Kommentare zu folgendem Beitrag: Hausdurchsuchung wegen Steuerhinterziehung: Was es zu beachten gilt
Es gibt einen Anwalt in Düsseldorf, bekannt für seine Vorträge über Hausdurchsuchungen mit Überschrift „Sie haben das Recht zu schweigen“ und dieser Mann ist sehr gut!
Definitiv eine Empfehlung auszusprechen, egal im welchen Fall.
Meine persönliche Meinung und Info, keine „Werbung“
Udo Vetter meinst Du! Ja, der ist fantastisch, habe ihn auch schon mal beim CCC in Köln bei einem Vortrag live erlebt, ist ein Abentheuer.
Vetter ist aber Strafrechtler und nicht auf Delikte wie Steuerhinterziehung, das vorsätzliche Herbeiführen eines Konkurses bei einem Unternehmen etc. spezialisiert.
Eines der älteren Videos findet man hier. 23C3: Sie haben das Recht zu schweigen in Deutsch. Mehr Videos und Materialien findet man dort.
Festnahme und Durchsuchung, bei Verstößen gegen das Waffenrecht laufen im Allgemeinen viel hektischer ab!!!
Man merkt den Beamten direkt an, wer den nervösen Zeigefinger hat! Mit dem spricht man am Besten zuerst…
Das wichtigste bei einer HD ist >>>> Klappe halten
Korrekt und vorher alle Geräte verschlüsseln und keine Zufallsfunde daheim haben. Bei mir haben sie nach Gras und Geräten gesucht, die PayTV-Inhalte schwarz übertragen. Sie suchten bei meiner Xbox One nach Raubmordkopien. Sie suchten nach Druckern, mit denen man im großen Stil das Cover etc. von Imitaten von Spielen etc. herstellen kann und vieles mehr.
Ist also wichtig, regelmäßig aufzuräumen!!! Bei beiden Durchsuchungen fand man keine relevanten Schwarzkopien, ansonsten hätte ich nicht wegen dem eigentlichen Delikt, sondern deswegen Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommen.
In dem Zusammenhang erinnere ich gerne erneut daran, dass manchmal die Indizien an den Haaren herbeigezogen waren, um einen Durchsuchungsbeschluss beim Richter durchzukriegen.
Der zitierte „Experte“ scheint leider wenig Ahnung von der Materie zu haben. Zumindest die Aussage:
Das Ziel dieser Durchsuchung besteht darin, weiteres belastendes Material zu sichern, anhand dessen ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet werden kann.“
zeugt von mangelndem Grundlagenverständnis und ist falsch, da eine Durchsuchung AUSSCHLIEßLICH in einem bereits eingeleitetem Steuerstrafverfahren möglich ist.
Ziel kann nur sein beweiserhebliche Unterlagen zu finden (und nicht ein Steuerstrafverfahren einzuleiten).
Abgesehen davon haben insbesondere Fachanwälte für Steuerrecht oftmals ein gefährliches und unausgereiftes Halbwissen. Mit einem soliden Rechtsanwalt für Strafrecht in Kombination mit einem Steuerberater ist man in der Regel besser beraten als mit einem Fachanwalt für Steuerrecht.
Deswegen steht im Satz ja auch „weiteres“ belastendes Material. Gut, das Steuerverfahren läuft zu dem Zeitpunkt längst, das stimmt schon.
Danke @quendolinquanz ich habe das Zitat einfach mal abgekürzt im Artikel!