Hehlerei beim Flohmarkt-Kauf: Wenn das Schnäppchen zur Straftat wird


Kommentare zu folgendem Beitrag: Hehlerei beim Flohmarkt-Kauf: Wenn das Schnäppchen zur Straftat wird

Augen auf beim Flohmarkt-Kauf, das kann nämlich ganz gehörig nach hinten losgehen!

Da ich mit meinem Geld Haushalte, ist es mir dann doch egal, woher die Ware kommt, die ich Kaufe.

Der Bestohlene ist weiterhin Bestohlen, auch wenn er seine Waren nicht los bekommen sollte.
Der Dieb wird seine Ware sowieso loswerden.

Ändert leider nichts an der Gesamtsituation.

Seltsame Rechtsauffassung…

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der größte Stuss den ich hier je gelesen habe!
Auf dem Flohmarkt wird meistens gebrauchte Ware angeboten.
„Wenn der Unterschied zwischen der Hehlerware und dem Neupreis zu groß ist, können die Gerichte davon ausgehen, dass es einem egal war, ob das Notebook „vom LKW gefallen ist“, wie man es im Volksmund so schön ausdrückt.“- Wenn ich jetzt das Wort „Hehlerware“ durch gebrauchte Ware ersetze, dann ist der Neupreis irrelevant.

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Realistisch gesehen ist die Rechtsprechung da sehr schwammig und realitätsfern.
Wo wird die Grenze gezogen zwischen einem berechtigten Preis oder einem zu günstigen Preis?
Preis vor oder nach Verhandlung?
Da dort alles mündlich erfolgt gibt es auch keine Papierspur.

Man geht ja gerade auf den Flohmarkt um ein Schnäppchen zu machen. Und ich würde mal behaupten die allermeisten Käufe fallen unter „zu günstig“.

Der Satz ist ein wenig merkwürdig…
Du redest im ersten Satzteil vom Bestohlenen, im zweiten vom Dieb?
Denn der bestohlene wird normalerweise nichts mehr los, da er ja beklaut wurde…

Hehlerei beim Flohmarkt-Kauf: Wenn das Schnäppchen zur Straftat wird

Sagen wir mal so, auf Flohmärkten fahren wir ja alle hin um „Schnäppchen“ zu machen (Mich eingeschlossen). Manche habe zu Hause was doppelt liegen, manche denken es sei was kaputt, manche haben keine Ahnung von Technik und Preisen…

JA, ich mach gerne Schnäppchen…
Ich weiß auch gar nicht von welchen Artikel überhaupt gesprochen wird.
Von „gebrannten Mandeln, CDs, DVDs`“
Die originalen CDs/DVDs werden inzwischen doch überall verrramscht… / also wenn sie ein bisschen älter sind.

Wenn zweifelhafte „Gestalten“ 5 neuwertige Notebooks für nen 20er verkaufen, da werde ich misstrauisch… / ABER in. meiner Gegend sind solchen „Figuren“ nicht zu finden…
Obwohl, man käme in Versuchung… :blush:

PS. Mein letzter Deal war u.a. ein angeblich defektes „Notebook“ für nen 10er, paar Jahre alt - aber da war nur das Netzteil kaputt. Oder eine Kiste randvoll mit „Comics von Disney“ für nen 20er, über 150 Hefte, teilweise mit Raritäten… - Straftaten kommen darin auch vor, die Geschichten von der Panzer-Knacker Bande. (Mickey Maus) :blush:

Du Schoßkinds des Glücks - ich sammle seit 50 Jahren Comics und habe als aktiver Donaldist viele Flohmärkte durchkämmt - eine Rarität blieb mir immer verwehrt …

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Das Angebot fand ich auch sehr gut. ABER ich behalte die nicht ewig, weil ich kein Sammler bin. Kann dich ja mal kontaktieren, falls ernsthaftes Interesse besteht… - Am teuersten wäre allerdings dann wohl der Versand :wink:
Tipp: Ausgabe 37 von 1991 - Die Ausgabe ist der „Lach-Burner“
Chip und Chap - Auf den Spuren der Sittich Gang oder „Die Reifenpanne“
Bin vorraussichtlich bis Weihnachten 2025 mit dem Lesen durch.

Eigentlich nicht!

Der Bestohlene bleibt weiterhin Bestohlen. Natürlich ist mit „nicht los bekommen“ der Dieb gemeint.
Ergibt sich aus dem Satz!

Wenn du gerne immer den Vollen preis für Waren bezahlst, die man auch gebraucht gut benutzen kann, ist es dir überlassen.
Wenn ich Sparen kann, kaufe ich auch gerne Gebrauchte dinge.
Woher diese kommen, weiss ich dann oftmals nicht, ist mir aber auch Egal.

Was ist daran eine Seltsame Rechtsauffassung?

Kernaussage des Artikels ist ja folgender:

Das Gesetz spricht dabei eine klare Sprache: Wer auf dem Trödelmarkt eine Sache ankauft oder sich verschafft, von der sie bzw. er weiß – oder billigend in Kauf nimmt – dass sie durch Diebstahl, Unterschlagung oder eine andere rechtswidrige Tat erlangt wurde, begeht ohne Zweifel wegen Hehlerei nach dem [§ 259 Strafgesetzbuch (StGB)] eine Straftat. Es droht eine Freiheitsstrafe von maximal bis zu fünf Jahren und / oder eine empfindliche Geldstrafe.

Eigentlich recht einfach:
Kein „Flohmarktverkäufer“ wird sich als Hehler, Dieb „outen“…
somit wissen wir als Käufer von rein gar nix…, und da wird wohl kaum was passieren.

Grundsätzlich hinterlasse ich bei „Flohmarkt-Käufen“ grundsätzlich nie meine Anschrift, ich gehe meines Weges mit den Artikeln… und hoffe bei „Technik“ das die Sachen funzen… :blush: Die Chancen sind da immer 50:50… manchmal weniger… Ein Griff ins Klo ist manchmal auch dabei.

PS. Im Zweifelsfall, immer sagen, ich habe von nichts gewusst… (Hein Blöd ist mein Bruder - vielleicht hilft das möglicherweise) - Natürlich ist dieser Tipp wiedermal gratis von euren lieben Danny Es.

So wie du es siehst bist du ein Hehler…so wie es im Artikel auch steht…Aber: Dein Problem

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– oder billigend in Kauf nimmt –

Solch eine Aussage gehört in absolut keine Gesetzgebung, zumindest nicht in diesem Fall. Weil dann könnte ich ja theoretisch vermuten, dass ich unter Beobachtung der Behörden falle, sobald ich den „Tatort“ betrete…?

Ein kostenfreier Tipp an die Pozilei:
Eventuell mal mehr die Verkäufer / Händler im Blick behalten. Zudem auch die Millionen Artikel eines großen Flohmarkts genauer anschauen und im Verdachtsfall (z.B. iFön 16 für 59,90 VB) die verdächtigen Artikel überprüfen. Und kommt mir dann bitte nicht mit dem Argument, dass dafür zu wenig Beamte und Zeit zur Verfügung stehen, wenns für einzelne Kunden oder Besucher aber reicht!

Nein danke! Die frühen 90er waren ziemlich uninteressant, weil wenige Klassiker veröffentlicht wurden. Horaciao Saavreda aus Argentinien (der ‚Auf den Spuren der Sittich Gang‘ zeichnete) war eher Trickfilmzeichner und José Maria Millet Lopez aus Brasilien (der ‚Die Reifenpanne‘ zeichnete) wurde vor allem durch den Biene Maja Comic im Bastei-Verlag bekannt … alles eher Mittelklasse …

@VIP: Ja, ich weiß … B2T

Der Sinn von Trödelmärkten ist genau das:

Die Ware deutlich unter NP kaufen.

So wie ich das sehe, bin ich jemand, der Gebrauchte Ware von einem Gebrauchtwarenhändler Kauft.

Das ist ja quatsch. Dieser Punkt ist höchstens ein netter Nebeneffekt, weil dort handeln und feilschen erwünscht ist!

Ein Flohmarkt (auch Trödelmarkt) ist im ursprünglichen Sinne ein Markt, auf dem gebrauchte Gegenstände von Privatleuten für andere Privatleute angeboten werden.

Was soll man mit dir diskutieren? Du raffst einfach den ganzen Sachverhalt nicht. Sag das einfach dem ‚Personal‘ wenn es zu Besuch kommt…

Du machst deinem Namen alle ehre…alderfalder bist du naiv!

Wäre ja mal interessant, ob du bei jedem Gebrauchtwaren kauf, fragst, ob es sich um Hehlerware handelt oder nicht.

Und wenn Ali dir dann was vom Pferd erzählt, glaust du das natürlich auch. :man_facepalming:
Und bei Schnäppchen fängst du vermutlich an zu Disskutieren…ein Traum jedes Händlers.

…biep, biep, biep habt euch alle lieb!

:laughing:

Hier gibts einen riesigen Trödelmarkt auf ca. 160.000 qm mit unzähligen Anbietern. Einmal pro Monat, immer gleicher Platz. Dieser wird von der Stadt selber veranstaltet und natürlich verwaltet!
Das hat den gnadenlosen Vorteil, dass man selbst über Monate später herausfinden kann, welcher Anbieter auf dem Platz mit der Nr. XXX angemeldet war. Sollte man tatsächlich Diebesgut gekauft haben und die Pozilei besucht dich deswegen, kann man den Umstand und den Verkäufer ermitteln - man muss sich nur selber dran erinnern, bei wem man gekauft hat und wo der Stand platziert war. Dafür gibts Standnummern, die auf dem Gelände im Boden integriert sind!
Viel schlimmer sind die Trödelmärkte, die auf irgendwelchen großen Parkplätzen vor Baumärkten usw. unregelmässig stattfinden. Da sind zumeist schon die Veranstalter von zweifelhafter Gestalt und Leumund.
:joy:
Denen ist oft genug völlig ladde, wer was dort verkauft. Die kassieren nur die Standgebühren nach lfd. Meter am Veranstaltungstag!