Hausdurchsuchung: Podcast klärt euch über eure Rechte auf!

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[Keine präventiven oder spontanen Hausdurchsuchungen erlaubt!]

Nun vor ungefähr 2-3 Wochen war erst wieder bei einem Freund, Hausduchsuchung, ganz spontan. Waren auch keine normalen Bullen sondern BKA oder ähnlich… Das ist nun schon das dritte mal bei ihm , innerhalb von ~1 Jahr. Nach der 2ten HD wurde etwas Eigenbedarf gefunden (C).

Wie geht man da vor? Einfach nicht rein lassen oder wie?? Die Bullen machen ja dann auch Stress. Soll ich dann andere Bullen anrufen oder wie?? Wie kann man sich davor richtig schützen?? Hab meine Erfahrung auch schon gemacht… aber so einfach wie der Artikel das vermittelt ist es nicht.

zB. Ich persönlich: Bullen kommen einfach so wegen falschen vedacht. Die wollen die Bude spontan durchsuchen und ich lasse sie nicht rein. Dann bekomme ich erst mal Ärger weil ich die Bullen nicht rein lassen wollte. Kaann danach aber nachweisen das ich im recht war, aber die Anzeige wegen Gewalt gegen die Staatsgealt bleibt bestehen… Was macht man da?

Nur nebenbei: Ich sage nee zu schnee !

Die Sheriffs werden in 99,9% der Fälle einen Durchsuchungsbefehl (ob der Durchsuchungsbeschluss nun juristisch einwandfrei und rechtens ist, bleibt ja erstmal dahingestellt) dabei haben. Wenn du sie dann nicht reinlässt, wäre das zumindest eine „Behinderung einer polizeilichen Maßnahme“, was im Minimum eine Ordnungswidrigkeit darstellt !
Solltest du allerdings dabei die Türe von innen verbarrikadieren und / oder die Beamten bedrohen, dass du sie z.B. mit einer Waffe attackieren würdest, wenn sie reinlommen, dann wäre das schon ein Fall von schwerem Widerstand gegen die Staatsgewalt / Polizeibeamte!! Damit landest du sofort im Strafrecht!!
Im schlimmsten Falle, öffnen die Sheriffs die Türe selber von außen und fragen erst gar nicht, ob sie reinkommen dürfen (wenn sie z.B. der Meinung sind: Gefahr in Vollzug etc.)!
Natürlich wird es auch Durchsuchungen geben, wobei sich die Pozilei ihrerseits nicht an Regeln und Gesetze hält. Ob und wie du persönlich dabei vorgehen solltest, ist ja immer situationsbedingt…
Wenn die beispielsweise nachts um drei Uhr (was sie bei einer „normalen“ Durchsuchung nicht dürfen) vor der Haustüre stehen und den lauten machen und sturmklingeln, du dich aber einfach schlafen stellst und gar nicht reagierst…Tjaa, dann müssten die eigentlich irgendwann von selber abhauen, also theoretisch!

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Ob alles bei der Durchsuchung mit rechten Dingen zugeht, siehst du ja eigentlich erst, wenn die vor dir stehen, in deiner Wohnung, weil dann ist es erst für dich überprüfbar!
Dann kommt es in erster Linie auf dein akutes Verhalten an! Sei normal höflich, aber selbstbestimmt. Lasse dich nicht psychologisch zum Spielball derer Einschüchterungen werden! Sei eloquent…!

Ein Anwalt für Strafrecht würde folgendes empfehlen:

1. Bleiben sie kontrolliert und ruhig
Die wohl wichtigste Grundregel ist, dass sie keinen Widerstand während der Durchsuchung leisten dürfen. Dieser wird Ihnen im späteren Verfahren oftmals zur Last gelegt (Vorwurf der Verdunklungshandlung) und kann sogar im schlimmsten Falle zu einem weiteren Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte führen. Die rechtliche Grundlage für die Durchsuchung lässt sich auch nicht durch die Berufung auf die Privatsphäre (und Art. 13 Abs. 1 GG) bzw. das Hausrecht aufhalten. So dient die Hausdurchsuchung beispielsweise der Auffindung und Sicherung der Beweismittel (§102 StPO) und kann sowohl in den Räumlichkeiten des Verdächtigen (§102 StPO) als auch eines Dritten (§103 StPO) stattfinden. Bleiben Sie also kontrolliert und ruhig!

2. Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss für die Durchsuchung vorlegen und kopieren Sie diesen, falls Sie keine Abschrift ausgehändigt bekommen. Der Durchsuchungsbeschluss enthält wichtige Informationen darüber, in welcher Sache die Steuerfahnder oder die Staatsanwaltschaft ermittelt und welche Beweise gesucht werden. Ebenfalls muss der Durchsuchungsbeschluss Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit enthalten. So können Sie bereits einen ersten Eindruck gewinnen, welcher Straftatverdacht besteht. Dadurch gewinnen Sie den Vorteil, dass Sie die Durchsuchung auf die Akten und Unterlagen beschränken und fokussieren können, die von der Ermittlung betroffen sind. Andere private oder geschäftliche Unterlagen können so „geschützt werden“ bei einer Durchsuchung. Zeigen Sie den Beamten die gesuchten Unterlagen/Beweismittel und widersprechen Sie der Sicherstellung.

Zudem sollten Sie sich von jedem Beamten seinen Ausweis vorlegen und seine Funktion im Verfahren bzw. im Verlauf der Durchsuchung erklären lassen. Umso weniger Beteiligte, umso besser für Sie. Etwaige Unbeteiligte oder so genannte „Gemeindezeugen“ sollten auf Ihren Hinweis hin von der Durchsuchungsmaßnahme ausgeschlossen werden.

3. Bei der Durchsuchung: Keine Aussage machen!
Die zweitwichtigste Regel lautet: Machen sie keine Aussage! Dieser Punkt wird sehr oft unterschätzt. Der Beschuldigte fühlt sich in der Stresssituation der Durchsuchung oftmals dazu hingerissen, durch eine Aussage die Sache „bereinigen“ zu wollen oder zumindest Stellung zu beziehen. Geben Sie daher nur Daten zu Ihrer Person an, aber verweigern Sie alles darüberhinausgehende an Antworten zur persönlichen Situation und dem Sachverhalt.

Problematisch sind in diesem Zusammenhang informelle Gespräche und verstecke Fragen an den Beschuldigten. Seine Antworten, sind sie noch so privat oder knapp, dienen in jedem Fall als Aussage und können im Prozess gegen ihn verwendet werden. Vielerorts erwecken die Steuerfahnder sogar den Eindruck, als wäre eine Aussage des Beschuldigten zweckdienlich und würde ihm im Verfahren „weiterhelfen“. Das ist alles falsch, passen Sie daher auf, möglichst wenig zu sagen, was als eine Aussage gelten kann!

4. Rechtsbeistand anrufen und kommen lassen
Ihnen steht nach §137 StPO in jeder Lage der rechtliche Beistand eines Strafverteidigers zu.
Warten Sie daher auf Ihren Rechtsbeistand und bitten Sie die Beamten, solange mit der Durchsuchung zu warten. Allerdings besteht keine Pflicht der Beamten, mit der Durchsuchungsmaßnahme später zu beginnen. Sie können diese Wartezeit jedoch nutzen, den Durchsuchungsbeschluss genau zu lesen bzw. Namen und Funktion der Beamten zu notieren und somit das Fortschreiten ein wenig auszubremsen.

5. Kooperieren Sie mit den Beamten
Das bedeutet, dass Sie stets freundlich bleiben und gesuchte Unterlagen vorzeigen sollten, um die Durchsuchung nicht zu blockieren sofern zu erwarten ist, dass die Unterlagen ohnehin gefunden werden. Eine Pflicht auf Mitwirkung besteht jedoch in keinem Fall, Sie müssen lediglich Angaben zu Ihrer Person machen.

Wichtig: Auch als Zeuge müssen Sie keine Zeugenaussage vor der Polizei machen. Lediglich bei einer Vernehmung durch einen Staatsanwalt oder Richter sind Sie zur Aussage verpflichtet, sofern Ihnen nicht ein Zeugnisverweigerungsrecht oder ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht.

6. Eigene Kopien erstellen
Da die Beamten immer die Originale von Akten und Unterlagen mitnehmen, sollten Sie unbedingt auf ihr Recht bestehen, sich Kopien der betroffenen Unterlagen anzufertigen. So haben Sie für den weiteren Prozess die „Beweise“ freizugänglich zuhause und können gegebenenfalls besser argumentieren.