Internet Archive: EFF und Durie Tangri übernehmen Verteidigung gegen Verlagsklage

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Eine der Kernaktivitäten einer Bibliothek ist die Ausleihe von Materialien, und die Befürworter argumentieren, dass CDL eine moderne digitale Erweiterung dieser Funktion sei. Bei der CDL nimmt eine Bibliothek eine physische Kopie eines legal erworbenen Artikels und digitalisiert sie. Nach der Digitalisierung wird DRM auf die digitale Version angewendet, und das physische Element wird dann für die Ausleihe nicht mehr verfügbar gemacht. Der Katalogdatensatz der Bibliothek ist in der Regel der Mechanismus, der den Zugriff auf die digitale Ausleihe ermöglicht. Der Datensatz wird so geändert, dass er auf das Repository verweist, in dem sich die digitale Kopie befindet. Auf diese Weise wird für jedes Exemplar, das sich im Besitz der Bibliothek befindet, nur ein Exemplar ausgeliehen. Nach Ablauf der Leihfrist entfernt die DRM-Software den Zugriff des vorherigen Leihnehmers, und das Buch kann an einen anderen Benutzer ausgeliehen werden.

Gegner der CDL argumentieren, dass CDL nicht wie das Verleihen ist, bei dem kein Kopieren erforderlich ist, und bestreiten die Behauptung, dass immer nur eine Kopie zur gleichen Zeit zum Lesen zur Verfügung steht. Die Einsprechenden sagen, dass CDL zunächst die Anfertigung einer unautorisierten digitalen Kopie einer gedruckten Ausgabe eines Werkes beinhaltet, und dann die Anfertigung einer zusätzlichen unautorisierten digitalen Kopie für jeden „Entleiher“. Die Gegner argumentieren auch, dass unverschlüsselte digitale Kopien zur Ansicht in einem Web-Browser verteilt werden und dass diese Kopien aus dem Browser-Cache aufbewahrt, angezeigt oder gedruckt werden können, auch nachdem das E-Book als „zurückgegeben“ markiert und für andere Leser „ausgeliehen“ worden ist.

Dies sind nun seit Jahren die Argumente der jeweils beteiligten beiden Parteien! Man darf gespannt sein, was nun unterm Strich als Ergebnis (Urteil) dabei herauskommt? Mit der Einbeziehung der EFF und der Kanzlei Durie Tangri sind aber zumindest die Chancen, bei der Verteidigung, somit gleichgesetzt! Ich glaube nämlich nicht, dass die klagenden Verlage / Unternehmen damit gerechnet hatten, als sie ihrerseits diese Klage einreichten!?! :wink: