Hatte auch mal so eine Abmahnung von denen bekommen, ich sollte Angeblich Tropico Island 6 runtergeladen und verbreitet haben.
Zudem wurde eine Uhrzeit angegeben wo ich für gewöhnlich im Bett liege.
Ich bin IT-Administrator und kann sagen das es so gut wie ausgeschlossen ist, das ich oder es jemand aus meinem Netzwerk war.
Allerdings lade ich Torrents herunter LibreOffice, Linux ISO´s usw…
Ich vermute das die einfach irgendwelche IP´s aus irgendwelchen Torrentnetzwerken rausziehen und es dann auf gut Glück versuchen.
ich mag derartige kanzeleien so richtig gar nicht. ich betreibe zwar kein filesharing, aber was die da abziehen geht echt gar nicht mehr. schon alleine der satz das es nicht ausreicht seine unschuld zu beteuern sagt schon viel aus. rechtsstaat existiert nicht? war das nicht so das jeder unschuldig ist bis seine schuld bewiesen wurde? ich würde mal sagen es reicht nicht aus das meine ip irgendwo aufgeschrieben wurde. sind nur zahlen und die kann jeder aufschreiben und zufällig auf mich verweisen.
allerdings fällt mir da was auf, ich stecke hinter einem cgnat, es haben also noch zig andere leute meine ip in genau diesem moment. was passiert dann da eigentlich? würde der provider der kanzelei dann die anschrift von 1000 leuten geben? oder wie soll das funktionieren?
es ist schwer vorstellbar für mich das cgnat bedeutet → fileshareing freikarte. ich bin da ja nicht der einzige der dieses problem hat und wenn sich das rumspricht würden die leute da ja drauf voll abgehen und dauersaugen bis die leitung verglüht ist.
ipv6 ändert das ja auch nicht wirklich. ich habe kein ipv6 und wenn wär es wohl optional.
letztlich ist mir das egal, ich lade ja nichts illegal runter, aber andere tun das erfahrungsgemäss sehr wohl.
Abgesehen davon, dass ich AirBnB schon im Grundsatz fragwürdig finde: Hat der Vermieter dem Gast das normale LAN zugänglich gemacht? Mit allen Ressourcen (Drucker, NAS etc.) und allen Ports nach außen? Dann hat er die jetzigen Scherereien redlich verdient. Es gibt VLAN (bei Fritz! Gastnetz genannt). Dort kann man festlegen, welche Ports benutzt werden können und welche nicht (z.B. Filesharing). Und man kann vor die Anmeldung eine Seite mit Bedingungen schalten, die Nutzer/in bestätigen muss. Damit ist der Anschlussinhaber aus der Störerhaftung raus.
Im Artikel steht doch gar nichts von dem finalen Ausgang der Abmahnung! Der letzte Hinweis ist nur, dass der Vermieter schriftlich nachweisen kann, dass er zum fraglichen Zeitpunkt einen Airbnb-Gast hatte…
Das die frommen Anwälte es sowieso bei jedem versuchen werden, dessen Daten denen bekannt sind, sollte wohl klar sein!
Womöglich ist das noch gar nicht final vor Gericht geklärt. Auf jeden Fall war ich überrascht, wie oft diese News gelesen wurde, an dem Thema gibt es viel Interesse.
definitiv! im grunde macht eine kanzelei doch nur screenshots und man ist dann definitiv schuldig. egal ob man schuldig ist oder nicht. die müssen nichts beweisen. ich sehe das als echtes problem und mich würde es nicht wundern wenn da schindluder getrieben wird. niemand hat gesehen wie die daten zu dem beschuldigten geflossen sind. eine leere behauptung reicht aus damit man schuldig ist und man da nicht mehr raus kommt. ich finde das sehr unangenehm und hoffe das ich da nie probleme bekommen werde, sollte ja nicht der fall sein da ich hinter einem cgnat hänge und zum anderen nichts illegal runter lade, sicher bin ich mir trotzdem nicht und das sagt doch schon alles.