Hausdurchsuchung: Zimmer von erwachsenen Kindern nicht ausgenommen


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Ach ja, das leidige Thema Hausdurchsuchungen. Wer glaubt, die grundgesetzlich verankerte Unverletzlichkeit der Wohnung hätte vor deutschen Staatsanwälten bestand, unterliegt einem grossen Irrtum. Es reicht schon eine ANONYME Anzeige oder ein anderer hahnebüchener Vorwurf, daß bei so manchem Staatsanwalt der Obrigkeitsstaat durchkommt.

Eigentlich sind Wohnbereiche anderer Personen von Durchsuchungen ausgeschlossen. Es werden ja auch keine Körperdurchsuchungen bei Dritten gemacht, nur weil sie daneben stehen. Doch so mancher Staatsanwalt würde vermutlich am liebsten die Durchsuchung auf den ganzen Strassenzug erweitern oder am besten einmal im Monat bei jedem von uns präventiv durchsuchen. Wer nichts zu verbergen hat …

Bei meiner Durchsuchung haben sie die jüngere Tochter erst aus der Dusche ziehen wollen, damit sie „keine Beweise vernichten kann“. Das konnten wir noch gerade so verhindern.

Wichtig: Zimmer von Personen, die nicht im Durchsuchungsbeschluss stehen und die nicht durchwühlt werden sollen, müssen zwingend als solche gekennzeichnet werden! Gemeinschaftsräume werden immer durchsucht.

Oder man platziert eine „Bouncing Betty“ hinter / neben der Türe! :wink: