Das ist hart! Da kann man das Portal auch gleich schließen.
Klar wird es dort den ein oder anderen MA oder exMA geben der dort seinen Frust auslässt aber sind wir mal ehrlich, wie oft kommt es vor das dem kleine Popel in der Geschäftsführung richtig zu gehört wird? Oder das sich einige Sachen ändern sollten.
Oder was noch viel wichtiger ist, in Großfirmen, gerade mit amerikanischer Wurzel, wird viel verheizt und dort herrschen Teils Zustände, egal ob eigene Firmenpolitik, Bezahlung oder Arbeitsbedingungen … da sollte es schon eine anonyme Plattform geben bei der sich MAs auch mal dazu äußern können ohne danach an den Pranger gestellt zu werden.
Was die AGs immer wieder vergessen, es muss einen Grund für diese Bewertungen geben, und der ist in den meisten Fällen noch nicht mal gelogen.
Ist nur ein Landgerichts-Urteil aus München. Warten wir ernstzunehmende Gerichte ab
Genau so ist es. München mal wieder.
In Bayern stehen die Uhren irgendwie noch auf 100 Jahre rückwärts und mehr… ;-(
Stimme ich zu 100% zu! So, wie Kununu heutzutage aufgestellt ist im Portfolio, ist es als Hilfe für den Arbeitnehmer eigentlich verbrannt…
Unter https://arbeitgeberportal.kununu.com/ können Arbeitgeber ihr Unternehmen u.a. gegen Bezahlung repräsentieren lassen.
Meiner Meinung nach ist die Aufstellung von Kununu, als purer Interessenkonflikt zu werten! Wer würde demnach wohl den kürzeren ziehen im Ernstfall?
In meinen Augen war das Konzept schon immer fragwürdig. Als Kununu anfangs nach oben schwappte wurden bei mir in der Firma zwei Maßnahmen getroffen:
- die Personalabteilung wurde dazu angehalten, regelmäßig über Fake-Accounts positive Bewertungen zu schreiben
- Es wurde abteilungsweise von den Abteilungsleitern darum gebeten, positive Bewertungen zu schreiben - alle 2 Wochen eine andere Abteilung. So ließ sich nachvollziehen, welche Abteilung mit macht und welche nicht. Natürlich alles freiwillig …
Deshalb besitzt der statistische Durchschnitt der vergebenen Sterne keine positive Aussagekraft. Entscheidend sind die negativen Bewertungen, deren Glaubwürdigkeit man einschätzen können sollte.
Ja, man sollte sich immer die Mühe machen auch Einzelbeiträge zu lesen. Auch zb bei Amazon. Das gilt im Guten wie auch im Negativen.
anonyme Bewerter seine Aussagen nicht ausreichend mit Fakten belegt. Vieles ist aber auch nur schwerlich beweisbar.
Davon abgesehen, nach welchem Gesetz muss er das denn?
Meines Wissens gibts da keins. Halte das deshalb für ein Failurteil.
Auf dem Plan steht ja neuerdings wiedermal die Identifizierungspflicht für soziale Medien. Ab da ist Meinungsfreiheit im Internet quasi tot.
Lustig sind ja auch Google-Rezis, die nach JAHREN plötzlich beanstandet werden. Ich hatte eine, wo das Geschäft auch von den Kunden (!) ne Klogebühr wollte, ergo zu Recht nur einen Stern und vor 2 Wochen gabs ne Mail, dass es ja Geschäftsschädigend sei.
Die Rezi wurde zu der Zeit geschrieben, als das Zelda Remake „Links Awakaning“ auf der Switch rauskam. Also 2 oder 3 Jahre VOR Corona.
Da würde ich an Googles Stelle sagen: „Die bleibt, außer IHR beweist, dass es nicht stimmt!“
Dass man lügen beanstandet ist richtig. Aber wenn es stimmt, muss das Geschäft eben die Wahrheit hinnehmen und eine kostenpflichtige KUNDENToilette ist eben Sauerei und nur einen Stern fürs Geschäft wert. Die übrigens gut 20 Jahre vorher kostenlos war. Und es gibt auch ne Bäckerei mit Verzehr vor Ort… wodurch die Klos dann für diese Kunden rechtlich eh kostenlos sein MÜSSEN.
Der Meinung bin ich nicht. Wenn du Unternehmer wärst wärst du das ganz sicher auch nicht.
Ist nicht schön aber ist halt so, hat aber nichts mit der Bewertung des Geschäfts zu tun.
Davon halte ich aber auch nichts, Meinung ist Meinung und das ist canceln.
Nöö, denn was hat das überhaupt mit Kununu zu schaffen?? Ich würde sagen, gar nichts! Kununu ist eine Online-Plattform für Arbeitgeberbewertungen. Eine Gebühr für eine Kundentoilette, hat da wohl nichts zu suchen, solange das nicht mit dem Arbeitnehmer direkt in Bezug steht!
Es geht eher um nichtige Löschgründe
Ich habe bisher 3 Bewertungen bei kununu abgegeben. Alle wurden gelöscht.
Die Erste (positiv) nachdem der AG die Firma umbenannt hat (vollkommen nachvollziehbar… nicht)
Die vorletzte war negativ und wurde natürlich vom AG angegriffen. Ich hätte jeden einzelnen Satz belegen müssen.
Die letzte Bewertung (positiv) wurde proaktiv von kununu ebenfalls gelöscht, kann man sich nicht ausdenken…
Zeitverschwendung
Da sind wir wieder beim Thema sicherer Email Anbieter…
Die rechtliche Einordnung von Rechtsanwalt Jens Ferner halte ich für einseitig.
In der Kernaussage lässt sich das Urteil des LG München I als wichtige Weichenstellung für den effektiven zivilrechtlichen Schutz gegen anonyme Online-Diffamierung begreifen.
Oder als Durchgriffsmöglichkeit jede unerwünschte Meinung zu beseitigen. Das Gericht hätte hier auch anerkennen können das es sich bei einem Meinungsportal um den Durchschnitt der Meinungen handelt. Eine negative geht unter wenn der Rest positiv ist. Es wäre was anderes wenn das ein diffamierender Zeitungsartikel über diese Firma gewesen wäre.
Den Auskunftsanspruch auf den Email Anbieter auszudehnen um die Online Identität aufzudecken, ist komplett unangemessen. Da fehlt schlicht die Schwere der Tat, falls es überhaupt eine ist.
Der RA freut sich über die Durchsetzung des Unternehmensrechts. Das muss man allerdings in Zweifel ziehen.
https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/persoenlichkeitsrechte/244080/koennen-auch-unternehmen-persoenlichkeitsrechte-geltend-machen/
sagt
Da Unternehmen sich regelmäßig öffentlich am Markt betätigen und sich etwaiger Kritik stellen müssen, reicht nicht jede kleinste Beeinträchtigung für eine Verletzung aus.
und interessant auch
Bei der Frage, ob Unternehmen auch ein Allgemeines Persönlichkeitsrecht haben sollen, vertreten die höchsten Instanzen abweichende Positionen. Der Bundesgerichtshof bejaht diese Frage, vom Bundesverfassungsgericht wird diese Rechtsprechung lediglich geduldet.
nun geht halt nicht jeder bis zum Bundesverfassungsgericht