Bereiche um die sich die CyberCrime Abteilung kümmern sollte