Kommentare zu folgendem Beitrag: Freifunk: Das Ende der Störerhaftung und mögliche Folgen
Mit dem Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ soll für den Freifunk die Störerhaftung wegfallen.
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Mit dem Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ soll für den Freifunk die Störerhaftung wegfallen.
Kommentar von maxx:
Hi,
jeder kann sein Internet den anderen unverschlüsselt zur Verfügung stellen ohne haftbar gemacht zu werden.
Wie? einen Router von Freifunk.EV nehmen… Der ganze Datenverkehr wird über deren Server geleitet und es wird nur deren IP angezeigt. Da die Provider-Previleg haben können sie nicht haftbar gemacht werden
fertig.
Ist ein VPN…
nur über Freifunk statt ovpn, perfectprivacy etc.