Kinofilme per TikTok-Livestream: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


Kommentare zu folgendem Beitrag: Kinofilme per TikTok-Livestream: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Na da bin ich ja mal gespannt. Woher kommt der Umschwung, dass das Anschauen neuerdings verfolgt wird? KinoX galt doch schon als „legal“ Grauzone, die nicht verfolgt wird. (Korrektur)

Ich dachte jetzt, dass Leute Filme aus dem Kino einfach abfilmen und streamen. So dämlich würde ich mir die Leute schon vorstellen.
Aber schmerzbefreit scheint die Tiktok Community zu sein. Wer gibt sich denn freiwillig einen verzerrten Film in mehreren Parts? Reicht die Aufmerksamkeit nicht mehr für 2 ganze Stunden?

Kopfschütteln. Mehr habe ich dafür nicht übrig. Gefundenes Fressen für die Abmahnanwälte.

Die maximale Dateigröße für TikTok-Videos variiert je nach Betriebssystem des Benutzers. Von iOS-Geräten können Sie Videos mit bis zu 287,6 Megabyte hochladen. Die maximale Dateigröße für Android-Geräte beträgt 72 Megabyte . Wenn Sie die Webplattform von TikTok verwenden, können Sie Videos mit einer Größe von bis zu einem

Dieses Gesetz, das das Anschauen strafbar ist, ist totaler Quatsch.
Es ist egal welche Platform, woher soll ich wissen, dass es urheberrechtlich geschützt ist und das man eine Genehmigung benötigt um ihm einen Publikum zu zeigen.

Genauso gut könnte ich in Frage stellen, dass ein Fernsehsender ohne Genehmigung einen Film ausstrahlt oder im Radio ein Lied läuft. Mache ich mich dann bei dem Konsum auch strafbar?

Sorry. Das ist falsch! kinoX, movie4k & Co - die galten juristisch nie als legal - das war bis zur Urteilssprechung (BREIN vs. Filmspeler) vom Europäischen Gerichtshof rechtlicher Graubereich.

Anschließend war es höchstrichterlich geklärt und ist bei offensichtlich rechtswidrigen Portalen, also solchen, die massenhaft kostenpflichtige Medien umsonst anbieten, illegal - also strafbar.

Es gab nie einen „Umschwung“. Die Polizei hat allerdings Besseres zu tun, als die Nutzer illegaler Portale strafrechtlich zu verfolgen. Die haben sich bisher immer auf die Betreiber und finanzielle Nutznießer (Werbevermarkter, Uploader etc.) konzentriert.

Außerdem ist es glücklicherweise mangels Vorratsdatenspeicherung sowieso unklar, wie man Wochen später an die Anschriften der Anschlussinhaber der IP-Adressen, die diese Portale genutzt haben, kommen will. Die kommen zumeist nicht mal an die IP-Adressen, weil sie keinen Zugriff auf die Server haben.

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Welches Gesetz meinst du denn? Im Artikel gehts doch nur um Gerichtsurteile…

Schadensersatzanspruch ist der doppelte Preis einer Kinokarte = Streitwert bei der Abmahnung, d. h. nicht der Rede wert. Welcher Unterlassungsanspruch? Als Konsument hat man nicht gestreamt und den Film wird man sich ja nur einmal ansehen.

Unter diesen Umständen, macht sich kein Rechtsanwalt die Finger schmutzig, um einen Konsumenten zu verklagen.

Letzten Endes wäre es aber rechtens…

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=190142&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=342219

Das gilt allerdings nur für Videos die nicht direkt über die App gemacht werden. Und die Filme werden ja livegestreamt, da juckt das sowieso keinen mit dem Limit. Das Problem mit den Parts hat TikTok schon länger, allerdings werden die Accounts recht schnell gesperrt oder die Vidoes gelöscht sobald die Rechteinhaber das sehen. Bei den Livestreams wird es allerdings ist es ein Problem, es passiert absolut 0 wenn man es meldet da „Kein Verstoß gegen die Richtlinien“. Das Problem hat auch damit angefangen das Streamlabs eine Partnerschaft mit TikTok eingegangen ist und nun jeder ohne API Key den man nur über Umwege bekommen hat vorher und der bei Missbrauch schnell wieder weg war einfach so über den PC streamen kann. Zudem ist das Limit das man 1000 Follower zum streamen braucht für einzelne Accounts auch gefallen, man kann jetzt schon mit unter 100 Followern live gehen.

Und für die Streamer wird es richtig teuer, sobald Tiktok Daten rausgibt und da man mit den Streams auch bekanntlich Geld verdienen kann und auch seine Steuer-ID bei TikTok für Ausszahlungen hinterlegen muss, ist es nichtmal eben so mit keiner weiß wer ich bin.

Entweder habe ich das nie verfolgt oder schlichtweg vergessen. Streaming Portale waren nie für mich interessant. „legal“ war wohl nicht der richtige Begriff.

Das meinte ich. Macht auch irgendwie Sinn, das Problem an der Wurzel zu packen.

Ja, genau. Die Polizei wird immer zwei Dinge tun. Sie folgen der Spur des Geldes - soweit möglich. Und sie versuchen den Personen die Straftaten nachzuweisen, die finanziell von einem Dienst am meisten profitiert haben.