Kommentare zu folgendem Beitrag: LuL.to: Ermittlungen dauern an, Käufer müssen sich gedulden
Der Drops dürfte rechtlich gelutscht sein.
a) die Anbieter dürfen maximal 3 Monate lang die Daten speichern und in der Regel bekommen User, deren Daten rausgerückt werden ja auch Post
b) In Zeiten der DSVGO geht’s noch leichter, da man verlangen kann, dass eben nichts mehr gespeichert wird.
Der Bust bzw. bzw. die Beschlagnahmung war aber lange bevor die DSGVO gültig wurde. Und wenn die Polizei wirklich die User hätte bestrafen wollen, hätte man die IP-Adressen DIREKT feststellen können. Zu dem Zeitpunkt hätte man natürlich auch noch eine Auskunft von den Internet-Anbietern bekommen.
Viel interessanter wäre es aber, die Bezahlung der Hörbücher und E-Books zu überprüfen. Im Gegensatz zur IP-Adresse kann man den Amazon-Gutschein, wenn man ihn mit seinem gültigen privaten Account gekauft hat, ewig zurückverfolgen. Die Polizei muss doch erstmal alles auswerten, was im Zuge der Razzia beschlagnahmt wurde. Ich bin nicht sicher, ob der Drops schon gelutscht ist…
Das Problem bei den Gutscheinen ist aber: die kann man verkaufen. Und nach der langen Zeit kann eh keiner mehr wissen an wen man den verkauft hat. Klar verjährt das ganze nicht so schnell, aber mit jedem Tag der vergeht, wird es unmöglicher die Käufer zu bestrafen.
Sagen wir mal „Klara Sander“ kann „nachgewiesen“ werden, dass „ihr“ Amazongutschein verwendet wurde. Aber was, wenn Klara das Teil damals, weil sie es nicht brauchte, per Aldi-Pinnwand verkauft hat? Ist ja erlaubt.
Wenn das ein Einzelfall für einen geringen Betrag war, ja. Aber wenn Klara für 400 oder 500 EUR Gesamtwert immer wieder Amazon-Gutscheine gekauft hat? Ich denke, gegen die kleineren Käufer wird man eh nicht weiter vorgehen, sondern nur gegen die, die in einem großen Umfang dort urheberrechtlich geschützte Werke erworben haben.
Okay, das wäre eine GANZ andere Sache, aber die meisten haben ja nur gesehen: „Okay … mal einfach aufladen …“ und es gab ja mehrere Möglichkeiten. Und da man ja auch immer mehr über Amazon bezahlen kann … Die Macher haben einfach „zu gut“ gearbeitet.
Wobei es kaum zu verstehen ist, dass die Seite über etliche Jahre im Netz war…
LuL.to hat sich auch selbst ins Fadenkreuz gebracht, weil sie viele unveröffentlichte Bücher illegal vertrieben haben, die es im Internet sonst nie oder erst sehr viel später gegeben hätte. Die Release Groups haben an E-Books kein Interesse. Und nachdem die Bestseller durch LuL.to illegal verfügbar waren, wurden die Sachen gekauft und landeten dann früher oder später auch im Usenet, bei diversen P2P-Indexern, Sharehostern, sprich bei den Dokumentenbörsen der großen Warez-Foren. Deswegen waren die Verlage natürlich wenig glücklich. LuL.to hat ja sogar die E-Books von einigen Selfpublishern gegen ein paar Cent-Beträge verkauft, die waren auch not amused.
Die Zuordnung von Zahlungen zu einem Käuferkonto, worüber bei lul.to Bücher gekauft worden sind, ist letztendlich höchstens ein Verdacht, dass der Zahler auch derjenige war, der die Bücher gekauft bzw. heruntergeladen hat. Im Strafrecht geht es schließlich darum, nachzuweisen, wer der Täter war, nicht er es gewesen sein könnte.
Ist so ähnlich als wenn mit einem Messer ein Tötungsdelikt begangen wird. Dann ist auch der Käufer des Messers nicht automatisch der Mörder.
Ohne den direkten Nachweis über die IP-Adresse zum Zeitpunkt des Kaufs läßt sich nicht zweifelsfrei nachweisen, dass derjenige, der das Konto aufgeladen hat, auch derjenige war, der die Inhalte bezogen hat. Aber genau das muss man im Strafverfahren - den Nachweis ohne Zweifel führen.
Die haben doch die Server von LuL.to beschlagnahmt. Ich will keine Panik machen. Aber die können doch dann genau sehen, wer was im Detail gekauft hat, um es herunterladen zu können. Die Frage ist, ob die Staatsanwaltschaften überhaupt ein gesteigertes Interesse daran haben, die Kunden zu verfolgen.
Ich habe mit Leuten telefoniert, die haben nicht mal realisiert, dass es sich dabei um keine legale Quelle gehandelt hat. Das würde ihnen natürlich wenig helfen. Aber gut, warten wir es erstmal ab.
Ich habe bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mal wieder angefragt, wie das mit der Verfolgung der Nutzer aussieht.