Kommentare zu folgendem Beitrag: Internet-Kunden steht trotz Minderung ein Sonderkündigungsrecht zu
Die Deutsche Telekom hat vor dem OLG Köln eine Niederlage wegen dem Sonderkündigungsrecht erlitten. Der vzbv hatte die Klage eingelegt.
Die Deutsche Telekom hat vor dem OLG Köln eine Niederlage wegen dem Sonderkündigungsrecht erlitten. Der vzbv hatte die Klage eingelegt.